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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017

Gesamtschutzquote nach Herkunftsländern und Art der Anerkennung; staatliche, nichtstaatliche bzw. geschlechtsspezifische Verfolgung; Widerrufsverfahren, Asylverfahrensdauer, Datenbestand im Kerndatensystem des AZR, Analyse von Datenträgern Asylsuchender, mehrfacher Sozialleistungsbezug, schriftliche Verfahren, beschleunigte Verfahren, Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung, Überstellungen, Asylanträge für Kinder und Jugendliche sowie von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, abgelehnte Asylanträge, Flughafenverfahren, Klageverfahren, Rechtsbehelfsbelehrungen, Asylanhörungen, Einstellung von Asylverfahren, Personalsituation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Wahrung der Einheit von Anhörer und Entscheider, Dauer der Asylanhörungen, Teilnahme an Integrationskursen, Reisewegbefragungen, Abschiebepraxis, Einreise- und Aufenthaltsverbote, geprüfte und beanstandete Dokumente Asylsuchender<br /> (insgesamt 30 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

11.09.2017

Aktualisiert

02.01.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1318820.07.2017

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist kaum bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 18/11262). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2016 bei einem historischen Höchstwert von 71,4 Prozent.

Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach zunächst negativer Entscheidung des BAMF. Werden auch hier nur inhaltliche Entscheidungen betrachtet (55,4 Prozent aller Gerichtsverfahren enden mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“), lag die bereinigte Schutzquote im Gerichtsverfahren im Jahr 2016 bei 29,4 Prozent, bei afghanischen, iranischen oder somalischen Geflüchteten lag sie bei 60 Prozent und höher (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 11). Gegen 76,1 Prozent der in der Öffentlichkeit viel kritisierten Ablehnungen afghanischer Asylsuchender als „unbegründet“ wurde im Jahr 2016 Klage erhoben, insgesamt waren in Deutschland Mitte April 2017 bereits 193 341 Asylklagen bei deutschen Gerichten anhängig (ebd., Antwort zu Frage 11c) – das waren mehr als die Ende Mai 2017 beim BAMF noch offenen 165 099 Asylverfahren. Ende Februar 2017 waren allein 53 951 Rechtsmittel von Geflüchteten mit lediglich subsidiärem Schutzstatus anhängig („Upgrade-Klagen“), diese sind bei inhaltlichen Entscheidungen der Gerichte zu über 85 Prozent erfolgreich (ebd., Antwort zu Frage 11a).

273 Asylsuchende waren im Jahr 2016 von Asyl-Flughafenverfahren betroffen.

Im Ergebnis wurde 68 Schutzsuchenden nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.

36,2 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2016 waren Kinder. 5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen die bereinigte Gesamtschutzquote zwischen 93,8 und 97 Prozent lag. Gestiegen ist 2016 die Zahl der zurückgewiesenen oder zurückgeschobenen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, das betraf 649 Kinder und Jugendliche (2015: 31), 278 von ihnen kamen aus Afghanistan (erst seit Dezember 2015 erfasst die Bundespolizei 16- und 17-Jährige als unbegleitete Minderjährige; vgl. Bundestagsdrucksache 18/7625, Antwort zu Frage 8).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen34

1

a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im zweiten Quartal 2017, und wie lauten die Vergleichswerte des vorherigen Quartals (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG i. V. m. der GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung, internationaler Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien und Türkei machen)?

1

b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren)?

2

Wie viele der Anerkennungen nach Artikel 16a GG bzw. nach § 60 Absatz 1 AufenthG i. V. m. der GFK im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung (bitte in absoluten und relativen Zahlen und gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben), und was kann dazu gesagt werden, wie vielen der Schutzstatus nach § 26 des Asylgesetzes (AsylG) im Rahmen des Familiennachzugs zu anerkannten Flüchtlingen erteilt wurde und auch umgekehrt, wie viele nachgezogene Familienangehörige nach ihrer Einreise einen Antrag auf Gewährung von Familienasyl nach § 26 AsylG gestellt haben (bitte so differenziert wie möglich antworten, für das Jahr 2016 und das erste Halbjahr 2017)?

3

Wie erklärt die Bundesregierung die Differenz zwischen ihren Angaben zur bereinigten Gesamtschutzquote für das Jahr 2016 in Höhe von 71,4 Prozent (Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort zu Frage 1b) und den Angaben von Eurostat (Pressemitteilung 70/2017 vom 26. April 2017) zur Anerkennungsrate in Deutschland in Höhe von 69 Prozent (auch die Zahl der Entscheidungen nach Angaben von Eurostat – 631 085 – weicht von der vom BAMF angegebenen Zahl – 695 733 – ab, selbst wenn die 87 967 formellen Entscheidungen von letzterer abgezogen werden; vgl. BAMF: „Das Bundesamt in Zahlen 2016. Asyl“)?

4

Welche eigenen Angaben kann die Bundesregierung zur Anerkennungsrate in Bezug auf endgültige Berufungsentscheide für das Jahr 2016 bzw. 2017 machen, die von Eurostat (a. a. O.) bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 mit 9 Prozent angegeben wird, wie erklärt die Bundesregierung die von Eurostat zu Deutschland hierzu veröffentlichen Zahlen – 11 305 positive von insgesamt 123 700 endgültigen Entscheidungen in der Berufungsinstanz (vor dem Hintergrund, dass es nach ihren Angaben 2016 70 904 Gerichtsentscheidungen im Asylbereich gab, davon 39 248 formelle Erledigungen und 9 299 unterschiedliche Anerkennungen; vgl. Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 11) –, und warum veröffentlichen das BAMF oder das Bundesministerium des Innern keine Angaben hierzu (bitte begründen)?

5

Wie viele der aktuell in Deutschland lebenden Geflüchteten sind im Kerndatensystem des Ausländerzentralregisters (AZR) gespeichert (bitte darlegen, wie viele Personen mit welchem Status gespeichert sind, bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenzieren), und zu wie vielen Asylsuchenden oder anerkannten Flüchtlingen sind Informationen zu Integrations- und Arbeitsmarktdaten gespeichert?

6

Wie genau wird die neue rechtliche Möglichkeit zur Auswertung von Datenträgern Asylsuchender durch das BAMF in der Praxis umgesetzt, und welche internen Vorgaben gibt es hierzu (bitte so genau wie möglich darlegen und mit konkreten Angaben zur Zahl der Betroffenen, ihrer Herkunft, der Eingriffstiefe und etwaigen Erkenntnissen usw. antworten)?

7

Wie ist die Meldung (dpa vom 11. Juli 2017: „Neues IT-Labor im Bundesamt soll Asylverfahren verbessern“) über ein Pilotprojekt im BAMF zur Analyse von „Geo- und Handydaten“ zur Überprüfung der Herkunft von Asylsuchenden (entsprechende Ausführungen sind auch in der Stellungnahme des BAMF-Mitarbeiters Dr. M. R. auf Ausschussdrucksache 18(4)825 D, S. 1 zu finden) zu vereinbaren mit den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder im Deutschen Bundestag (Plenarprotokoll 18/234, S. 23726), „wir“ (wobei unklar ist, ob er hier für das Bundesministerium des Innern oder für die CDU/CSU-Fraktion sprach) hätten „zudem für das Auslesen der Geodaten aus dem Handy eines Asylbewerbers plädiert“, was „allerdings mit der SPD nicht möglich“ gewesen sei (bitte ausführen), wird die Auswertung von Geodaten bei Asylsuchenden also ohne gesetzliche Grundlage im BAMF vorgenommen oder erprobt, und wie wäre das zu rechtfertigen, oder wurden die Öffentlichkeit und die SPD diesbezüglich getäuscht (bitte ausführen)?

8

Wie sind die Ausführungen des BAMF-Mitarbeiters Dr. M. R. (Ausschussdrucksache 18(4)825 D, S. 1), die Daten von Mobiltelefonen Asylsuchender „sollen während der Registrierung oder unmittelbar vor der Anhörung in den Außenstellen ausgelesen und in einem Report synthetisiert werden. Ergebnisse werden zur Assistenz in die Anhörung einfließen“, damit vereinbar, dass nach dem Gesetzeswortlaut (§ 15a Absatz 1 AsylG) die Auswertung von Datenträgern Asylsuchender nur dann zulässig ist, wenn die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit „nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann“, findet die Datenträgerauswertung also erst nach der Anhörung und nach dem Scheitern anderer Mittel zur Aufklärung der Herkunft und Identität statt oder bereits vor der Anhörung, d. h. nicht als letztes Mittel, und wenn Letzteres der Fall ist, wie ist das mit der Vorschrift nach § 15a Absatz 1 AsylG vereinbar (bitte ausführlich begründen)?

9

Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 nach § 14a Absatz 2 AsylG von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von bzw. für Kinder(n) unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?

10

Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 einen Asylerstantrag gestellt (bitte aufgliedern nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen in den genannten Zeiträumen (bitte nach verschiedenem Schutzstatus und den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

11

Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, und wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

12

Wie viele Asylanträge wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?

13

Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und zu den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2017 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 18/6860, Antwort zu Frage 11, darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, Verfahrensdauer)?

14

a) Wie viele Klagen und wie viele Berufungen (oder Anträge auf Berufungszulassung usw.) sind derzeit anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im bisherigen Jahr 2017 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

14

b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im ersten bzw. zweiten Quartal 2017 (bitte differenzieren) Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und der Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig/Dublin-Bescheid)?

14

c) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle Zahl der anhängigen Klagen im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-)Verwaltungsgerichten?

15

Wie viele Asylanhörungen gab es im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

16

Wie hoch waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen und der Türkei im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017?

17

Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina in den Monaten April, Mai und Juni 2017 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge in diesen Monaten jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?

18

Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF und zu unterstützenden Sondermaßnahmen, insbesondere im Bereich der Asylprüfung, und welchen Personalbedarf sieht das BAMF für die Jahre 2017 und 2018 aufgrund welcher Annahmen?

19

Wie viele Asylverfahren wurden im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 eingestellt (bitte so genau wie möglich nach Gründen differenzieren)?

20

Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt (soweit möglich bitte auch nach Herkunftsländern differenzieren), und wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 (bitte jeweils absolute und relative Zahlen angeben und die wichtigsten zehn Herkunftsländer nennen)?

21

Ist die „Dienstanweisung Asyl“, die das Ziel der Einheit von Anhörer und Entscheider vorsieht, weiterhin in Kraft, und wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12623 zu Frage 18, die „Analyse, ob und ggf. zu welchem Zeitpunkt verstärkt wieder zur Einheit von Anhörer und Entscheider zurückgekehrt werden soll, ist noch nicht abgeschlossen“, zu verstehen, vor dem Hintergrund, dass der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Ole Schröder in seinem Schreiben vom 17. Januar 2017 im Rahmen der Nachbeantwortung zu Bundestagsdrucksache 18/10575 geschrieben hatte: „Eine Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider wird angestrebt, sobald es die Zahl der zu bearbeitenden Asylanträge wieder zulässt“, ist diese Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs weiterhin gültig, oder warum wurde die geplante Rückkehr zur Einheit von Anhörer und Entscheider gegebenenfalls wann, von wem, und aus welchen Gründen in Frage gestellt (bitte ausführlich begründen)?

22

Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden erlassen (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

23

Wie viele Asylsuchende wurden bislang zu einer Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet (bitte jeweils nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren und nach Monaten auflisten)?

24

Teilt die Bundesregierung die vom Niedersächsischen Innenministerium mit Schreiben vom 5. Juli 2017 zur Aufenthaltserteilung und -verlängerung nach § 25 Absatz 2 AufenthG nach Zuerkennung eines internationalen bzw. subsidiären Schutzes verbreiteten Anwendungshinweise, wonach

a) Ausländerbehörden nach Vorlage eines entsprechenden Anerkennungsbescheides des BAMF eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 AufenthG zu erteilen haben, und zwar ohne weitere Prüfung der Richtigkeit der Anerkennungsentscheidung oder der dort angegeben Personalien bzw. Identitäten (bis auf Fälle einer offensichtlichen Unrichtigkeit) und ohne Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 Absatz 1 und 2 AufenthG, und wenn nein, bitte begründen?

b) bei Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte keine vorherige Anfrage an das BAMF hinsichtlich etwaiger Widerrufs- oder Rücknahmegründe zu richten ist, weil dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, und wenn nein, bitte begründen?

Was ist der Bundesregierung zu entsprechenden Praktiken von Ausländerbehörden in welchen Bundesländern bekannt, die solche Klarstellungen erforderlich machen (bitte ausführen)?

25

Wie viele Asylgesuche gab es monatlich an den bundesdeutschen Grenzen, in Einrichtungen des BAMF oder in anderen behördlichen Stellen (bitte differenzieren) seit der Wiedereinführung von EU-Binnengrenzkontrollen (bitte nach Monaten auflisten)?

26

Welche bisherigen Erkenntnisse haben die seit Februar 2017 in 24 Ankunftszentren durchgeführten Reisewegbefragungen erbracht (hinsichtlich der Fluchtrouten, Reiseverkehrsmittel, Inanspruchnahme von Fluchthelfern usw., hinsichtlich der – gegebenenfalls herkunftsländerspezifischen – Motive für die Wahl Deutschlands als Zufluchtsland usw., bitte ausführen)?

27

In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im zweiten Quartal 2017 bzw. im vorherigen Quartal 2017 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

28

Welche Angaben für das zweite Quartal 2017 lassen sich machen zu überprüften (vor allem Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), wie sind die bisherigen Antworten der Bundesregierung zu dieser Frage vereinbar mit einem Pressebericht (Süddeutsche Zeitung vom 30. Juni 2017: „15.000 Mal Alias“), wonach es zwischen 4 und 28 Prozent Fälschungen bei eingereichten Pässen geben soll, welche weiteren Erkenntnisse der in der Pressemeldung genannten Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung von Altfällen gibt es, und inwieweit kann die Bundesregierung inzwischen Ausführungen dazu machen, in welchem Umfang ge- oder verfälschte Pässe auch mit einer Täuschung über die Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit einhergehen bzw. mit flüchtlingstypischen Zwangslagen erklärt werden können (bitte ausführen)?

29

Was hat die Abfrage bei den Bundesländern zu der Frage erbracht, in wie vielen Fällen Asylsuchende durch Mehrfachregistrierungen rechtswidrig zusätzliche Geldleistungen erzielt haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11262, Antwort zu Frage 4g), welche sonstigen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dieser Frage vor, welche Bundesländer haben die Möglichkeit eines Fingerabdruckvergleichs bei Leistungsberechtigten im Asylbewerberleistungsgesetz gefordert, und inwieweit hält die Bundesregierung diesen zusätzlichen Fingerabdruckvergleich und den damit verbundenen Mehraufwand und finanzielle Mehrausgaben (bitte in der Höhe näher bezeichnen) für verhältnismäßig und erforderlich, da die Erfassung aller Asylsuchenden im Kerndatensystem des AZR eine doppelte Inanspruchnahme von Sozialleistungen eigentlich ausschließt (vgl. http://unserekirche.de/kurznachrichten/ diskussion-um-sozialbetrug-durch-fluechtlinge-06-01-2017/, Nachfrage zur Antwort zu Frage 4d auf Bundestagsdrucksache 18/12623, bitte mit möglichst konkreten Zahlen ausführen)?

30

Wie ist der Verzicht auf Mitteilungen nach § 44 Absatz 2 AsylG an die Länder durch das Bundesministerium des Innern oder eine von ihm bestimmte Stelle mit dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung des § 44 Absatz 2 AsylG vereinbar, und inwieweit trägt die Begründung der Bundesregierung für einen solchen Verzicht (Bundestagsdrucksache 18/12623, Antwort zu Frage 29: „schwierige Vorhersehbarkeit des Migrationsgeschehens“) angesichts des relativ konstanten Asylzugangs seit über einem Jahr und angesichts der Tatsache, dass § 44 Absatz 2 AsylG eine – notwendigerweise mit Unsicherheiten behaftete – Prognoseentscheidung durch fachkundige Stellen des Bundes für die für die Unterbringung der Asylsuchenden verantwortlichen Länder verlangt (bitte ausführen)?

Berlin, den 19. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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