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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Hochfliegende US-Langstreckendrohnen im deutschen und italienischen Luftraum

US-Drohnen in Deutschland: Anzahl, Typen, Standorte und geplanter Aufwuchs; Absturzursache einer US-Drohne im November 2014, Drohnen-Flüge des Typs &quot;Global Hawk&quot; über deutschem Luftraum im Rahmen der &quot;European Reassurance Initiative&quot;, Abweichungen von Auflagen, Überfluggenehmigung, Funktion der US-Basis in Ramstein, Flüge während des G-20-Gipfels, Drohnen der NATO-Initiative &quot;Alliance Ground Surveillance&quot; (AGS): Auslieferung und Überführung nach Sizilien, Zulassungsprozess, Flüge in Italien bzw. über dem Mittelmeer, Kommunikations- und Auswertungskomponenten sowie Einsatzfähigkeit; Gespräche mit US-Regierung, Bundeswehrangehörige an AFRICOM-Standorten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

18.08.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1322726.07.2017

Hochfliegende US-Langstreckendrohnen im deutschen und italienischen Luftraum

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Alexander S. Neu, Petra Pau, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, hat die US-Luftwaffe mit der drohnengestützten Aufklärung an der NATO-Ostgrenze begonnen (Bundestagsdrucksachen 18/9940, 18/7706 und 18/6978). Zum Einsatz kommen Riesendrohne des Typs „Global Hawk“. Nach Angaben der Bundeswehr finden die Missionen über der Ostsee statt. Die mit optischen und radarbasierten Sensoren zur Überwachung kleiner, beweglicher Ziele bestückten Drohnen starten auf Sizilien. In einem eigens eingerichteten Korridor fliegen sie über Italien, Frankreich und Deutschland. Wie nahe die Drohne dabei der russischen Grenze kommt, ist unklar. Die deutsche Freigabe für die Überflüge durch die US-Luftwaffe ist stets für mehrere Monate befristet und wurde bereits mehrfach verlängert. Der genutzte Korridor verläuft über den Bundesländern Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Laut der Bundeswehr hält sich die „Global Hawk“ dabei auf dem Hin- und Rückflug jeweils 85 Minuten im deutschen Luftraum auf. Für etwaige Notlandungen sind die Militärflugplätze Nörvenich und Schleswig vorgesehen. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung wurde der Betrieb der Aufklärungstechnik beim Transit über Deutschland „strikt untersagt“, überprüfen wolle die Bundesregierung dies jedoch nicht. Da die „Global Hawk“ in Höhen von bis zu 15 Kilometern fliegen, könnte die US-Luftwaffe von der Ostsee aus aus Sicht der Fragesteller nicht nur Russland, sondern auch die übrigen Anrainerstaaten ausspähen.

Das US-Militär operiert derzeit mit zwei „Global Hawk“ von Sizilien. Sie bilden die Vorhut einer Drohnenflotte der NATO, die ebenfalls fünf „Global Hawk“ auf dem Militärstützpunkt Sigonella stationieren will. Alle bestellten Drohnen sollten noch im Jahr 2016 nach Italien überführt werden (Defense News vom 25. Januar 2016). Die erste vom US-Rüstungskonzern NORTHROP GRUMMAN CORPORATION bereits fertiggestellte Drohne trägt die militärische Kennung „NATO 1“. Sie gehört zum Programm „Alliance Ground Surveillance“ (AGS).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Drohnen welcher Typen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das US-Militär derzeit an welchen Standorten in Deutschland stationiert, und welcher Aufwuchs ist geplant (Bundestagsdrucksache 18/11113, Frage 1)?

2

Welches Ergebnis ist der Bundesregierung zur Ursache des Absturzes einer US-Drohne im November 2014 in Hohenfels bekannt (Bundestagsdrucksachen 18/11113, 18/4944, 18/5887)?

3

Welche Flüge der Riesendrohne des Typs GLOBAL HAWK hat die US-Luftwaffe nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/9940 von Sigonella kommend über deutschen Lufträumen vorgenommen (bitte Datum und Route der Flüge angeben)?

4

Inwiefern fanden die Flüge in dem vom Bundesministerium der Verteidigung eingerichteten Korridor in Deutschland statt, und welche Störungen oder Abweichungen sind der Bundesregierung bekannt?

5

Inwiefern wurde bei der Ankündigung der Flüge gegenüber dem Bundesverteidigungsministerium die Frist von mindestens 72 Stunden vor einem geplanten Überflug eingehalten bzw. welche Abweichungen von den vorgegebenen Auflagen sind der Bundesregierung bekannt?

6

Wann hat das HQ USAFE zuletzt um eine Verlängerung der Überfluggenehmigung ersucht, und für welchen Zeitraum wurde diese zuletzt erteilt?

7

Inwiefern hat die Bundesregierung mittlerweile in Erfahrung gebracht, ob eine Steuerung der GLOBAL HAWK der US-Luftwaffe über der Ostsee bzw. die Nutzung erlangter Daten auch über die US-Basis in Ramstein erfolgte bzw. erfolgen kann?

8

Sofern ihr weiterhin keine Kenntnisse darüber vorliegen, inwiefern beabsichtigt sie, dies über ihr Verbindungskommando der Bundeswehr, das in Ramstein beim Oberbefehlshaber der US-Luftwaffe angesiedelt ist, in Erfahrung zu bringen?

9

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob im Rahmen des G20-Gipfels in Hamburg hochfliegende oder lang ausdauernde Drohnen Aufklärungserkenntnisse lieferten, von wem wurden diese erhoben, und wo wurden diese verarbeitet?

10

Wann im Jahr 2017 wurden oder werden die einzelnen, im Rahmen des NATO AGS bestellten Drohnen des Typs GLOBAL HAWK nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeliefert und an den vorgesehenen Standort in Sigonella/Sizilien überführt?

a) Wann soll ihre Zulassung durch die italienischen Behörden erfolgen, und welche militärische Kennung wird dann vergeben werden?

b) Soweit diese noch nicht festgelegt ist, wann soll hierüber entschieden werden?

c) Sofern es in Italien weiterhin Probleme des Zulassungsprozesses gibt, worin bestehen diese?

11

Welche Flüge der NATO-Drohnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Italien oder über dem Mittelmeer erfolgt?

12

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische Anfangsbefähigung der GLOBAL HAWK der NATO weiterhin für Ende des Jahres 2017 und die volle militärische Einsatzbefähigung weiterhin für Ende des Jahres 2018 geplant?

a) Wann erfolgt oder erfolgte die vertraglicher Abnahme (sog. site acceptance) der ersten NATO-Drohnen?

b) Wann begann oder beginnt die Einsatzprüfung für die einzelnen Drohnen, und woraus bestehen deren zwei Stufen?

13

Inwiefern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Kommunikations- und Auswertungskomponenten wie vorgesehen im Herbst des Jahres 2016 nach Sigonella ausgeliefert, und worin bestehen diese?

a) Worin unterscheiden sich die sechs mobilen Bodenstationen und die zwei transportablen Bodenstationen sowie die zwei verlegbaren Drohnen-Kontrollelemente (Bundestagsdrucksache 18/11023, Frage 20)?

b) Welche Produkte welcher Hersteller wurden für die Datenverbindung jenseits der Sichtlinie (Beyond Line of Sight) zwischen den einzelnen Elementen des NATO AGS als militärisches Kommunikationsnetz ausgewählt?

14

Welche in dem von der Bundesregierung im April 2014 an die US-Regierung übermittelten „Fragenkatalog“ aufgeworfenen Sachverhalte wurden aus Sicht der Bundesregierung bislang nicht zufriedenstellend beantwortet?

a) Auf welche Weise bleibt die Bundesregierung zur Beteiligung von US-Standorten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg am tödlichen Drohnenkrieg des US-Militärs weiterhin „mit den US-Partnern […] in einem engen Austausch“ (Bundestagsdrucksache 18/11023)?

b) Welche Austausche oder Gespräche haben hierzu in 2017 zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Regierung stattgefunden?

c) Welche weitergehenden Angaben wurden von US-amerikanischer Seite bis heute insbesondere dazu gemacht, dass von der Basis in Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstützt werden, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen (auch mit bewaffneten Drohnen)?

d) Da die US-Botschaft erklärt, von den für Drohneneinsätze benötigten „Fernmelderelaisschaltungen“ würden „einige auch in Ramstein laufen“, welche weiteren Standorte solcher Schaltungen wurden dem Auswärtigen Amt für die Verkehre mitgeteilt, die über Ramstein geroutet werden?

e) Welche nunmehr fertiggestellte „Vorrichtung“ für Einsätze bewaffneter oder unbewaffneter US-Drohnen ist nach Kenntnis der Bundesregierung gemeint, mit der die US-Armee in Ramstein die „Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung“ erzielt?

15

Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind derzeit an Standorten des AFRICOM stationiert?

16

Inwiefern hält die Bundesregierung auch unter dem neuen US-Präsidenten Donald Trump ihre Haltung aufrecht, „aufgrund der langjährigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den USA gibt es für die Bundesregierung keinen Anlass, an der entsprechenden Zusicherung der USA [dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen] zu zweifeln“?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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