Gesamtkonzept Elbe und seine ökologischen Ziele
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Elbe ist eine der letzten verbliebenen naturnahen Flusslandschaften Mitteleuropas. Diese außergewöhnliche Naturlandschaft ist eine Achse der Biodiversität, Hotspot der Artenvielfalt, Heimat unzähliger seltener Tier- und Pflanzenarten und von internationaler Bedeutung für die Biodiversität. Natur und Landschaft locken eine zunehmende Zahl von Touristen an. Damit entwickelte sich der Tourismus zu einem Wirtschaftsmotor der Region. Rückläufig hingegen ist die Bedeutung der Elbe für die Schifffahrt. Klimaveränderungen, Sohlerosion, stark abgesunkene Flusswasserspiegel wie auch Grundwasserwasserstände in den Talauen, ausgeprägte Niedrigwasserperioden und laufende Baumaßnahmen bedrohen das wertvolle Ökosystem der Elbelandschaft. Wertvolle Lebensräume und seltene Arten sind großräumig in ihrer Existenz bedroht. Besonders problematisch sind die kontinuierlichen Baumaßnahmen zur Vertiefung der Elbe.
Statt die Schifffahrt zu befördern, treiben die Baumaßnahmen die weitere Sohlerosion des Elbeflussbetts an. Seit weit mehr als 100 Jahren tieft sich die Mittelelbe abschnittsweise pro Jahr um bis zu 2 cm ein. Durch die Erosion entfernt sich der Wasserspiegel des Flusses stetig von der Aue, wodurch der Feuchtlebensraum Aue immer weiter trocken zu fallen droht. Dies hat negative Folgen für die Biodiversität wie auch für die Infrastruktur.
Die Ansprüche an die Elbe sind sehr verschieden – zwischen Erhalt der Natur, Hochwasserschutz, Tourismus und dem Streben nach vermeintlich besserer Befahrbarkeit für die Güterschifffahrt – und Ursache für jahrzehntelange Diskussionen. Mit dem seit 2011 laufenden Prozess, der im Januar 2017 im „Gesamtkonzept Elbe – Strategisches Konzept für die Entwicklung der deutschen Binnenelbe und ihrer Auen“ mündete, versuchten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und angrenzende Bundesländer diese Interessen zu bündeln und miteinander in Einklang zu bringen. Diese Bemühungen um einen Interessenausgleich zwischen den Interessen des Naturschutzes, des Tourismus, der Wasserwirtschaft und der Schifffahrt sind begrüßenswert und müssen in Zukunft weitergeführt werden. Das Gesamtkonzept Elbe (GKE) stellt hierfür einen Rahmen dar, in dem offene Fragen, Leerstellen und Konflikte benannt und in Zukunft weiter bearbeitet werden können. Dies soll in einem Folgeprozess geschehen.
Über das vorläufige Ergebnis dieses Prozesses zum GKE unterrichtete die Bundesregierung den Deutschen Bundestag, der daraufhin eine Entschließung annahm (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844, vgl. Ausschussdrucksache 18(15)529 des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages). Diese Entschließung stellt den bisherigen Arbeitsstand zum Gesamtkonzept Elbe und den Folgeprozess in Frage. Es werden aus Sicht der Fragesteller einseitig Maßnahmen zugunsten der Schifffahrt und zu Lasten der Ökologie eingefordert. Vereinbart ist, dass flussbauliche Maßnahmen gleichermaßen den Zielen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Schifffahrt dienen müssen. Die noch offenen Fragen sollten zeitnah vertieft behandelt und geklärt werden, so dass nicht Maßnahmen ohne abgesicherte Synergieeffekte in Umsetzung gehen. Eine aktualisierte Überprüfung der alternativen Nutzung des Elbe-Seiten-Kanals ist ebenso vereinbarter Teil des Aufgabenkatalogs.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie bewertet die Bundesregierung das Ausmaß der Sohlerosion an der Elbe? Welche Kenntnisse liegen ihr bezüglich der Eintiefung entlang einzelner Streckenabschnitte der Elbe vor, differenziert nach Abgrenzung der Wasserkörper gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Streckeneinteilung gemäß der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes? Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung mit Blick auf die Sohlerosion in Zukunft?
Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustandes der geschützten Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Abstimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftretenden und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden?
Welche Bedeutung hat die Sohlerosion auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands (GÖZ) gemäß der WRRL? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Abstimmung mit den Bundesländern, um die in der und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen für die Zielerreichung des GÖZ zu vermeiden bzw. diese Ziele zu unterstützen?
Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Kulturlandschaft und die von der UNESCO geschützten Gebiete (Flusslandschaft und Wörlitzer Gartenreich)? Stimmt die Bundesregierung mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes überein, die im Sohlstabilisierungskonzept formuliert, dass das UN-ESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe und das UNESCO Welterbe Gartenreich Dessau-Wörlitz durch die fortschreitende Erosion in ihrem heutigen Bestand potentiell gefährdet sind?
Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Gewährleistung eines guten Erhaltungszustandes der geschützten Lebensräume und Arten gemäß der Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutz-Richtlinie? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Abstimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftretenden Beeinträchtigungen und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen zu vermeiden?
Welche Bedeutung hat die Sohlerosion für die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß der WRRL? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, eigenständig und in Abstimmung mit den Bundesländern, um die in der Bundeswasserstraße auftretenden Beeinträchtigungen und von der Bundeswasserstraße ausgehenden Beeinträchtigungen für die Zielerreichung des GÖZ zu vermeiden bzw. diese Ziele zu unterstützen?
Wie ist der Stopp und die Umkehr der Sohlerosion, als im GKE definiertes Ziel, mit dem ebenso dort festgehaltenen Ziel einer Mindestfahrrinnentiefe von 1,40 m an 345 Tagen (gemäß Gleichwertigem Wasserstand – GlW 2010) herzustellen?
Welchen Stand der Planung gibt es laut Bundesregierung in Bezug auf das in der angenommenen Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844) erwähnte Planfeststellungsverfahren und konkrete Maßnahmen für die Reststrecke? Welche Schritte wurden hier bereits unternommen? Welche Schritte sollen hier 2017 umgesetzt werden, und welche sind für 2018 respektive die darauf folgenden Jahre geplant?
Wie plant die Bundesregierung die Ergebnisse und Zielsetzungen des GKE in das Sohlstabilisierungskonzept (SSK) einzuarbeiten? Welche Anpassungen ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus dem GKE für das SSK? Welche Anpassungen ergeben sich für das Pilotprojekt Klöden vor dem Hintergrund des vereinbarten Sohlerosionsstopps?
Welche Maßnahmen wurden gegen die Sohlerosion der Elbe vorgenommen, mit welcher konkreten Zielstellung, und mit welchem Ergebnis? Konnte dadurch die Eintiefung gestoppt werden?
Wie viel Geschiebe wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Elbe jährlich zugegeben (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 1996, Gesamtmenge und nach Elbeabschnitt, Gewinnungsort, davon transportwirksames Geschiebe und zur Kolkverfüllung verwendetes, nicht weiter transportiertes Geschiebe sowie die Mengen von umgelagertem Geschiebe im Rahmen von regelmäßig wiederkehrenden Baggerarbeiten)?
Wie plant die Bundesregierung die Ausgestaltung des Folgeprozesses des GKE, und welche Schritte wurden und werden (mit Zeitrahmen) hier unternommen?
Welche genaue Rolle mit welchen konkreten Aufgaben wird der zu gründenden Geschäftsstelle zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe zugeteilt?
a) In welchen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Elbe zuständigen Gremien wird die zu gründende Geschäftsstelle in welchen Aufgabenfeldern zukünftig mitarbeiten?
b) Personalmittel in welcher Höhe und welche Anzahl Stellen beabsichtigt die Bundesregierung für die zu gründende Geschäftsstelle im Haushalt 2018 sowie jeweils in den Folgejahren bis wann bereitzustellen?
Wie plant die Bundesregierung die Beteiligung von Verbänden und der Öffentlichkeit im Folgeprozess des GKE? Wie wird ihre Beteiligung sichergestellt und Transparenz gewährleistet?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Zeitplan der Bearbeitung der im GKE unter (dem Kapitel Z) definierten Arbeitspakete vor?
Welche finanziellen Mittel setzt die Bundesregierung insgesamt für die Umsetzung der in der angenommenen Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844) Maßnahmen an (insgesamt, für einzelne Haushaltsjahre)? Wie sollen diese Mittel verwendet werden? Sollen die Mittel für ökologische und ökonomische Maßnahmen aufgeteilt werden, und wenn ja, wie? Sind diese Zahlen deckungsgleich zu den in der Debatte im Deutschen Bundestag zum GKE, der angenommenen Entschließung und dem Antrag von der Bundesregierung erwähnten Summen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kongruenz/Divergenz zwischen dem GKE und seinen Prüfaufträgen einerseits und andererseits den bereits konkreten Maßnahmen in der Entschließung? Sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch? Wie können bereits konkrete Summen für konkrete Maßnahmen benannt werden, wenn doch das GKE einen Prozess darstellt, und es noch unklar ist, mit welcher Strategie bzw. mit welchen Maßnahmen die Umweltziele erreicht werden können?
Ergibt sich für die Bundesregierung aus dem GKE, dass zum jetzigen Zeitpunkt bereits konkrete Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen für verkehrliche Zwecke) geplant und umgesetzt sowie mit einem konkret bezifferndem Finanzbedarf unterlegt werden können? Wenn ja, aus welchem Teil des GKE zieht die Bundesregierung diese Erkenntnis? Wenn ja, welche Arbeitsaufträge sind bereits definiert, um die Sohlerosion zu stoppen und umzukehren?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen entlang der Reststrecke dem definierten Ziel des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion oder anderen Zielen des GKE wie der Verringerung der Wasserstandsamplitude nicht entgegenstehen? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hier vor?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die zur Bundesregierung divergierenden Aussagegen zum GKE und seinem Entschließungsantrag von den Landesregierungen Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Umweltverbänden? Wie bewertet die Bundesregierung diese, und wie wird sie hierauf reagieren?
Welche weiteren Planungen für den Elbe-Seiten-Kanal ergeben sich für die Bundesregierung aus dem GKE? Welche weiteren Planungen für den Elbe-Seiten-Kanal ergeben sich für die Bundesregierung aus der verabschiedeten Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844)?
Welche Maßnahmen zur Unterhaltung der Elbe werden in den Jahren 2017 und 2018 durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes umgesetzt? Welche Erfordernisse machen diese Maßnahmen notwendig, welche Ziele sollen erreicht werden (bitte nach den Jahren aufschlüsseln und bei den Maßnahmen den jeweiligen Flusskilometer auf 10 Meter Genauigkeit differenziert und die Uferseite angeben)? Werden diese Maßnahmen nach Synergie mit den ökologischen, wasserwirtschaftlichen und verkehrlichen Zielen des GKE abgeprüft, und, bei unsicherer Synergie, eine Verschiebung bis nach Abschluss des Folgeprozesses erwogen?
Wann und wie werden laut Bundesregierung die derzeit betriebenen Maßnahmen der Unterhaltung entlang der Elbe an die Erfordernisse des GKE angepasst? Wann wird die Art und Weise der Unterhaltungen an der Elbe umgestellt?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die durchgeführten Maßnahmen entlang der Elbe mit dem GKE konform sind, also gleichzeitig ökologischen und verkehrlichen Bedingungen und Zielstellungen genügen, und wie wird dies überprüft? Wird eine übergreifende Untersuchung zur kumulativen Wirkung der Maßnahmen entlang der Elbe vorgenommen? Wie wird eine ökologische Verschlechterung verhindert, und eine ökologische Verbesserung sichergestellt? Welche wissenschaftliche Begleitung aller Maßnahmen ist geplant?
Welche wissenschaftliche Begleitung gibt es für die in der Entschließung (Beschlussempfehlung auf Bundestagsdrucksache 18/12844) geforderten Maßnahmen entlang der Reststrecke, und zu welchen Schluss kommt diese? Wie werden die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitung in den Folgeprozess und die Entscheidungsfindung eingebracht?
Wie plant die Bundesregierung die Beteiligung der betroffenen Bundesländer bei den geplanten Maßnahmen – insbesondere entlang der Reststrecke – aber auch allgemein? Wird mit den Ländern das Einvernehmen hergestellt, und wenn ja, wie? Wie werden der im GKE vorgesehene integrale Ansatz zwischen den sektoralen Perspektiven und Zuständigkeitsgrenzen (auch Bund/Länder) und die ressort-übergreifende Zusammenarbeit bei der Planung, Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen sichergestellt?
Wie wird das im GKE definierte Ziel des Stopps und der Umkehr der Sohlerosion für das Projekt in Klöden umgesetzt und in die Planung mit einbezogen?
Wie ist laut Bundesregierung der Stand der Planung zu den Folgeprojekten des Sohlstabilisierungskonzepts der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in den Abschnitten Coswig und Wittenberg?