Speicherung von SMS-Inhalten bei Mobilfunkanbietern
der Abgeordneten Jan Korte, Dr. André Hahn, Petra Pau, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus technischen Gründen können bei der von der Vorratsdatenspeicherung verlangten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten nicht von den Verbindungsdaten getrennt werden. Seit 2013 drängten die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Bundesnetzagentur die drei Provider Vodafone, Telekom und Telefónica dazu, ein Filtersystem einzurichten. Die Trennung der Daten sei aber technisch immer noch unmöglich.
Um Fehler zu analysieren und festzustellen, welches Infrastrukturelement (bzw. welcher Hersteller) für einen Fehler verantwortlich ist, aber auch, um Probleme im Netz durch statistische Auswertungen frühzeitig erkennen zu können, wurden die Signalisierungsnachrichten mitprotokolliert. Dies war gemäß § 100 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zulässig, da die Signalisierungsnachrichten grundsätzlich als Verkehrsdaten einzuordnen sind. Trotzdem bedeutet die fehlende Trennung, dass auch Inhalte bei den Providern liegen, und das dank der neuen Vorratsdatenspeicherung bald zehn Wochen statt der üblichen sieben Tage.
Mit der Neufassung des § 100 Absatz 1 TKG, der postuliert, dass Verkehrsdaten nur unabhängig vom Inhalt zu protokollieren sind, ist es höchst fraglich, ob Verkehrsdaten nunmehr überhaupt noch protokolliert werden dürfen, wenn die Inhaltsdaten technisch nicht von ihnen getrennt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Trifft es nach wie vor zu, dass aus technischen Gründen bei der von der Vorratsdatenspeicherung verlangten Speicherung von SMS die Inhaltsdaten nicht von den Verbindungsdaten getrennt werden können?
Wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?
Führt die neue Fassung des § 100 Absatz 1 TKG, insbesondere die Formulierung „die unabhängig vom Inhalt eines Kommunikationsvorgangs übertragen oder auf den am Kommunikationsvorgang beteiligten Servern gespeichert werden“ in Satz 1, nach Auffassung der Bundesregierung dazu, dass eine Speicherung der Verbindungsdaten generell unzulässig ist, solange die Verbindungsdaten technisch nicht von den Inhaltsdaten getrennt werden können?
Wenn ja, welche Folgen hätte dies aus Sicht der Bundesregierung?
Wenn nein, weshalb nicht?
Welcher Speicherzeitraum für SMS-Inhalte wäre aus Sicht der Bundesregierung vorrübergehend zu rechtfertigen (bitte begründen)?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Abhilfe zu schaffen (bitte entsprechend aufführen)?
Warum sind die Hersteller nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in der Lage, eine Löschung der SMS-Inhalte anzubieten?
Können Servicemitarbeiter bei den Providern die Kurznachrichten mitlesen?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies rechtlich?
Wenn nein, wieso kann die Bundesregierung dies definitiv ausschließen?
Wie wird sichergestellt, dass Ermittlungsbehörden nur auf die Metadaten, aber nicht auf die gespeicherten SMS-Inhalte Zugriff erhalten?
Wie lange speichern die Mobilfunkanbieter die Signalisierungsdaten einschließlich der SMS-Inhalte ihrer Kunden (bitte entsprechend nach Anbietern und Speicherzeit aufführen)?
Hat die Bundesregierung eine entsprechende Abfrage durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und welche Anbieter haben eine andere Lösung realisiert?
Wenn nein, warum nicht?
Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass die bei den Providern gespeicherten SMS-Inhalte ein Angriffsziel für Cyberkriminelle darstellen (bitte begründen)?
Was hindert die Mobilfunkanbieter konkret daran, auch bei großen Datenmengen einen Echtzeitfilter einzusetzen?
Wurden Gespräche mit den Systemherstellern über Lösungsmöglichkeiten geführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Lösung des Problems?
Werden SMS-Inhalte verschlüsselt übertragen?
Welches Verfahren kommt ggf. zum Einsatz?