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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die asylpolitischen Libyen-Pläne der EU-Innenminister im Kontext der humanitären Lage vor Ort

Lage in libyschen Flüchtlingslagern: Situation von Frauen, Kontrolle durch Milizen, Betreiber, Rolle der Küstenwache, Kontrolle durch internationale Institutionen bzw. Organisationen, Personal, internationale Berichte; Schicksal der von der libyschen Küstenwache zurückverbrachten Flüchtlinge, Detailfragen zur libyschen Küstenwache: Angehörige, Ausstattung, Verbindungen zum Terrorismus oder zur Organisierten Kriminalität, Rolle von Commander Al Bija, Kontakte zu Milizen, Rekrutierungen, Teilnehmer bei Schulungen der EU-Mission EUNAVFOR MED, Umgang mit Flüchtlingen, Unterstützungsleistungen durch EU und VN, Kontakte zur deutschen Botschaft, Übergriffe auf zivile Rettungsinitiativen<br /> (insgesamt 35 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.09.2017

Antwortdauer

50 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1327331.07.2017

Die asylpolitischen Libyen-Pläne der EU-Innenminister im Kontext der humanitären Lage vor Ort

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/13273 18. Wahlperiode 31.07.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Jan van Aken, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Die asylpolitischen Libyen-Pläne der EU-Innenminister im Kontext der humanitären Lage vor Ort Auf der Innenministerkonferenz in Tallin am 7. Juli 2017 wurde eine migrationspolitische Ausweitung der Zusammenarbeit u. a. mit der sogenannten libyschen Küstenwache zur Einrichtung von sogenannten Seenotrettungszentren und anderen Formen der Unterbringung Geflüchteter wie auch die Aufstockung der Unterstützung für diese Küstenwache besprochen. Die Ausweitung der Zusammenarbeit mit Kräften in Libyen wirft insbesondere vor dem Hintergrund der menschenrechtlichen Lage Fragen auf. In einer Reportage des Journalisten Michael Obert ist von schweren Übergriffen auf Frauen im Surman-Flüchtlingslager bei Zawiya in Libyen die Rede: „Und erst als die Wächter dann mal kurz rausgegangen sind, hat dann eine junge Nigerianerin all ihren ganzen Mut zusammen genommen und kam dann zu mir und hat geflüstert: ‚Helft uns, helft uns, helft uns!‘ Sie hatte einen Trainingsanzug an und drüber so ein Tuch und dann hat sie das auf die Seite gemacht und ihr ganzer Unterleib, da war alles verblutet bis runter an die Knie und sie hat immer wieder gesagt: ‚Sie vergewaltigen uns, sie vergewaltigen uns.‘ Ich habe sie dann gefragt: ‚Wer hat das getan?‘ Und dann hat sie gesagt: ‚Alle ... nacheinander‘“ (www.daserste. de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html). Der ehemalige VN-Sonderbeauftragte in Libyen, Michael Kobler, hatte dieses Lager auf die Berichte von Michael Obert hin besucht und berichtet, dass sein Konvoy auf der Rückfahrt mit Granaten beschossen worden sei und sich die Delegation einige Zeit in den Händen der Milizen befunden hätte. Er habe selbst die Frauen, von denen Obert berichtete, gesehen (www.daserste.de/information/ wissenkultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html). Das genannte Lager untersteht offiziell dem Innenministerium der libyschen Einheitsregierung, mit der die EU zusammenarbeitet (www.fluechtlingsrat-brandenburg.de/wp-content/ uploads/2017/06/SZ_8JUNI17_Die_Menschenfaenger.pdf). Am 8. Juni 2017 hatte der Bundesminister des Auswärtigen, Sigmar Gabriel, im Rahmen seiner Libyenreise auch das Lager Trik Al Sikka besucht (Wirtschafts- Forum Nah- und Mittelost, No. 4 July/August 2017, S. 8). Dieses Lager hat Michael Obert ebenfalls besucht und die Lage dort intensiv dokumentiert. Im Vergleich scheinen die Zustände im Lager, die Michael Obert vorgefunden hat, noch weitaus schlechter zu sein als die, die Bundesaußenminister Sigmar Gabriel bei seinem Besuch vorgefunden hatte und die ihn zu der Aussage kommen ließen, die Lager seien „finstere Gefängnisse“ mit „fürchterlichen Zuständen“ (www.moz. de/artikel-ansicht/dg/0/1/1579779). Michael Obert beschreibt verheerende Zustände. So gäbe es eine Mahlzeit am Morgen und eine kleine Flasche mit Wasser, die, nachdem sie ausgetrunken wurde, als Urinbehälter benutzt werden muss, da es keinen anderen Zugang zur Toilette gibt. Auch ihren Stuhlgang müssten die Insassen in Plastiktüten verrichten, die erst nach Stunden abgegeben werden könnten. Weiterhin teilten Flüchtlinge dem Reporter mit: „Sie schlagen uns, sie behandeln uns wie Vieh. Hier gibt es keine Menschenrechte. Niemand sieht uns hier“ (www.daserste.de/information/ wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html). Auch ist in einem der „WELT am SONTAG“ vorliegenden Schreiben der Deutschen Botschaft Niamey (Niger) von „KZ-ähnlichen Verhältnissen in den sogenannten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt spricht weiter von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Libyen: „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in einem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuankömmlinge zu schaffen, d. h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit den Profit der Betreiber zu erhöhen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/ Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html). Das libysche Migrationssystem wird im Moment mit 100 Mio. Euro aus EU- Geldern unterstützt, dabei trägt Deutschland nach Angaben von Sigmar Gabriel den Löwenanteil mit 48 Mio. Euro. Der Bundesaußenminister versprach nach dem Besuch des Lagers Trik Al Sikka weitere 3,5 Mio. Euro (WirtschaftsForum Nah- und Mittelost, No. 4 July/August 2017, S. 8). Michael Obert berichtet, dass nach seinem Eindruck die katastrophale Situation in den Lagern auch bewusst herbeigeführt würde, um die eigene Verhandlungsposition gegenüber der EU zu stärken. Hier stellt sich die Frage, ob angesichts der systemischen Mängel Zahlungen an die Betreiber der Lager überhaupt dazu führen können, die Situation der dort Internierten zu verbessern. Laut der Tageszeitung „taz“ vorliegenden Dokumenten prüft die EU unter Beteiligung der Polizeimission EUBAM die Einrichtung von als „Legalitätsinseln“ bezeichneten Flüchtlingslagern in Libyen, in denen die Polizei gut ausgestattet werde und „die für Rückführungen genutzt werden können“ (www.taz. de/%215401663/). Im April 2015 begann die Europäische Union mit der Militärmission EUNAVFOR MED Operation Sophia im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt der Aufklärung von sogenannten Schleusernetzwerken. Eine weitere wichtige Aufgabe von EUNAVFOR MED besteht „im Fähigkeitsaufbau der sog. libyschen Küstenwache, um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf hoher See durchzusetzen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102). In der Erklärung von Valletta vom 3. Februar 2017 bekräftigten die Mitglieder des Europäischen Rates, dass die Zusammenarbeit mit Libyen und den Nachbarstaaten Libyens als Transitländer vertieft werden würde. Der Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle der libyschen Grenzen sei prioritär zu handhaben, dabei gehe es insbesondere um die Finanzierung der Operation Sophia. Darüber hinaus sollten Aufnahmekapazitäten für Libyen aufgebaut werden. Diese Maßnahmen sollen mit 200 Mio. Euro zusätzlich aus dem „Afrika-Fonds“ als „erster Schritt“ finanziert werden (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/01/03-malta- declaration/). Im 22. Bi-weekly Analytical Report der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex vom 9. Dezember 2016 ist die Rede von der Verwicklung libyscher Autoritäten in Schmuggel. Laut Presseberichten sind der Bundesregierung Vorfälle bekannt, bei denen einzelne Angehörige der sog. libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu nutzende Gebiet aufgeklärt, Boote mit Flüchtlingen begleitetet und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/ Libysche-Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden). Diese Praxis ähnelt der Beschreibung eines durch die Flüchtlingsrettungsorganisation Sea-Watch e. V. – Büro Berlin berichteten Angriffs der sog. libyschen Küstenwache auf Flüchtlingsboote, bei dem bis zu 30 Flüchtlinge ums Leben kamen und die Angehörigen der Küstenwache versucht hatten, gewaltsam den Motor des Boots zu stehlen (www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-getoetet-unbekannte-attackieren- offenbar-boot-vor-libyen-a-1117743.html). Nach Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11344 wurde die Untersuchung der Vorfälle ausgerechnet der libyschen Küstenwache übertragen, der im Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden. So heißt es, dass die libysche Küstenwache vor der libyschen Küste abgefangene Flüchtlinge in Lager des Direktorats zur Bekämpfung illegaler Migration (DCIM) bringt, wo sie Vergewaltigung und Folter ausgesetzt sind. UNSMIL beschreibt, dass aufgegriffene Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an Farmen und Privathaushalte zur Zwangsarbeit übergeben werden (www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAnd Dehumanised_en.pdf). Michael Obert berichtet, dass die libysche Küstenwache bisher 37 000 Flüchtlinge nach Libyen zurückgebracht habe. Weiterhin heißt es, die libysche Küstenwache in Zawiya werde von Commander Al Bija angeführt, seine Miliz, die nun als libysche Küstenwache operiert, habe vor zwei Jahren die Macht über den Hafen in der Stadt an sich gerissen (www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/sendung-vom-0907201 7-102.html). In diesem Zusammenhang stellen sich nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht nur Fragen der Verwicklung der sogenannten libyschen Einheitsregierung in diese Praktiken, sondern auch hinsichtlich der auf EU-Ebene wie auch auf nationaler Ebene immer wieder diskutierten Einrichtung von „Hot Spots“ in Libyen und der Zusammenarbeit mit der libyschen Einheitsregierung. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das von Michael Obert besuchte Flüchtlingslager für Frauen in der Nähe der libyschen Stadt Zawiya? a) Welche Miliz kontrolliert dieses Lager? b) In welchem Rahmen hat der ehemalige UN-Sonderbeauftragte für Libyen, Martin Kobler, das in der Reportage benannte Lager besucht, und welche Berichte aus diesem oder anderen Besuchen in diesem Lager in Libyen liegen der Bundesregierung vor bzw. können von ihr angefordert werden, was ist deren Inhalt hinsichtlich der Lage der Flüchtlinge in Libyen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? c) Arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die libysche Küstenwache mit den Betreibern dieses Lagers zusammen? d) Für wie repräsentativ hält die Bundesregierung die im oben genannten Lager gemachten Beobachtungen durch Michael Olbert für die generelle Situation in libyschen Flüchtlingslagern, und welche weiteren Berichte liegen der Bundesregierung insbesondere zur Situation von Frauen in libyschen Flüchtlingslagern vor? e) In welcher Verbindung steht Commander Al Bija mit diesem Lager, und liefern er bzw. Untergebene von ihm dort Flüchtlinge ab? 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Schicksal der bis zu 37 000 von der libyschen Küstenwache zurückverbrachten Flüchtlinge? a) An wen werden diese Flüchtlinge übergeben? b) Inwiefern verfolgen die EU oder die Bundesregierung das Schicksal dieser Flüchtlinge? 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das von Siegmar Gabriel besuchte Lager Trik al Sikka? a) Von wem wird das Lager nach Kenntnis der Bundesregierung betrieben? b) Arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die libysche Küstenwache mit den Betreibern dieses Lagers zusammen? c) Welche Gespräche mit offiziellen oder inoffiziellen Vertretern der Betreiber des Lagers Trik al Sikka bzw. Vertretern libyscher Behörden, der Regierung oder Milizen hat es im Vorfeld des Besuches Sigmar Gabriels am 8. Juni 2017 gegeben? d) Wurde das Lager zuvor von deutschen Sicherheitskräften oder Vertretern des Auswärtigen Amts bzw. anderer Behörden besucht, um den Besuch von Sigmar Gabriel vorzubereiten? Falls ja, inwiefern wurde der Besuch vorbereitet, inwieweit gab es Anweisungen an die Betreiber, und wurden Berichte über das Lager gefertigt? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Surman Camp bei Zawiya (www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-in-libyen- diemenschenfaenger-1.3537527?reduced=true)? a) Von wem wird dieses Camp nach Erkenntnissen der Bundesregierung betrieben? b) Wird das Surman Camp von internationalen Organisationen, der EU oder den VN nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und hat die Bundesregierung Kenntnis über Berichte der VN aus dem Surman Camp? c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Direktor des Camps, Colonel Ibrahim Ali Abduselam? d) Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der EU oder den VN bzw. ihrer Vertreterinnen oder Vertreter mit Ibrahim Ali Abduselam, und was war ihr Inhalt? e) Gab es bezüglich der Zustände im Surman Camp Gespräche mit der libyschen Einheitsregierung bzw. mit ihrem Innenminister durch Vertreter der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der EU oder der VN? f) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das im Surman Camp eingesetzte Personal? g) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Angriff auf die Delegation des damaligen VN-Sondergesandten Martin Kobler nach einem Besuch des Surman Camps, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über diesen Angriff (www.daserste.de/information/ wissenkultur/ttt/sendung/sendung-vom-09072017-102.html)? 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Annasser Camp bei Zawiya (www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge-in-libyen- diemenschenfaenger-1.3537527?reduced=true)? a) Von wem wird dieses Camp nach Erkenntnissen der Bundesregierung betrieben? b) Wird das Annassar Camp nach Kenntnis der Bundesregierung von internationalen Organisationen, der EU oder den VN kontrolliert, und verfügt die Bundesregierung über Berichte der VN aus dem Annassar Camp? c) Gab es bezüglich der Zustände im Annassar Camp Gespräche mit der libyschen Einheitsregierung bzw. mit dem libyschen Innenminister durch Vertreter der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der EU oder der VN? d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das im Annassar Camp eingesetzte Personal? 6. Welche Lager werden von internationalen Organisation, der EU oder den VN nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, verfügt die Bundesregierung über Berichte der VN über diese Lager, was ist deren Inhalt, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Gesamtzahl der Angehörigen der libyschen Küstenwache, über welche Boote (bitte, wenn möglich, auch Typ und Namen der Boote benennen) und welche technische Ausrüstung welcher Herkunft verfügt sie? 8. Wie viele Mitglieder der libyschen Küstenwache oder des DCIM sind weiblich (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der spezifischen Lage von geflüchteten Frauen und Mädchen in Libyen Rechnung getragen? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Commander Al Bija (Abdularahman Salem Ibrahim Milad), und welche Rolle spielt er bei der libyschen Küstenwache? a) Hat Al Bija an einer der Schulungen von EUNAVFOR MED Operation Sofia teilgenommen? b) Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, wonach Al Bija Folter und Misshandlung von Flüchtlingen durch ihm unterstellte Einheiten der libyschen Küstenwache zumindest billigend in Kauf nimmt, „um die Flüchtlinge ruhig zu halten,“ und was ist ihre Konsequenz daraus (www. washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard- abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe95 2-7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)? c) In welcher Miliz kämpfte Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung im libyschen Bürgerkrieg, und wie ordnet die Bundesregierung diese Miliz ein? d) Fand während der drei Jahre, in denen Al Bija nach eigenen Angaben in Berlin lebte, eine offizielle oder inoffizielle Kontaktaufnahme durch Vertreter der Bundesregierung oder von Bundesbehörden statt, und falls ja, was war Inhalt der Kontaktaufnahme? e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten von Al Bija in Deutschland? f) Sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, wonach Al Bija mit Schleusern zusammenarbeitet, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? g) Welche Kenntnisse, auch geheimdienstliche, hat die Bundesregierung über die Einnahmequellen von Al Bija, und inwieweit sind EU-Mittel oder Bundesmittel direkt an Al Bija geflossen? h) Haben Gespräche oder Schriftwechsel zwischen Al Bija und offiziellen oder inoffiziellen Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis der EU bzw. einzelner EU-Staaten stattgefunden, und falls ja, was war deren Inhalt (www.sueddeutsche.de/panorama/ fluechtlinge-in-libyen-die-menschenfaenger-1.3537527?reduced=true)? i) Ist Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung in Menschenschmuggel, organisierte Kriminalität oder andere kriminelle Aktivitäten verwickelt? j) Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass die von Michael Obert bezüglich Al Bija vorgenommene Titulierung als „gefürchteter Warlord“ zutrifft, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls aus einer solchen Einschätzung? k) Inwieweit, auf welchem Wege und mit welchen Ergebnissen hat die Bundesregierung Informationen über Al Bija eingeholt, bzw. inwieweit und auf welchem Wege gedenkt sie dies noch zu tun? l) Aus den Händen welcher Miliz und in wessen Auftrag eroberte Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung wann den Hafen von Zawiya? m) Inwieweit bewertet die Bundesregierung die libysche Küstenwache als staatlichen Akteur? n) Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich Al Bijas Miliz auch durch das Kapern von Fischerbooten und den anschließenden Verkauf der Ladung finanziert, und falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.sueddeutsche.de/panorama/fluechtlinge- inlibyen-die-menschenfaenger-1.3537527?reduced=true)? o) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Agieren und die Beziehungen des Stammes von Al Bija Awlad Bu Hmeira? p) Welche Verbindungen hat Al Bija nach Kenntnis der Bundesregierung zur zum Stamm Awlad Bu Hmeira gehörigen Al-Nasr-Kompanie? q) Was sind die Konsequenzen der Bundesregierung daraus, dass Al Bijas Miliz nach Angaben der „The Washington Post“ aufgegriffene Flüchtlinge an Zentren übergibt, in denen Sklavenhandel betrieben wird, die Flüchtlinge geschlagen und ausgehungert werden und Frauen und Mädchen auf lokalen Märkten als „Sex-Sklavinnen“ verkauft werden (www. washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard- abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe9 52-7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)? r) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass Al Bija nach VN-Angaben direkt in das Versenken von Flüchtlingsbooten mit Hilfe von Schusswaffen verwickelt sein soll (www.washingtonpost. com/world/middle_east/libyas-coast-guard-abuses-desperate- migrantsdespite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952-7362-4e57-8b42- 40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.d54f1f030cdf)? 10. Hat die Bundesregierung oder haben nach ihrer Kenntnis EU-Vertreter Kontakt mit der „Support Company of Coast Security“, „Al-Nasr-Kompanie“, „Naval Support Unit“, „Nawasi Brigade“ oder mit Milizen aus Misratah? 11. Wem unterstehen nach Kenntnis der Bundesregierung oben genannte Milizen, welche Kontakte haben diese zur libyschen Küstenwache, erhalten diese Gruppen Unterstützung durch die EU, und falls ja, in welchem Umfang? 12. Inwieweit ist vorgesehen, dass alle Mitglieder der libyschen Küstenwache vollständig an Schulungen im Rahmen von EUNAVFOR MED teilnehmen, welchen zeitlichen Umfang haben diese, und wie viele Mitglieder der libyschen Küstenwache wurden bisher erreicht? 13. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder für die libysche Küstenwache rekrutiert, und inwieweit gibt es Überprüfungen auf Verbindungen der Rekruten zum Terrorismus oder der organisierten Kriminalität? 14. Inwiefern haben die EU bzw. die Bundesregierung Kenntnis über die Personalien der Mitglieder der libyschen Küstenwache, und gibt es bezüglich dieser Personen im Einzelnen Hinweise auf Verbindungen zum Terrorismus oder zur organisierten Kriminalität (falls ja, bitte spezifizieren und Anzahl der Personen nennen)? 15. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die libysche Küstenwache aufgegriffene Flüchtlinge nach UN-Recherchen auch an Privathaushalte gegen Entgelt übergibt, wo sie zur Sklavenarbeit gezwungen werden und sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind, welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um diese Vorfälle zu untersuchen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (www.ohchr.org/Documents/Countries/ LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)? 16. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die libysche Küstenwache oder Teile von ihr Geld von Schleppern verlangen, um ihnen die Überfahrt zu erlauben (www.migazin.de/2017/07/12/berichte- augenzeugenwas-fluechtlinge-fluchtroute/?utm_source=wysija&utm_medium=email&ut m_campaign=MiGAZIN+Newsletter)? 17. Sind der Bundesregierung extralegale Hinrichtungen von vermeintlichen Schleusern oder Flüchtlingen durch die libysche Küstenwache bekannt, und wenn ja, wann, wo, und an wie vielen Personen (www.migazin.de/2017/ 07/12/berichte-augenzeugen-was-fluechtlinge-fluchtroute/?utm_source=wy sija&utm_medium=email&utm_campaign=MiGAZIN+Newsletter)? 18. Welche Mittel sind aus Deutschland an die libysche Küstenwache geflossen (bitte nach Quartal ab Januar 2016 aufschlüsseln)? 19. Welche Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung aus der EU an die libysche Küstenwache geflossen (bitte nach Quartal ab Januar 2016 aufschlüsseln)? 20. Welche Vereinbarungen gibt es zwischen libyscher Küstenwache und Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis zwischen der EU und libyscher Küstenwache, und welche weiteren Vereinbarungen sind vorgesehen? 21. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die EU plant, einen Lohn für die libysche Küstenwache zu zahlen und deren Angehörigen Erholungsurlaub auf EU-Territorium zu gewährleisten? 22. Wofür sind die 3,5 Mio. Euro konkret bestimmt, die Sigmar Gabriel im Juni 2017 Libyen versprochen hatte (bitte aufschlüsseln, an wen das Geld für welchen Zweck gezahlt werden soll)? 23. Wie kontrollieren die EU und die Bundesregierung die Verwendung der für die libysche Küstenwache bereitgestellten Gelder, und welche Erkenntnisse gibt es über die Verwendung dieser Gelder? 24. Welche Gelder aus VN-Mitteln gehen nach Kenntnis der Bundesregierung an die libysche Küstenwache? 25. Welche Hilfsmittel, Waffen, Fahrzeuge oder Boote wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen EU-Staaten an die libysche Küstenwache übergeben? 26. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Italien 200 Mio. Euro und die Europäische Kommission ebenfalls 200 Mio. Euro der libyschen Küstenwache bereitgestellt haben? 27. In welchen der 24 bekannten Lager in Libyen herrschen nach Kenntnis der Bundesregierung „tragbare Bedingungen“? 28. Welche Schritte haben die EU bzw. die Bundesregierung bereits unternommen, um „Legalitätsinseln“ für Flüchtlinge in Libyen zu schaffen, bzw. wie ist der aktuelle Stand der Diskussion auf nationaler wie auf EU-Ebene dazu, wie dieser Plan umgesetzt werden soll (www.taz.de/%215401663/), und was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff in Bezug auf die Situation in Libyen? 29. Ist der Bundesregierung ein Video, von dem „The Washington Post“ berichtet, bekannt, in dem Mitglieder der libyschen Küstenwache Flüchtlinge mit Peitschen misshandeln? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Video bzw. den Berichten darüber, was hat sie zur Untersuchung dieser Vorfälle unternommen, und inwiefern gedenkt sie, diesbezüglich auf EU-Ebene tätig zu werden (www.washingtonpost.com/world/middle_east/libyas-coast-guard- abusesdesperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/10/f9bfe952- 7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.7d97663df63c)? 30. Inwiefern werfen die oben zitierten Berichte über kriminelle Aktivitäten und Menschenrechtsverletzungen durch die sog. libysche Küstenwache für die Bundesregierung oder die EU nach Kenntnis der Bundesregierung Fragen bezüglich der weiteren Förderung dieser Miliz auf? 31. Welche Konsequenzen wurden von der Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene aus den Anschuldigungen gegen die libysche Küstenwache gezogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Äußerung der EU-Sprecherin Catherine Ray, die EU nehme diese Anschuldigungen sehr ernst (www.washingtonpost.com/world/middle_east/libyas- coastguard-abuses-desperate-migrants-despite-eu-funding-and-training/2017/07/ 10/f9bfe952-7362-4e57-8b42-40ae5ede1e26_story.html?utm_term=.7d97663 df63c)? Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass mangelnde Ausbildung die Ursache des Vorgehens der libyschen Küstenwache ist? 32. Welche Bemühungen haben die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis Vertreter der EU zur Ermittlung und Verfolgung von Angriffen der sog. libyschen Küstenwache auf zivile Rettungsinitiativen unternommen, und haben die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis die Europäische Kommission Berichte dazu von der libyschen Einheitsregierung oder der sog. libyschen Küstenwache angefordert? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Berichtsanforderungen? Falls nein, warum nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11739, Antwort zu Frage 4b)? 33. Mit welchen Vertretern welchen Ranges der sog. libyschen Küstenwache hat die deutsche Botschaft Tripolis (z. Z. in Tunis) Kontakt (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11739, Antwort zu Frage 4b)? 34. Welche Strafverfolgungsbehörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die Untersuchung der Behinderung von Rettungseinsätzen zuständig, insbesondere der Behinderung des Rettungseinsatzes deutscher Helfer vom 21. Oktober 2016, durch die der Tod von 30 Bootsinsassen verursacht wurde (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/13153), und findet nach Erkenntnissen der Bundesregierung eine entsprechende Strafverfolgung statt? 35. Über welche belastbaren Informationen aus welcher Quelle verfügt die Bundesregierung, die belegen, dass, wie der Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière gegenüber der FUNKE MEDIENGRUPPE GmbH & Co. KGaA äußerte, von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) betriebene Seenotrettungsschiffe „in libysche Gewässer fahren und vor dem Strand einen Scheinwerfer einschalten, um den Rettungsschiffen der Schlepper schon mal ein Ziel vorzugeben“, und falls ja, um welche Vorfälle, mit welcher NGO zu welchem Zeitpunkt geht es dabei (www.spiegel.de/ politik/ausland/seenotretter-empoerung-ueber-de-maizieres-kritik-a-11585 85.html)? Berlin, den 31. Juli 2017 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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