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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Transparenz und Qualität bei Auskunfteien und Scoringverfahren

Anpassungen im Bereich Scoring und Auskunfteien im Rahmen der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung und weitergehendes Engagement auf EU-Ebene: Transparenz im Scoringverfahren (Datengrundlage, Verfahren zur Berechnung des Scores, Anlässe zur Durchführung), Auskunfts- und Löschrechte Betroffener, behördliche Aufsicht, Beschwerden über Auskunfteien; Aufbau einer behördlichen Auskunftei auf EU-Ebene; Kenntnisse zum Angebot der World-Check-Datenbank<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

24.08.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1327504.08.2017

Transparenz und Qualität bei Auskunfteien und Scoringverfahren

der Abgeordneten Renate Künast, Nicole Maisch, Dr. Konstantin von Notz, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Scoringverfahren durch Auskunfteien wie die SCHUFA Holding AG haben eine immer größere Bedeutung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie werden zum Beispiel bei Onlinekäufen, Ratenkrediten, Mobilfunkverträgen und Carsharing-Apps/-Verträgen eingesetzt und entscheiden unter anderem auch darüber, ob ein Kredit vergeben wird, zu welchen Konditionen Mobilfunkverträge abgeschlossen werden oder ob jemand eine Wohnung erhält. Von den Datensammlungen erfahren die Betroffenen häufig erst, wenn ihnen ein Kreditgeschäft vorenthalten oder zu ungünstigen Bedingungen angeboten wird. Eine Überprüfung der Auskunfteien und Unternehmen findet, wenn überhaupt, nur sporadisch statt. Gleiches gilt für das bezüglich des Scorings anzuwendende mathematisch-statistische Verfahren.

Im Kontext von Auskunfteien kommt es auch immer wieder zu Berichten über falsche Daten in Auskunfteien mit den entsprechend negativen Folgen für die Betroffenen (www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansichtpolitik/artikel/unschuldig-auf-der-schwarzen-liste.html).

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung sind auch Anpassungen im Bereich Scoring und Auskunfteien vorgesehen. Aus Sicht der Fragesteller muss bei der konkreten Umsetzung der Anforderungen die Chance ergriffen werden, sowohl die Anforderungen an Scoringverfahren zu schärfen, als auch die Möglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher, Einblick in ihre Daten zu erhalten, verbessert werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Aufbau einer behördlichen Auskunftei auf EU-Ebene, die bspw. im Zuge einer Kreditvergabe zum Einsatz kommen könnte (Antwort bitte ausführen)?

2

Hatte die Bundesregierung bereits vor der medialen Bekanntmachung über die Probleme bei der World-Check-Datenbank in irgendeiner Form Kenntnis darüber (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/banken-auf-der-schwarzen-listeder-banken-1.3557704), und wenn ja, welche? Was hat die Bundesregierung dafür getan, dass dieses offenkundig rechtswidrige Angebot zumindest für den Geltungsbereich deutscher Gesetze unterbunden wird, bzw. was tut sie jetzt, dass das Angebot – auch weltweit – gestoppt wird?

3

Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass nur bonitätsrelevante Daten beim Scoring zum Einsatz kommen? Was versteht die Bundesregierung unter bonitätsrelevanten Daten?

4

Wie positioniert sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dazu, dass in Zukunft beim Scoring insbesondere auch in Zeiten von Big Data keine diskriminierend wirkenden Daten zum Einsatz kommen? Was fordert sie dahingehend konkret?

5

Welche konkreten Forderungen stellt die Bundesregierung auf EU-Ebene, um die Selbstauskunftsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern?

6

Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass die Auskunfts- und Löschrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgeweitet werden? Was sind die konkreten Forderungen?

7

Wie will die Bundesregierung konkret mehr Transparenz über die Berechnung des Scores für die Betroffenen schaffen, und für welche Lösungen macht sie sich auf EU-Ebene stark?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, Konkretisierungen für die Anforderungen an das wissenschaftlich-mathematische Verfahren zur Berechnung des Scores auf EU-Ebene durchzusetzen (Antwort bitte begründen)?

9

Will die Bundesregierung mehr Transparenz darüber schaffen, wann ein Scoringverfahren zum Einsatz kommt (Antwort bitte begründen)? Welche konkreten Maßnahmen schlägt die Bundesregierung diesbezüglich auf EU-Ebene vor?

10

Sieht die Bundesregierung Maßnahmen vor, um die Aufsicht über Auskunfteien zu verbessern (Antwort bitte ausführen)? Was sind die Forderungen der Bundesregierung dazu auf EU-Ebene?

11

Wie viele Beschwerden gingen nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden über Auskunfteien in den letzten fünf Jahren jeweils zu, und welche behördlichen Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gegen Auskunfteien ergriffen?

Berlin, den 4. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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