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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Beteiligung deutscher Unternehmen an Landraub in Angola

Förderung bilateraler Ex- und Importgeschäfte, Ablehnung von EU-Wahlbeobachtern durch angolanische Regierung, Situation der Zivilgesellschaft, Auswirkungen von Agrargroßprojekten, Beteiligungen deutscher Akteure im Landwirtschafts- und Ernährungssektor, Sicherung von Landrechten, diesbzgl. Folgen für Projektförderung, Exportkredit- oder Investitionsgarantien; Agrargroßprojekt Horizonte 2020: Beteiligung deutscher Akteure, Menschenrechts- und Landrechtsverletzungen, Vertreibungen, Projektförderung, Entschädigungen, Projektanzahlung, Feststellung vorheriger Verstöße, Durchführung einer Umwelt- und Sozialprüfung, Einbindung von Berichten; deutsch-chinesische Projekte zur Wasserkraft<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.09.2017

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1329807.08.2017

Mögliche Beteiligung deutscher Unternehmen an Landraub in Angola

der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Dr. Franziska Brantner, Dr. Gerhard Schick, Claudia Roth (Augsburg), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Laut Medienberichten (www.afrika-sued.org/aktuellesheft/vertriebenincunene/) ist die Commerzbank an der Finanzierung des Agrargroßprojekts Horizonte 2020 in der angolanischen Provinz Cunene beteiligt. Die Investmentfirma „S. Tulumba Investimentos e Participações, Limitada“ (STI) möchte dort auf rund 85 000 Hektar – etwa die Fläche des Bundeslandes Berlin – insgesamt rund 1,4 Mrd. US-Dollar in Produktionsanlagen für Viehfutter, Rohrzucker, Hühner, Rindfleisch und Milch sowie Getreidemühlen (Mais und Weizen) investieren. Der Unternehmer hinter dem Projekt Horizonte 2020, Silvestre Tulumba, unterhält enge Kontakte zu Regierungskreisen. Den Berichten zufolge kam es bereits im Vorfeld des Projekts zu Vertreibungen der lokalen Bevölkerung, Landraub und Menschenrechtsverletzungen. 56 000 Menschen aus 39 Gemeinden sind von dem Projekt betroffen und akut bedroht, den Zugang zu fruchtbarem Land und Wasser zu verlieren. Das bedroht das Recht auf Nahrung und untergräbt die Ernährungssouveränität der Betroffenen.

Die Menschenrechtsorganisation Associação Construindo Communidades (ACC), die Arbeitsgruppe zur Überwachung der Menschenrechte in Angola (GTMDH) und das Open Society Institute Angola (OSISA) entsandten bereits im April 2016 Beobachter in das Gebiet. Die Organisationen berichten, dass Protesten gegen die Vertreibung mit harten Repressionen begegnet wird. Laut ACC würde sich allein der Schaden bei einem Verlust des Viehbestandes (rund 250 000 Rinder, 300 000 Ziegen und 30 000 Schafe) der betroffenen Bevölkerung auf eine halbe Milliarde US-Dollar belaufen. Als Entschädigung wurden einzelnen Geschädigten Berichten zufolge ein Pflug, 100 kg Mais und fünf Stück Vieh angeboten.

Laut dem Länderbericht der niederländischen Agrix Trade & Consultancy ist die Commerzbank Aktiengesellschaft in Angola sehr aktiv. Im Bericht heißt es weiter: „Investitionen in die Landwirtschaft [in Angola] gelten wegen unklarer Eigentumsverhältnisse und Landtitel als ‚heikel‘ “ (www.agroberichtenbuitenland.nl/wp-content/uploads/2015/12/Report-on-Agroangol-and-a-field-trip-in-the-Malanje-region-Oct-2015-Agrix-participants.pdf, S. 14). Aus amtlichen Blättern der angolanischen Regierung (Diário da República, Serie I) von April bis August 2016 wird ersichtlich, dass Tulumba als „lokaler Investor“ jeweils 25 Prozent der Investitionssumme für die einzelnen Projekte von Horizonte 2020 als Eigenleistung einbrachte. Eine in den amtlichen Blättern nicht genannte angolanische Bank ist mit etwa 10 Prozent Eigenmitteln beteiligt. Rund 65 Prozent der Finanzierung werden über Kredite aus dem Ausland sichergestellt. In Medienberichten heißt es, „die Commerzbank betont, man würde ‚bei Privatbanken in Angola nur über eine akzeptable angolanische Bank finanzieren‘, bei der als Kreditnehmer das Projekt- und Kreditrisiko bestehe […]. Sobald eine Anzahlung von 15 Prozent geleistet sei, sei eine ‚Euler Hermes gedeckte Finanzierung auszahlungsfähig‘ “ (Afrika-Süd-Artikel). Da die Bundesrepublik Deutschland größter Anteilseigner der Commerzbank ist (15,6 Prozent der Anteile laut der Frankfurter Börse), kommt der Bundesregierung eine besondere Verantwortung zu. Die Vorwürfe im Fall des Projekts Horizonte 2020 wiegen schwer und es ist unklar, inwieweit die Bundesregierung von dem Projekt Kenntnis hatte und was sie unternahm, damit die Rechte der lokalen Bevölkerung gewahrt und ihre Existenzen geschützt werden.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

In welcher Form bzw. durch welche Instrumente und Initiativen hat die Bundesregierung Geschäfte des Exports und Imports zwischen Deutschland und Angola in den letzten vier Jahren gefördert (bitte nach Instrument/Initiative, finanziellem Umfang und Jahr auflisten)?

2

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung der Bedingungen einer Beobachtergruppe der EU für die Parlamentswahlen am 23. August 2017 durch die angolanische Regierung (http://de.euronews.com/2017/07/18/angola-lehnt-bedingungen-von-eu-wahlbeobachtern-ab)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Zivilgesellschaft in Angola ein, und welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern und, falls notwendig, Aktivistinnen und Aktivisten vor repressiven Maßnahmen zu schützen?

4

Wie schätzt die Bundesregierung Auswirkungen von Agrargroßprojekten im Landwirtschaftssektor Angolas ein bezüglich

a) Landrechtsfragen,

b) der Einhaltung der Menschenrechte,

c) ökologischer Auswirkungen,

d) der sozialen Auswirkungen, insbesondere der Möglichkeit für die lokale Bevölkerung, den Lebensunterhalt zu bestreiten?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante oder bestehende Beteiligungen deutscher Akteure im angolanischen Landwirtschafts- und Ernährungssektor (bitte unter Angabe von Projekt, Investitionsvolumen, Region und Projektbeginn auflisten)?

a) In welchen Fällen kam es laut Kenntnis der Bundesregierung dabei zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Vertreibungen und/oder Landrechtsverletzungen? Welche Konsequenzen wurden daraus jeweils gezogen?

b) Welche dieser Projekte wurden durch öffentliche Gelder (mit-)finanziert oder öffentliche Institutionen gefördert (bitte nach Projekten, Förderinstrumenten und Summen auflisten)?

6

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Rechtssicherheit und die Achtung der Landrechte in Angola, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für Projekte in Angola, an deren Konzeption, Finanzierung oder Durchführung sich deutsche Unternehmen beteiligen?

7

Welche Investitionen in Angola werden aktuell durch Exportkreditgarantien oder Investitionsgarantien des Bundes abgesichert (bitte die letzten vier Jahre nach Projekten, Volumen und Jahr auflisten)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung deutscher Akteure am Agrargroßprojekt Horizonte 2020 der STI, das laut mehrfachen Aussagen von Silvestre Tulumba nur durch „billige Kredite aus Deutschland“ ermöglicht worden sei (bitte Akteure unter Angabe von Investitionsvolumen und Projektbeginn auflisten)?

a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung dabei zu Menschenrechtsverletzungen, insbesondere Vertreibungen und/oder Landrechtsverletzungen? Welche Konsequenzen wurden jeweils gezogen?

b) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Verletzungen des nationalen Landrechts (Resolution Nr. 37/09 vom 3. September 2009)?

c) Besteht Anlass zur Sorge, dass derartige Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der künftigen Projektumsetzung nicht auszuschließen sind?

d) Welche Teilprojekte von Horizonte 2020 wurden durch öffentliche Gelder oder öffentliche Institutionen gefördert (bitte nach Projekten, Förderinstrumenten und Summen auflisten)?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Entschädigung und zum Verbleib der agro-pastoralen Gemeinden, die die rund 85 000 Hektar Land des Projektgebiets von Horizonte 2020 bewohnen bzw. bewohnten?

a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Projekt Horizonte 2020 zu Zwangsvertreibungen? Wenn ja, welche Maßnahmen ergriff die Bundesregierung?

b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Vorschriften Angolas (Landrecht und Verfassung) eingehalten?

c) Verletzt das Projekt aus Sicht der Bundesregierung das Menschenrecht auf Nahrung? Wenn nein, warum nicht?

d) Verletzt das Projekt aus Sicht der Bundesregierung die Rechte von Minderheiten? Wenn nein, warum nicht?

10

Wer brachte nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahlung für das Projekt Horizonte 2020 auf?

a) Liegen der Bundesregierung relevante Informationen zu dem Unternehmen und/oder dem Unternehmer vor, die bspw. auf Landrechts- und Menschenrechtsverletzungen in früheren Projekten hinweisen?

b) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßliche Einnahmen aus der Erdölförderung als Garantie für Kredite in Aussicht gestellt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesbezüglich die Wirtschafts- und Finanzkrise Angolas?

11

Wurde das Vorhaben dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) der Bundesregierung im Vorfeld zur Entscheidung vorgelegt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

12

Wird bei Projekten, die durch Instrumente wie Exportkreditgarantien oder Investitionsgarantien des Bundes gefördert werden, geprüft, ob den involvierten Unternehmen und/oder den Unternehmern bei früheren Projekten Landrechts- und Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden?

a) Wenn ja, zu welcher Einschätzung kam die Bundesregierung im Fall Horizonte 2020?

b) Wenn ja, welche Konsequenzen werden bei der Feststellung von entsprechenden Vorwürfen gezogen? Werden bspw. Auflagen formuliert, die zukünftige Verstöße verhindern sollen?

c) Wenn nein, warum nicht?

13

Wurde vor dem Projektbeginn und während der Projektplanung eine Umwelt- und Sozialprüfung durchgeführt, und wie wird die Einhaltung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gewährleistet?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, welche Organisationen waren an der Untersuchung beteiligt, wann wurde sie durchgeführt, und zu welchem Ergebnis kam die Untersuchung?

14

Inwieweit nutzt die Bundesregierung den Umstand, dass die Bundesrepublik Deutschland größter Anteilseigner der Commerzbank ist, um die Menschenrechte in Projekten mit Beteiligung der Commerzbank zu schützen?

a) Welche Berichte von Menschenrechtsaktivisten aus Angola hat die Bundesregierung beim Projekt Horizonte 2020 konsultiert?

b) Welche weiteren Berichte und Einschätzungen hat die Bundesregierung im Fall Horizonte 2020 zu Rate gezogen?

15

Welche gemeinsamen Projekte zur Wasserkraft in Angola verabredete Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem chinesischem Präsidenten Xi Jinping (www.spiegel.de/politik/ausland/angela-merkel-trifft-xi-jinpingmarktzugang-sichern-scheitern-von-g20-verhindern-a-1156054.html), und inwieweit sind dabei die Landrechte der lokalen Bevölkerung betroffen?

Berlin, den 4. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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