BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung der von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH erzielten Pacht- und Kaufpreise

Entwicklung von Durchschnittspreisen für landwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern und Erlösen der BVVG in den letzten 10 Jahren, Vereinbarkeit steigender Preise mit agrarpolitischen Zielen, Vergabegrundsätzen, Erwirtschaftung positiver Deckungsbeiträge, Agrarstruktur sowie den Grundsätzen des Treuhandgesetzes betr. "ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten" der Landwirtschaft bei der Privatisierung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.09.2017

Antwortdauer

38 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1331404.08.2017

Entwicklung der von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH erzielten Pacht- und Kaufpreise

der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) erzielten Pacht- und Kaufpreise übersteigen zunehmend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bäuerlicher Betriebe. So werden beispielsweise in Sachsen-Anhalt bereits Pachtpreise von bis zu 950 Euro pro Hektar erzielt. Eine nachhaltige Bewirtschaftung wird nach Auffassung der Fragesteller durch die steigenden Pacht- und Kaufpreise zunehmend in Frage gestellt. Zudem sind negative Folgen für die Agrarstruktur zu befürchten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Pacht- und Kaufpreisniveau für landwirtschaftliche Flächen in den neuen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte mit Zeitreihen auf Landkreisebene darstellen)?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die erzielten Pacht- und Kauferlöse der BVVG in den neuen Bundesländern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte mit Zeitreihen auf Landkreisebene darstellen)?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Veröffentlichung der von der BVVG erzielten Höchstgebote die Pacht- und Kaufpreise landwirtschaftlicher Flächen insgesamt unter Druck geraten?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Pachtpreise von über 900 Euro pro Hektar den agrarpolitischen Zielen der Bundesregierung und den Vergabegrundsätzen der BVVG insbesondere zur „verstärkten Berücksichtigung agrarstruktureller Belange“ entsprechen?

5

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Pachtpreisen von über 900 Euro im konventionellen Ackerbau mit einer zur Wahrung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit ausreichend breiten Fruchtfolge positive Deckungsbeiträge zu erwirtschaften sind (wenn ja, bitte Antwort mit Deckungsbeitragsrechnung belegen)?

6

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass bei Pachtpreisen von über 900 Euro pro Hektar im ökologischen Ackerbau positive Deckungsbeiträge zu erwirtschaften sind (wenn ja, bitte Antwort mit Deckungsbeitragsrechnung belegen)?

7

Ab welcher Pacht- bzw. Kaufpreishöhe für landwirtschaftliche Flächen sieht die Bundesregierung die Gefahr negativer Folgen für die Agrarstruktur?

8

Welches Preisniveau bei Pacht- und Kaufpreisen sollte zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe aus Sicht der Bundesregierung nicht überschritten werden?

9

Wie wird von der BVVG nach Kenntnis der Bundesregierung bei nichtbeschränkten Ausschreibungen gewährleistet, dass die Grundsätze des Treuhandgesetzes, wonach bei der Privatisierung den „ökonomischen, ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten“ der Landwirtschaft Rechnung zu tragen ist, eingehalten werden?

10

Betrachtet die Bundesregierung die Wahrung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit als „ökologische Besonderheit“ im Sinne des § 1 Absatz 6 des Treuhandgesetzes, die beim Verkauf oder bei der Verpachtung von BVVG-Flächen gewährleistet sein muss?

11

Betrachtet die Bundesregierung die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen durch ortsansässige Landwirte als „strukturelle Besonderheit“ im Sinne des § 1 Absatz 6 des Treuhandgesetzes?

Berlin, den 4. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen