Frühpensionäre der Deutsche Bahn AG
der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Ulrike Höfken, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Für viele Beamten der ehemaligen Staatsunternehmen wie der Post, der Telekom und der Deutschen Bundesbahn gab es die Möglichkeit über den Weg der Frühpensionierung das Unternehmen zu verlassen, um die nunmehr privaten Unternehmen personell zu entlasten.
Im Falle der Deutsche Bahn AG hat der Bund sogar der Wiederinkraftsetzung der Vorruhestandsregelung für zugewiesene Beamte des Bundeseisenbahnvermögens am 22. März 2002 zugestimmt, das ursprünglich nur bis 1998 galt. Im Zuge dieser Regelung konnten daher noch einmal 7 100 Beamte im Interesse der DB AG davon Gebrauch machen und sich auf Antrag bis 31. Dezember 2006 in den Ruhestand versetzen lassen, um personelle Überkapazitäten abzubauen. Voraussetzung dafür war, dass die betroffenen Beamten ab 55 Jahren im einfachen und mittleren Dienst und ab 60 Jahren im gehobenen Dienst, von Umstrukturierungsmaßnahmen der DB AG betroffen sind und „eine anderweitige Verwendung in der eigenen oder anderen Verwaltungen nicht möglich oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht zumutbar ist“ (Artikel 9 § 3 Abs. 1 ENeuOG). Ziel dieses Entgegenkommens des Bundes war zum einen die personelle Struktur des Deutsche Bahn Konzerns sozialverträglich zu verbessern und zum anderen unvertretbare finanzielle Belastungen des Bundeseisenbahnvermögens zu vermeiden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung bekannt, dass seitens der DB AG auch Beamte frühpensioniert wurden, deren fachliche Dienste und langjährige Erfahrung noch benötigt wurden?
Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Form hat die Bundesregierung darauf reagiert?
Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung auf Hinweise reagiert, dass frühpensionierte Beamte in hohem zeitlichem Umfang auch nach ihrer Pensionierung weiterhin für die Bahn bzw. für Betriebe, die Verträge mit der Deutschen Bahn geschlossen haben, tätig sind (ZDF, Frontal 21, 29. Mai 2007)?
Wenn ja, in welcher Art und Weise?
Wenn nein, warum ist die Bundesregierung diesen Hinweisen nicht nachgegangen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Ausmaß des Einsatzes von Frühpensionären bei Partner- bzw. Tochterunternehmen der DB AG?
Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei den in der Sendung „Frontal 21“des ZDF am 29. Mai 2007 dargestellten Beispielen, des missbräuchlichen Bezugs der Frühpension, um Einzelfälle oder ist eine Systematik erkennbar?
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Missbräuche bzw. der Verstöße gegen die Anzeigepflicht bei einer Erwerbstätigkeit gegenüber dem Bundeseisenbahnvermögen?
Wird die Bundesregierung in Zukunft den Umfang der Nebenverdienste der Frühpensionäre systematisch überprüfen und sanktionieren?
Wenn ja, auf welche Art und Weise wird dies geschehen?
Wenn nein, warum unterbleibt die Überprüfung und Sanktionierung?
In welcher Art und Weise hat der Bund als Eigentümer der DB AG die Einhaltung der Voraussetzungen für die Frühpensionierung der Bahnbeamten kontrolliert?
Ist der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls das Problem illegaler Beschäftigung von frühpensionierten Bahnmitarbeitern in Partnerbzw. Tochterunternehmen der DB AG bekannt, und wurden in diesem Bereich bereits Prüfungen vorgenommen?