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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung (G-SIG: 16012197)

Koppelung von Leistungsreform und Organisationsreform: Legitimierung, Gegenargumente; Terminplan bis zur Einbringung des Gesetzes, Einbeziehung von Sozialpartnern und Berufsgenossenschaften in den bisherigen Beratungsprozess, ausreichende fachliche Beteiligung betroffener Dritter, Erhöhung der Arbeitgeberaufwendungen durch Leistungsausweitungen, Einschränkung der Präventionsanstrengungen, Streichung der Wegeunfälle, Verhinderung von Einkommenseinbußen im Rentenalter, Einsparungen durch die Organisationsreform <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.06.2007

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/553601. 06. 2007

Reform der gesetzlichen Unfallversicherung

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Bundesregierung und Bundesländer haben gemäß der Koalitionsvereinbarung eine Reform des Unfallversicherungssystems verabredet. Dazu sollen nicht nur eine Organisationsreform sondern auch grundlegende Veränderungen im Leistungsrecht gehören. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Ende April 2007 einen ersten Arbeitsentwurf zum Leistungsrecht vorgelegt, der laut Presseberichten (dpa, 29. Mai 2007) bis Mitte Juni in einen Referentenentwurf und eine nachfolgende Kabinettsbefassung münden soll. Dieser Arbeitsentwurf wird derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beraten. Während die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und ihr Präsident, Dieter Hundt, drastische Leistungseinschränkungen fordern, kritisieren die IG Metall und der DGB den vorliegenden Arbeitsentwurf wegen möglicher Verschlechterungen für Gruppen von Betroffenen und fordern eine Entkoppelung von Leistungs- und Organisationsreform. Die Bundesregierung erklärte dagegen, es gehe bei der Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) nicht um die Kürzung von Leistungen, sondern um deren zielgenauere und gerechtere Zuordnung (dpa, 29. Mai 2007).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie legitimiert die Bundesregierung die Koppelung von Leistungs- und Organisationsreform der GUV, die insbesondere für den Bereich des Leistungsrechts zu einer Beschleunigung des Beratungsprozesses mit möglicherweise problematischen Folgen für den Gesetzgebungsprozess führt?

2

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine Entkopplung von Leistungs- und Organisationsreform der GUV (bitte einschätzen und begründen)?

3

Bis zu welchem Zeitpunkt will die Bundesregierung spätestens einen Gesetzentwurf zur Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung in die parlamentarische Beratung einbringen (bitte genauen terminlichen Ablaufplan für das geplante Verfahren angeben)?

4

Wurden die Sozialpartner in den Beratungsprozess der Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbezogen?

Wenn ja, in welcher Form ist die Beteiligung erfolgt?

Wenn nein, warum hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf eine fachliche Beratung durch die Sozialpartner verzichtet?

5

Wurden die Selbstverwaltungsgremien der Berufsgenossenschaften in den Beratungsprozess der Bund-Länder-Arbeitsgruppe fachlich einbezogen?

Wenn ja, in welcher Form ist die Beteiligung erfolgt?

Wenn nein, warum hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf eine fachliche Beratung durch diese Gremien verzichtet?

6

Wie legitimiert die Bundesregierung die knappe Zeitspanne zwischen der Vorlage eines Referentenentwurfs im Juni und der Kabinettsbefassung im August, die faktisch eine kompetente fachliche Beteiligung der betroffenen Institutionen, Gremien und Verbände erschwert, und wie sollen in dieser kurzen Zeitspanne die absehbaren Änderungsvorschläge einer qualifizierten fachlichen und politischen Prüfung unterzogen werden?

7

Hält die Bundesregierung die Befürchtung des Präsidenten der BDA für berechtigt, der von der Reform des Leistungsrechts der GUV, wie sie im vorliegenden Arbeitsentwurf der Bundesregierung dargelegt ist, „teure Leistungsausweitungen“ erwartet, die dann von den Arbeitgebern durch höhere Beiträge aufzubringen wären (bitte jeweilige Einschätzung begründen)?

8

Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen die von der BDA vorgebrachte Forderung nach Streichung der Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog der GUV?

9

Wie schließt die Bundesregierung im Rahmen der geplanten GUV-Reform aus, dass es zukünftig zu erheblichen Einkommenseinbußen im Rentenalter kommt?

10

Hält die Bundesregierung die Befürchtungen des DGB, dass durch eine Umverteilung von Kosten innerhalb der GUV auf Kosten von vermeintlich Leichtverletzten Einschränkungen bei den Präventionsanstrengungen zu erwarten seien, für berechtigt (bitte jeweilige Einschätzung begründen)?

11

Wie soll die im Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (Ausschussdrucksache 16(11)340) vom Juni 2006 formulierte Vorgabe an die Berufsgenossenschaften zur Einsparung von 20 Prozent der Verwaltungskosten in den ersten 5 Jahren nach Umsetzung der Reform organisatorisch umgesetzt werden, und wie verträgt sich diese Vorgabe mit dem gleichzeitig aus der Reform folgenden Mehraufwand für die Berufsgenossenschaften?

Berlin, den 30. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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