Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil in Eiern
der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Herbert Behrens, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Ralph Lenkert, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In Legehennen-Eiern aus Belgien und den Niederlanden wurde das giftige Schädlingsbekämpfungsmittel Fipronil nachgewiesen. Auch in Deutschland wurde das Gift in mindestens vier Legehennen-Betrieben in Niedersachsen bei der Schädlingsbekämpfung verwendet. Die Anwendung dieses Biozids ist bei Lebensmittelliefernden Tieren verboten, da es beim Menschen gesundheitsgefährdend ist und das Nervensystem schädigen kann. Die belasteten Eier gelangten als Frischeier oder in verarbeiteten Lebensmitteln in Deutschland in den Handel und wurden von Verbrauchern gekauft und verzehrt. Nach Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 31. Juli 2017 (www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/agrarministeriummit-insektizid-belastete-eier-aus-belgien-und-den-niederlanden-zurueckgeben-156126.html) warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor einem potentiell akuten Gesundheitsrisiko für Kinder beim Verzehr von mit Fipronil belasteten Eiern. Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sei hingegen eine akute gesundheitliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich Kinder, unwahrscheinlich (www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/_texte/Fipronil.html).
Der erste Rückruf erfolgte laut dem Internetportal www.lebensmittelwarnung.de am 1. August 2017. Im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittelsicherheit RASFF erschien die erste Warnmeldung belgischer Behörden schon am 21. Juli 2017 (www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/04_Schnellwarnsystem/01_aktuelle_rasff_meldungen/04_LM_vormonate/lm_schnellwarnsystem_rasff_lm_Zusammenstellung_im_Juli_2017.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Dabei wurde auch Deutschland als betroffenes Lieferland genannt. Nach Medienberichten (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/fipronil-belgische-behoerden-wussten-seit-anfang-juni-von-verdachtsfaellen-a-1161517.html) wusste die belgische Lebensmittelsicherheitsbehörde FASNK schon seit dem 2. Juni 2017 von der Fipronil-Belastung in Eiern. Die späte Information der EU-Partner und der Öffentlichkeit wurde u. a. damit begründet, dass meldepflichtige Fipronil-Werte nicht erreicht worden seien. Der Fund von Fipronil in Eiern aus niederländischen Betrieben am 22. Juli 2017 wurde erst am 27. Juli 2017 im RASFF-System angezeigt, jedoch mit unbestimmter Herkunft. Bis zum 8. August 2017 konnte noch nicht vollständig ermittelt werden, in welchen Produkten belastete Eier verarbeitet wurden, sodass die Rückrufe und Warnungen an die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher unvollständig sind.
Bereits in der Vergangenheit stand die Wirksamkeit der Lebensmittelüberwachung in der Kritik. Immer wieder wird nach Lebensmittelskandalen die unzureichende Zusammenarbeit der Behörden der Bundesländer, des Bundes und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), ein unzureichender Informationsaustausch sowie Koordinationsmängel in Krisensituationen beklagt. Zudem könnten die Überwachungsbehörden ihrer Überwachungspflicht aufgrund von Personal- und Ausstattungsmängeln nicht immer nachkommen (siehe Gutachten des Präsidenten des Bundesrechnungshofs als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung „Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes – Schwerpunkt Lebensmittel“ von Oktober 2011).
Das System der Lebensmittelsicherheit in Deutschland fußt auf EU-Recht, das im Wesentlichen mit dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in nationales Recht umgesetzt wurde. Obwohl in Deutschland die Bundesländer ganz überwiegend die Lebensmittelüberwachung durchführen, ist der Bund für die Umsetzung und Einhaltung der EU-Vorgaben einschließlich der damit zusammenhängenden Berichtspflichten zuständig. Zudem muss er laufend die Wirksamkeit durch Kontrollverfahren überprüfen und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Ländern. Der aktuelle Fall wirft erneut die Frage auf, inwieweit die derzeitige Organisation der Lebensmittelüberwachung hinreichend geeignet ist, die Gesundheit der Bevölkerung und die Einhaltung EU-rechtlicher Lebensmittelvorschriften in geeigneter Weise sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Aus welchen Gründen haben nach Kenntnis der Bundesregierung weder die deutschen Lebensmittelkontrollbehörden noch Landwirte oder die deutschen eierverarbeitenden Betriebe Fipronil vor der belgischen RASFF-Meldung in Eiern, Eiprodukten oder Geflügel gefunden?
Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass mit Fipronil belastete Eier, Eiprodukte oder Geflügel schon vor dem 2. Juni 2017 in den Handel gelangt sind und von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland verzehrt wurden?
Warum war nach Kenntnis der Bundesregierung das Biozid einem Desinfektionsmittel, das bei Lebensmittel-liefernden Tieren angewendet wird, beigemischt, aber nicht deklariert?
Wie wird ausgeschlossen, dass das Desinfektionsmittel nicht auch in anderen agrarischen Bereichen angewendet wurde bzw. wird und in die Lebensmittelkette gelangt?
Aus welchen Gründen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Landwirte die Beimischung von Fipronil im Desinfektionsmittel nicht erkennen, und welche Kennzeichnungspflichten wurden durch den belgischen Desinfektionsmittelhersteller missachtet?
Welche Verantwortung trifft nach Einschätzung der Bundesregierung das Unternehmen BASF als Fipronil-Hersteller hinsichtlich der gesetzeskonformen Anwendung seiner Produkte?
Welche Maßnahmen und Untersuchungen haben die deutschen Staatsanwaltschaften bisher eingeleitet?
Warum wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht frühzeitiger über die Belastung von Eiern mit dem Biozid informiert?
Wie erklärt die Bundesregierung die Verzögerung von zehn Tagen zwischen der ersten Meldung über Fipronil in Eiern im RASFF-System und der ersten Warnung von Verbraucherinnen und Verbrauchern im bundesweiten Internet-Portal www.lebensmittelwarnung.de?
Warum hat die Bundesregierung erst am 27. Juli 2017 eine Risikobewertung zu Fipronil beim BfR in Auftrag gegeben sowie nicht frühzeitiger die Öffentlichkeit informiert, obwohl schon am 21. Juli 2017 die Lieferbeziehungen betroffener belgischer Betriebe nach Deutschland bekannt waren und auch der Vertrieb nach Deutschland in der RASFF-Meldung angegeben wurde?
Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus Belgien mit möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor?
Welche Werte von Fipronil müssen in Belgien sowie in Deutschland nachgewiesen werden, um meldepflichtig zu sein, und worin unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-rechtskonforme Vorgehen der beiden Länder?
Wieso tauschten sich die Behörden in Belgien sowie in den Niederlanden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht frühzeitiger mit den Behörden in Deutschland zu den betroffenen Eier-Betrieben aus, obwohl bekannt war, dass die Eier auch in Deutschland in den Handel gelangen?
Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Behörden in Deutschland erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung aus den Niederlanden mit möglichen Lieferbeziehungen nach Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor?
Wann hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Behörden erstmals Kenntnis von Eiern mit Fipronil-Belastung in Betrieben in Deutschland, und welche einzelnen Mess- und Untersuchungsergebnisse liegen den deutschen Behörden bisher dazu vor?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung treffen, um zukünftig Verzögerungen bei der Übermittlung von Daten zur Lebensmittelsicherheit zwischen EU-Mitgliedstaaten zu verhindern?
Wie wird die Bundesregierung die geschädigten Lebensmittelbetriebe in Deutschland bei Schadensersatzforderungen gegenüber Belgien unterstützen?
Wie erklärt die Bundesregierung die unterschiedliche Darstellung zur gesundheitlichen Gefährdung von Kindern bei der Information der Öffentlichkeit zwischen dem zuständigen Landesministerium in Niedersachsen und dem BMEL?
Warum war es bisher nicht möglich, alle Produkte, in denen belastete Eier verarbeitet wurden, zu benennen und zurückzurufen (vgl. www.sueddeutsche.de/panorama/fipronil-schmidt-erwartet-lueckenlose-aufklaerung-im-eierskandal-1.3621012)?
Bis wann werden die Behörden in Deutschland eine vollständige Liste aller betroffenen Produkte veröffentlichen?
Durch welche Maßnahmen überprüft die Bundesregierung, dass die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher nach § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) im aktuellen Fall auch alle Verbraucher erreicht?
Bis wann wird die Bundesregierung eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit Ei als Zutat einführen?