Stilllegung des Atomkraftwerks Hamm-Uentrop und Reparatur von Castor-Behältern im Zwischenlager Ahaus
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Karin Binder, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Sabine Leidig, Birgit Menz, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Thorium-Hochtemperatur-Reaktor (THTR) in Hamm-Uentrop befindet sich seit dem Jahr 1997 im sogenannten sicheren Einschluss, der nach unseren Informationen noch bis zum Jahr 2027 andauern soll (www.atommuellreport.de/daten/thtr-hamm-uentrop.html). Im Zwischenlager Ahaus lagern insgesamt 305 Castor-THTR-Behälter mit bestrahlten Brennelementen aus diesem Reaktor.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle genehmigungsrechtliche und praktische Stand bei der Stilllegung des THTR Hamm-Uentrop, und ist weiterhin vorgesehen, den sicheren Einschluss bis zum Jahr 2027 fortzusetzen?
Wenn nein, welche Pläne gibt es stattdessen hinsichtlich des sicheren Einschlusses?
Welche Maßnahmen würden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Fall erfolgen, dass es bei den in Ahaus zwischengelagerten THTR-Abfällen zu Behälter-Undichtigkeiten oder anderen Problemen mit Behältern oder Inventar kommt?
Wäre es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der gegenwärtigen Genehmigungslage möglich, dass defekte Castor-THTR-Behälter vom Zwischenlager Ahaus im THTR in Hamm-Uentrop repariert werden könnten?
Verfügen die Castor-THTR-Behälter in Ahaus derzeit noch über eine Transport-Zulassung bzw. wie ist dazu der aktuelle Stand?
Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung im stillgelegten THTR defekte Castor-THTR-Behälter aus Ahaus angenommen werden?
Wo genau im THTR Hamm-Uentrop könnte eine solche Annahme erfolgen, und welche Handhabungen könnten in der Anlage durchgeführt werden?
Würde der Umgang mit Castor-THTR-Behältern rechtlich im Rahmen der Stilllegungsgenehmigung bzw. der Genehmigung für den „Sicheren Einschluss“ erfolgen oder nach der alten Betriebsgenehmigung oder nach einer eigenen Genehmigung?
Könnten nach Kenntnis der Bundesregierung THTR-Brennelemente-Kugeln in Hamm-Uentrop im Rahmen bestehender Genehmigungen untersucht werden, und wo genau wäre dies in der Anlage möglich?
Wie viele der in Ahaus gelagerten Castor-THTR-Behälter könnten nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitiger Lage in Hamm-Uentrop aufgrund welcher Regelungen aufbewahrt werden?
Welche Rücknahmeverpflichtungen für den THTR Hamm-Uentrop gibt es für die in Ahaus zwischengelagerten THTR-Brennelemente, und aus welchen Gründen wurden diese in den Genehmigungen für die Einlagerung in Ahaus festgelegt?
Wo würden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig defekte Castor-THTR-Behälter aus dem Zwischenlager Ahaus repariert werden, wenn dies nicht im THTR Hamm-Uentrop erfolgen kann, und wo soll dies spätestens nach Ablauf der Frist für den „Sicheren Einschluss“ geschehen?