Zukunft der humanitären und zivilen Seenotrettung im Mittelmeer
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mitte August dieses Jahres haben erste humanitäre Organisationen damit begonnen, ihre Seenotrettungsaktionen für Bootsflüchtlinge im Mittelmeer einzustellen, nachdem die Regierung Libyens angekündigt hatte, eine über ihre Territorialgewässer hinausreichende Such- und Rettungszone (Search and Rescue Zone) einzurichten, innerhalb derer sie beansprucht, die Seenotrettung allein durch die libysche Küstenwache durchzuführen und zu kontrollieren und eine durch die libysche Seite nicht autorisierte Seenotrettung (insbesondere durch humanitäre Organisationen) zu verhindern bzw. zu unterbinden.
Seit Oktober letzten Jahres wurden die Schiffe humanitärer Seenotrettungsorganisationen durch die libysche Küstenwache nicht nur durch riskante Manöver auf Hoher See gefährdet, sondern auch beschossen.
Aber anstatt sich an die Seite der Seenotrettungsorganisationen und ihres humanitären Auftrags zu stellen, hatte Italien in den letzten Wochen damit begonnen – in Umsetzung eines Beschlusses der EU-Innenminister – mit den Seenotrettungsorganisationen über einen ihren Aktionsradius stark einschränkenden „Verhaltenskodex“ zu verhandeln. Nach Aussagen des italienischen Innenminister Marco Minniti können Nichtregierungsorganisationen, die diesen Kodex nicht unterschreiben, „nur noch sehr bedingt weiter arbeiten“ (vgl. „Se le Ong vogliono operare dovranno firmare il codice“, La Stampa vom 3. August 2017).
Tatsächlich kamen nun die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages jüngst in zwei Gutachten über diesen Verhaltenskodex zu der Feststellung, dass weder die EU noch ein Mitgliedstaat rechtsverbindliche Maßnahmen erlassen dürfe, die die Koordinierung der Seenotrettung von Menschen „blockieren oder ins Leere“ laufen lassen würde (WD 2 – 3000 – 068/17 und WD 2 – 3000 – 067/17).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des EU-Migrationskommissars Dimitris Avramopoulos, dass man den privaten Seenotrettungsorganisationen für ihren selbstlosen Einsatz im Mittelmeer „sehr dankbar“ sein müsse (Süddeutsche Zeitung vom 24. Juli 2017), und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der italienischen Regierung dafür ein, dass die Hilfsorganisationen, auch solche, die den Kodex nicht unterschrieben haben, weiter Rettungsarbeit im Mittelmeer leisten können?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass der vorgeschlagene Verhaltenskodex Italiens für private Seenotretter im Mittelmeer mit völkerrechtlichen Vorgaben kollidieren würde (WD 2 – 3000 – 068/17 und WD 2 – 3000 – 067/17)?
a) Wenn ja, wird sie sich auch gegenüber der italienischen Regierung bzw. innerhalb der Europäischen Union für einen völkerrechtskonformen Vorschlag einsetzen?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Inwiefern war nach Kenntnis der Bundesregierung der Verhaltenskodex der italienischen Regierung für Nichtregierungsorganisationen Gegenstand von Beratungen innerhalb der Europäischen Union, und inwiefern dient er nach Einschätzung der Bundesregierung zur Verbesserung der Lage von Menschen in Seenot im Mittelmeer?
a) Welches Recht soll nach Kenntnis der Bundesregierung für den Einsatz der Sicherheitskräfte im Rahmen dieses Kodex gelten: das Recht des Entsendestaates der Sicherheitskräfte oder das des Flaggenstaates des jeweiligen Schiffes?
b) Sieht die Bundesregierung die Vorschrift des Kodex, dass Flüchtlinge nur noch stark eingeschränkt von kleineren auf größere Boote übergeben werden dürfen, im Einklang mit dem Seenotrecht?
Wann und durch wen wurde die Bundesregierung bzw. wurde die EU über die Einrichtung der über die Territorialgewässer Libyens hinausreichenden Such- und Rettungszone unterrichtet?
Welche libyschen Kräfte dürften nach Kenntnis der Bundesregierung in dieser Zone aktiv sein, und welche Tätigkeiten würden sie dort ausführen?
Steht die Einrichtung einer solchen – über die Territorialgewässer Libyens hinausreichende – Such- und Rettungszone nach Einschätzung der Bundesregierung im Einklang mit dem Völkerrecht?
a) Wenn ja, bitte ausführen?
b) Wenn nein, wird sich die Bundesregierung zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der EU dafür einsetzen, dass Libyen sich bei Such- und Seenotrettungsmaßnahmen an die Regeln des Völkerrechts hält?
Wie gedenkt die Bundesregierung, gegenüber der libyschen Regierung die Sicherheit der auch unter deutscher Flagge fahrenden Seenotrettungsschiffe bzw. der darauf befindlichen Menschen sicherzustellen, angesichts des Umstands, dass die libysche Küstenwache angekündigt hat, nunmehr auch innerhalb dieser über ihre eigenen Territorialgewässer hinausreichende Such- und Rettungszone gewaltsam (und das heißt ggf. auch unter Schusswaffengebrauch) gegen solche Seenotrettungsaktionen vorzugehen, die durch die libysche Seite nicht autorisiert wurden?
Inwiefern wurde seitens der libyschen Regierung eine Zusicherung hinsichtlich des Schutzes von Einsatzschiffen der EU, die innerhalb dieser von Libyen beanspruchten Such- und Rettungszone aktiv sind, abgegeben?