Rentenrechtliche Würdigung verfolgter deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Herkunft sowie polnischer Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter
der Abgeordneten Azize Tank, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Noch immer erhalten viele Polinnen und Polen, die während des Nationalsozialismus verfolgt, zwangsgermanisiert oder deren Arbeitsleistung von Deutschen ausgebeutet wurde, keine Rente für die Zeit ihrer damaligen Beschäftigung, obwohl sie Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung erworben haben und diese Arbeit keine Zwangsarbeit war. Dies betrifft insbesondere ehemals deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Herkunft (Polonia). Obwohl viele Vertreterinnen und Vertreter der Polonia Repressalien des NS-Regimes ausgesetzt und in deutschen Konzentrationslagern misshandelt und ermordet worden sind, werden sie bis heute nicht als rassisch NS-Verfolgte anerkannt. Das Bundesentschädigungsgesetz hat Polen und Angehörige anderer slawischer Nationen von Ansprüchen auf Entschädigung wegen rassischer Verfolgung ausgeschlossen. Eine Entschädigung von der Stiftung „Polnisch-Deutsche Aussöhnung“ (poln. Fundacja „Polsko-Niemieckie Pojednanie“ – FPNP) ist dabei ausgeschlossen, da diese Personen bis zur Befreiung im Jahre 1945 als deutsche Staatsbürger betrachtet werden.
Vor diesem Hintergrund wirkt sich insbesondere die Rechtlosstellung zahlreicher polnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, darunter auch Juden, Sinti und Roma in der Sozialversicherung durch die sog. Ostgebiete-Verordnung besonders gravierend aus. Dabei sollte auch auf die NS-Verfolgung von Polen im Zusammenhang mit dem Erlass der sog. Polenstrafrechtsverordnung vom 4. Dezember 1941 hingewiesen werden. Diese richtete sich gleichermaßen gegen Juden und Polen. Bei den Nürnberger Nachfolgeprozessen wurden deren Bestimmungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit subsumiert.
Auch die Nachkommen der politisch und rassisch verfolgten Polonia-Mitglieder wurden oftmals Maßnahmen der Zwangsgermanisierung ausgesetzt. Obwohl genaue Zahlen bis heute fehlen, wird geschätzt, dass bis zu 200 000 Kinder aus Polen eingedeutscht wurden. Die ehemals zwangsgermanisierten, polnischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben dabei oft nach der Entführung ins Deutsche Reich im deutschen Rentenversicherungssystem Beiträge abgeführt und nach der Befreiung ihren Wohnsitz in Polen genommen.
Ähnlich wie deutsche Staatbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Herkunft unterlagen dabei grundsätzlich auch polnische Zivilarbeitende, wie alle anderen ausländischen Zivilarbeitenden, der Sozialversicherungspflicht gemäß der Reichsversicherungsordnung (RVO). In einem Schreiben des damaligen Reichsarbeitsministers vom 14. November 1939 wird klargestellt, dass polnische Staatsangehörige, die keine Kriegsgefangenen sind und „im Inland eine Beschäftigung ausüben und Tariflohn beziehen, nach den allgemeinen Vorschriften versicherungspflichtig sind“ (RABl. 1939 IV, S. 517). Polnische Arbeitskräfte, die aus den in das Deutsche Reich eingegliederten polnischen Gebieten stammen, waren sowohl beim Einsatz in der Industrie, im Baugewerbe, im Handwerk und im Handel sowie auch in der Land- und Forstwirtschaft, ohne dass hier Besonderheiten galten, in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der „Anordnung über die arbeitsrechtliche Behandlung der polnischen Beschäftigten“ vom 5. Oktober 1941 ist geregelt, dass Vereinbarungen über die Altersversorgung neben den gesetzlichen Bestimmungen nicht getroffen werden dürfen. Das heißt, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Rentenversicherung auch für polnische Beschäftigte, eine Zusatzversicherung/Betriebsrente ist untersagt (§ 6, Deutscher Rechtsanzeiger Nr. 235 vom 8. Oktober 1941).
Auch sog. Ostarbeiter, also Arbeitskräfte aus dem besetzten Teil der Sowjetunion waren ab dem 1. April 1944 (bei monatlicher Lohnzahlung) bzw. ab 3. April 1944 (bei wöchentlicher Lohnzahlung) gemäß § 11 der Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter vom 25. März 1944 (RGBl. I, S. 68) verpflichtet, „Sozialversicherungsbeiträge nach den Vorschriften der Reichversicherungsgesetze zu entrichten“.
Ungeachtet des deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens vom 9. Oktober 1975 ermöglicht seit 5. Dezember 2014 das deutsch-polnische „Abkommen zum Export besonderer Leistungen für berechtigte Personen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen wohnhaft sind“ auch die Auszahlung von Renten aus einer Beschäftigung im nationalsozialistischen Einflussbereich an ehemalige NS-Verfolgte mit Wohnsitz in Polen. Analog könnten die in der deutschen Rentenversicherung erworbenen Beitragszeiten, die bislang keinerlei rentenrechtliche Berücksichtigung finden, an die betroffenen Personen mit Wohnsitz in Polen ausgezahlt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die in der deutschen Rentenversicherung während der NS-Zeit erworbenen Beitragszeiten in Form einer Rente gegenüber Personen mit Wohnsitz in Polen auszuzahlen, die während der NS-Verfolgung als Polen rassisch oder politisch verfolgt wurden und nachweislich im sog. Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die in der deutschen Rentenversicherung während der NS-Zeit erworbenen Beitragszeiten in Form einer Rente gegenüber Personen mit Wohnsitz in Polen auszuzahlen, die während der NS-Verfolgung als Zivilarbeiterinnen und Zivilarbeiter nachweislich im sog. Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren?
Wie oft hat die Deutsche Rentenversicherung seit dem Jahr 2002 die in der deutschen Rentenversicherung erworbenen Versicherungszeiten von Personen, die während der NS-Verfolgung als Polen rassisch oder politisch verfolgt wurden und im sog. Deutschen Reich bzw. in einem Gebiet des nationalsozialistischen Einflussbereichs beschäftigt waren, festgestellt, damit die betroffenen Personen mit Wohnsitz in Polen eine Beitragserstattung erhalten können?
Wie viele polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ehemals die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben (Polonia), insbesondere zwangsgermanisierte Personen, haben seit dem Jahr 2002 einen Antrag auf Altersrente aus der deutschen Sozialversicherung gestellt (bitte nach Jahr der Antragstellung, Wohnsitzland, Geburtsjahr und wie der Rentenantrag beschieden wurde aufschlüsseln)?
Welche Hinweise hat die Bundesregierung betreffend der Zahl der Klagen polnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die ehemals die deutsche Staatsangehörigkeit besessen haben (Polonia), insbesondere zwangsgermanisierte Personen oder deren Nachkommen, auf Entschädigung und Waisenrente vor deutschen Gerichten (bitte nach Jahr der Klage, Gerichtsstand, Geburtsjahr und wie die Klage beschieden wurde aufschlüsseln)?
Welche Möglichkeiten bestehen, um den ehemals zwangsgermanisierten polnischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern einen Zugang auf einmalige oder monatliche Beihilfe auf Grundlage der Richtlinie der Bundesregierung für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nicht jüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen im Rahmen der Wiedergutmachung vom 26. August 1981 mit nachfolgenden Änderungen zu gewähren?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. welche Überlegungen angestellt bezüglich einer Restitution oder Entschädigung für die in der NS-Zeit beschlagnahmten Immobilien oder Güter der polnischen Minderheit bzw. der damals daraus erzielten Erlöse?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Ehrung und Rehabilitierung der polnischen Minderheit, die im NS verfolgt wurde, seit dem Jahr 2000 ergriffen?
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Aufarbeitung der Verfolgung und Ermordung polnischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deutscher Staatsbürgerinnen und Staatsbürger polnischer Abstammung während der NS-Zeit in der Gedenkstättenarbeit angemessen zu würdigen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, gesetzliche oder andere Maßnahmen zu ergreifen, damit der genannte Personenkreis, wie auch seine Familienangehörigen neben der moralischen Rehabilitation auch eine materielle Entschädigung für die erlittenen Haft- und Verfolgungszeiten erhalten? Wenn nein, warum nicht?
Trifft es nach Einschätzung der Bundesregierung zu, dass Leistungsansprüche für Arbeitszeiten aus der Zeit der NS-Verfolgung verjährt sein sollen, wie dies durch die Deutsche Rentenversicherung u. a. unter Berufung auf die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ den ehemals Zwangsgermanisierten als Begründung für die Verweigerung eines Anspruchs auf Altersrente aus dem System der deutschen Sozialversicherung mitgeteilt wird (vgl. den Fall Arkadiusz Różański, geb. 4. April 1926, der als Zwangsgermanisierter nachweislich in der Möbelfabrik Wilsmeier in Lemgo vom 6. November 1941 bis 31. März 1945 sozialversichert beschäftigt wurde, Quelle: Bürgeranfrage)?
Wie viele Anträge auf Waisenrente bzw. Witwenrente wurden seit dem Jahr 2002 von Personen wegen der Ermordung der Eltern bzw. der Ehegatten gestellt, die als Polonia-Angehörige während des NS verfolgt wurden (vgl. Fall Stanisław Michalski, geb. 7. Mai 1936, dessen Vater im KZ Dachau ermordet wurde, Quelle: Bürgeranfrage)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die sogenannte Ostgebiete-Verordnung vom 22. Dezember 1941 als fundamentaler Verstoß gegen die Prinzipien der Gerechtigkeit als von Anfang an nichtig anzusehen ist, da sie eine besondere Ausprägung rassistischer Rechtsetzung des NS durch Rechtlos-Stellung von Juden, Sinti und Roma sowie Polen darstellt?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Folgen der während des NS staatlich sanktionierten Verdrängung des Sozialversicherungsrechts gegenüber polnischen Staatsbürgern, deren Arbeitsleistung im Rahmen typischerweise sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Deutsche ausgebeutet wurde, durch einen rentenrechtliche Lösung wiedergutzumachen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um ehemals zwangsgermanisierte Kinder bei der Suche nach ihren Familienangehörigen zu unterstützen und den Zugang zu standesamtlichen Dokumenten zu vereinfachen?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit Überlebende der Shoah, die nach der Befreiung während ihrer Zeit in Displaced Persons Camps (DP) in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt waren, Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gegebenenfalls rückerstattet bekommen?