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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017

Verspätete Starts und Landungen bzw. Flugausfälle 2012 bis 2017, betroffene Passagiere, Entschädigung, Schlichtung durch SÖP, Rechtsdienstleister bzw. Schlichtungsstelle Luftverkehr beim BfJ, personelle Ausstattung für Verbraucherbeschwerden im LBA, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Ordnungsgelder, Bußgeldbescheide, Verbesserung der Fluggastinformation, LBA-Vor-Ort-Kontrollen an Flughäfen, festgestellte Mängel und Konsequenzen, Zusammenarbeit zw. SÖP und LBA, Zeitplan für Novellierung der Fluggastrechte auf EU-Ebene, Folgen der Insolvenz für Air-Berlin-Kunden<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

19.09.2017

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1345728.08.2017

Fluggastrechte in Deutschland im Jahr 2017

der Abgeordneten Markus Tressel, Nicole Maisch, Renate Künast, Katharina Dröge, Dieter Janecek, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

An deutschen Flughäfen kommt es immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Flügen. Leidtragende sind Touristinnen und Touristen sowie Geschäftsreisende, da Termine nicht eingehalten werden können oder auch der rechtzeitige Start in den Jahresurlaub gefährdet ist. Insbesondere bei Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft, kam es in den Jahren 2016 und 2017 zu massiven Verspätungen und Flugausfällen.

Am 15. August 2017 hat Air Berlin die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. Die wirtschaftliche Situation der Air Berlin ist aber schon seit mehreren Jahren ausgesprochen schwierig. Air Berlin hatte schon am 1. Juni 2017 eine Voranfrage auf Landesbürgschaften beim Land Berlin und Nordrhein-Westfalen gestellt, diese Voranfrage aber schon nach wenigen Tagen überraschend zurückgezogen. Trotzdem hat der Bund jetzt über die KfW einen Überbrückungskredit in Höhe von 150 Mio. Euro gewährt. Ziel sei es, einen geordneten Übergang des Unternehmens oder von Teilen des Unternehmens zu gewährleisten. Die beihilferechtliche Prüfung des Überbrückungskredits bei der Europäischen Kommission ist eingeleitet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Flugzeuge landeten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und 2017 verspätet auf deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Wie viele dieser Flüge waren nach Kenntnis der Bundesregierung mehr als drei Stunden, mehr als fünf Stunden, mehr als neun Stunden bzw. mehr als zwölf Stunden verspätet?

3

Wie viele Flugzeuge starteten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2012 und 2017 verspätet von deutschen Flughäfen (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

4

Wie viele von deutschen Flughäfen ausgehend geplante Flüge sind in den Jahren von 2012 bis 2017 nach Kenntnis der Bunderegierung ausgefallen?

5

Wie viele Passagiere waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2012 bis 2017 von den in den Fragen 1 bis 4 genannten vorkommenden Ereignissen betroffen?

a) Wie viele Passagiere davon hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf eine Entschädigung vonseiten der Airline?

b) Wie viele Passagiere haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Entschädigung erhalten oder versucht, eine solche auf gerichtlichem Weg durchzusetzen?

c) Wie viele Passagiere davon hätten nach Kenntnis der Bundesregierung Anspruch auf eine Entschädigung bei Zugrundelegen der vorgesehenen Entschädigungsregelungen des Vorschlags der Europäischen Kommission?

d) Wie viele Passagiere davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. geltend gemacht, und in wie vielen Fällen wurden sie daraufhin entschädigt (bitte ohne Verweise in einer Tabelle aufführen)?

e) Wie viele Passagiere davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung über Rechtsdienstleister wie die Flightright GmbH ihre Entschädigungsrechte gegenüber Fluggesellschaften geltend gemacht, und in wie vielen Fällen wurden sie daraufhin entschädigt (bitte ohne Verweise in einer Tabelle aufführen)?

f) Wie viele Anerkenntnisurteile, bei denen Fluggesellschaften beteiligt waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2012 bis 2017 an deutschen Gerichten ergangen?

6

Welche personelle Ausstattung hat das für Verbraucherbeschwerden angelegte Referat beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), und welche Aufgabenbereiche werden dort bearbeitet?

7

Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in den Jahren von 2012 bis 2017 beim LBA durchgeführt (bitte nach Jahr und Airline aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen wurde ein Ordnungsgeld verhängt (bitte aufschlüsseln nach Nationalität der Fluggesellschaft, Airline, Jahr und Grund im Einzelnen)?

b) Welche Höhe hatte das durchschnittlich verhängte Ordnungsgeld (bitte nach Jahren von 2012 bis 2017 aufschlüsseln)?

c) In welchen fünf Fällen war das verhängte Ordnungsgeld im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 am höchsten, was waren jeweils die Gründe und wie hoch war die jeweilige Höhe des verhängten Ordnungsgeldes?

d) Wie viele Beschwerden und wie viele Anzeigen in Bezug auf entfallene und verspätete Flüge sind in den Jahren von 2012 bis 2017 beim LBA eingegangen (bitte nach Airline aufschlüsseln)?

e) Wie viele Bußgeldbescheide des LBA wurden zwischen 2012 und 2017 nach Einspruch zurückgenommen (bitte einzeln nach Jahr, Grund und Airline auflisten)?

8

Auf welche konkreten Belege stützt die Bundesregierung ihre Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8585, dass in den letzten Jahren eine Verbesserung der Informationen der Fluggäste durch die Luftfahrtunternehmen erreicht wurde?

a) Wie viele „Vor-Ort-Kontrollen“ hat das LBA seit 2012 an deutschen Flughäfen durchgeführt, und wie wird der Kontrollzyklus festgelegt (bitte nach Ort und Jahr aufschlüsseln)?

b) Welche und wie viele Mängel wurden bezüglich fehlender Informationen (Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und fehlender Betreuungsleistungen (Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004) festgestellt (bitte nach Ort, Art des Mangels und Jahr aufschlüsseln)?

c) Welche Konsequenzen zog das LBA aus den festgestellten Mängeln?

9

Warum ist aus Sicht der Bundesregierung eine Zusammenarbeit zwischen der söp und dem LBA nicht sinnvoll?

10

In wie vielen Fällen haben sich Fluggäste nach Kenntnis der Bundesregierung an die behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz gewandt?

11

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für die Novellierung der Fluggastrechte auf europäischer Ebene aus?

12

Wie viele Fluggesellschaften haben ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union (bitte nach Fluggesellschaft und Land des Unternehmenssitzes aufschlüsseln), und wie viele Fluggesellschaften, die ihren Sitz in der Europäischen Union hatten, haben seit 1990 Insolvenz angemeldet?

a) Welche finanziellen Folgen hatten diese Insolvenzen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für Kundinnen und Kunden sowie für andere Gläubigerinnen und Gläubiger?

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese finanziellen Folgen für Kundinnen und Kunden sowie andere Gläubigerinnen und Gläubiger?

13

a) Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren nach Ansicht der Bundesregierung für Kundinnen und Kunden, die einen Flug ab November 2017 oder später gebucht haben?

b) Welche Folgen hat das Insolvenzverfahren für die Fluggastrechte der Kundinnen und Kunden der Air Berlin?

c) Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Kundinnen und Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, je nachdem, ob ihr Flug in den Zeitraum während oder nach Auslaufen des Bundeskredits fällt?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Air Berlin weiterhin Flugtickets verkauft, obwohl nicht gesichert ist, dass nach Auslaufen des Kredits diese Beförderungsleistung tatsächlich erbracht werden kann?

15

a) Wie bewertet die Bundesregierung eine gesetzliche Verpflichtung auf nationaler beziehungsweise europäischer Ebene von Fluggesellschaften, sich für den Insolvenzfall abzusichern?

b) Hat sich die Bundesregierung im Rat dafür eingesetzt, eine verpflichtende Insolvenzabsicherung der Fluggesellschaften im Rahmen der Fluggastrechteverordnung europäisch zu verankern? Wie ist der aktuelle Diskussionsstand dazu nach Kenntnis der Bundesregierung, und inwiefern wird sich die Bundesregierung künftig für eine verpflichtende Insolvenzabsicherung einsetzen?

16

Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung von Fluggästen, je nachdem, ob sie über einen Pauschalreiseanbieter oder direkt bei einer Fluggesellschaft den Flug gebucht haben?

Berlin, den 25. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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