Auswirkungen des Nicaraguan Investment Conditionality Act („Nica Act“) der USA
der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Abgeordnetenhaus der USA ist Ende Juli dieses Jahres der Nicaraguan Investment Conditionality Act (www.congress.gov/bill/115th-congress/house-bill/ 1918/all-actions-without-amendments) verabschiedet worden, eine Gesetzinitiative, die darauf abzielt, die US-Regierung bis auf weiteres zum Veto gegen internationale Finanzhilfen für das mittelamerikanische Nicaragua zu verpflichten.
Der „Nica Act“, wie der Gesetzentwurf gemeinhin genannt wird, geht auf eine Initiative der Abgeordneten der Republikanischen Partei, Ileana Ros-Lehtinen, und ihres Parlamentskollegen von den Demokraten, Albio Sires, zurück (https:// twitter.com/RosLehtinen/status/890623418688778240/photo/1). Erstmals wurde die Gesetzesinitiative im September 2016 in das US-Abgeordnetenhaus eingebracht (www.congress.gov/bill/114th-congress/house-bill/5708/text), musste nach der Präsidentschaftswahl Anfang April 2017 jedoch neu aufgelegt werden. Damit der „Nica Act“ Rechtskraft erlangt, muss er beide Kammern des US-Senats durchlaufen.
Nach Angaben lateinamerikanischer Medien sind der Einbringung des Gesetzentwurfs Treffen zwischen Ileana Ros-Lehtinen und Vertretern der oppositionellen Parteien Movimiento Renovador Sandinista (MRS) und Movimiento por Nicaragua (MpN) vorangegangen (www.resumenlatinoamericano.org/2016/11/03/ elecciones-de-nicaragua-3-3-los-renovados-sandinistas-proyankies-del-mrs- quierenque-la-oea-aplique-la-carta-democratica-contra-el-gobierno-sandinista/). Begründet wird der Gesetzentwurf unter anderem mit Kritik am Ablauf der Präsidentschaftswahl im November 2016, aus der der bisherige Amtsinhaber Daniel Ortega erneut als Sieger hervorging. Nicht beachtet wird dabei, dass selbst die US-nahe Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) die Vorwürfe einer Beeinflussung der Wahlen nicht bestätigte (www.oas.org/en/media_center/press_release.asp?s Codigo=E-111/16, www.oas.org/documents/spa/press/NICARAGUA-OEA.pdf), mit Wahlbeobachtern präsent war (http://wtop.com/latin-america/2016/10/ nicaragua-to-accept-oas-election-observers/) und auf einen Dialog mit den verschiedenen politischen Kräften setzt.
Der „Nica Act“ baut im politischen Konflikt zwischen Washington und Managua nach Ansicht der fragestellenden Fraktion eine erhebliche Drohkulisse auf. Bei einer Verabschiedung durch den US-Kongress wären die Konsequenzen für das mittelamerikanische Land nicht in Gänze abzusehen. Dies gilt vor allem angesichts des Umstandes, dass die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump die bilateralen Finanzhilfen für Nicaragua ohnehin massiv abbauen will, von rund 10 Mio. US- Dollar im Vorjahr auf 200 000 US-Dollar (www.laprensa.com.ni/2017/05/23/ internacionales/2234389-presupuesto-trump-recorta-ayuda-latinoamerica). Der Direktor der Nicaraguanischen Stiftung für wirtschaftliche und soziale Entwicklung (FUNIDES), Juan Sebastián Chamorro Garcia, prognostiziert im Falle des Inkrafttretens des „Nica Act“ schwere Probleme für das Programm öffentlicher Investitionen in Nicaragua. Weltbank und Inter-Amerikanische Entwicklungsbank (BID) hätten in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt ein Viertel der öffentlichen Investitionen finanziert (www.laprensa.com.ni/2016/09/25/economia/ 2105883-funides-advierte-nica-act-danaria-inversiones). Wirtschaftsexperten gehen daher davon aus, dass eine Blockade anderweitiger Zahlungen und/oder Kredite an Nicaragua massive soziale Probleme mit sich bringen würde. Angesichts dieser finanzpolitischen Auswirkungen hat die Regierung des Präsidenten Daniel Ortega rechtliche Schritte angekündigt (www.nodal.am/2017/07/ nicaraguareclama-indemnizacion-multimillonaria-eeuu-iniciativa-ley-nica-act- injerenciaimperial/), um Entschädigungszahlungen einzufordern, zu denen die USA im Jahr 1986 durch ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs aufgrund der Folgen des von den USA unterstützten Contra-Krieges zwischen 1981 und 1990 verurteilt wurden. Die US-Regierungen haben sich seither geweigert, die Entschädigungszahlung in Höhe von ursprünglich 2,4 Mrd. US-Dollar zu begleichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie bewertet die Bundesregierung den Nicaraguan Investment Conditionality Act vor dem Hintergrund des Völkerrechtes?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für die Bundesrepublik Deutschland durch den geplanten „Nica Act“ der USA angesichts des Umstandes, dass Sec. 4a „den Gebrauch von Stimmrechten und Einfluss der Vereinigten Staaten“ mit dem Ziel vorsieht, „jedweden Kredit zugunsten der Regierung von Nicaragua“ zu unterbinden?
Wie hat sich die Bundesregierung auf eine mögliche Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs durch den US-Kongress vorbereitet?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung etwaige Mehrbelastungen für Deutschland im Falle einer Verabschiedung des „Nica Act“ in den USA und einer daraus folgenden Budget- und Wirtschaftskrise in Nicaragua?
Hat die Bundesregierung die etwaige Verabschiedung des „Nica Act“ in bilateralen Gesprächen mit den USA, Nicaragua, anderen Staaten oder Organisationen – auch Finanzinstitutionen – thematisiert, und falls ja, mit welchem Ziel?
Falls nein, weshalb nicht?
Welche bilateralen Programme mit Nicaragua führt die Bundesregierung derzeit durch, welche entwicklungspolitischen Vorhaben sind geplant, und sieht die Bundesregierung diese durch den „Nica Act“ gefährdet?
Welche Finanzhilfen und/oder Kredite gewährt die Bundesregierung Nicaragua, welche entsprechenden Hilfen oder Kredite sind geplant, und sieht die Bundesregierung diese durch den „Nica Act“ gefährdet?
Gewährt die Bundesregierung im Fall von Nicaragua Exportbürgschaften, und wären diese im Fall der Verabschiedung des „Nica Act“ betroffen?
Welche Auswirkungen hätte eine Verabschiedung des „Nica Act“ der USA nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Beteiligung Nicaraguas im Rahmen des Kooperationsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Organisation Amerikanischer Staaten, nach der bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2016 in Nicaragua „das Recht auf (politische) Repräsentation in den (rechtlichen) Normen vorgesehen und von der Verfassung garantiert“ war?
Hat der Europäische Auswärtige Dienst nach Kenntnis der Bundesregierung Störungen am Tag der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen konstatiert?
Hat die Bundesregierung über die Einschätzung der OAS hinaus eigene Erkenntnisse über eine angebliche Beeinflussung der genannten Wahlgänge, und hat die nicaraguanische Opposition ihrer Meinung nach belastbare Angaben für ihre Kritik an den Wahlen vorgelegt?
Wie beurteilt der Botschafter der Europäischen Union in Managua nach Kenntnis der Bundesregierung die jüngste Entwicklung in Nicaragua vor dem Hintergrund der im „Nica Act“ formulierten schweren Vorwürfe?
Ist die Bundesregierung bereit, die Entschädigungsforderungen Nicaraguas an die USA zu unterstützen, auch eingedenk des Umstandes, dass der von den USA unterstützte Contra-Krieg westdeutsche Opfer gefordert hat, unter ihnen die Entwicklungshelfer Berndt Koberstein (1956-1986) und Albrecht Pflaum (1947-1983) (www.badische-zeitung.de/freiburg/vor-25-jahren-wurde- berndt-koberstein-in-nicaragua-ermordet--47965659.html)?