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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen der Abschaffung des Rentnerprivilegs

Wegfall des Rentnerprivilegs betr. Regelung des Versorgungsausgleichs vor dem Familiengericht: Erfahrungen in der Umsetzung, Härtefälle, Evaluation; Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten und Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs insgesamt sowie insb. bei Erwerbsunfähigkeits- und Erwerbsminderungsrentnern, dienstunfähigen Beamten und Berufssoldaten<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

19.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1347029.08.2017

Auswirkungen der Abschaffung des Rentnerprivilegs

der Abgeordneten Katja Keul, Luise Amtsberg, Renate Künast, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Rente einer zum Ausgleich verpflichteten Person wird gemäß § 100 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit dem Monat, der auf den Monat der Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich folgt, vermindert. Dies geschieht seit dem 1. September 2009 unabhängig davon, ob die begünstigte Person bereits eine Rente bezieht oder nicht.

Das bis zum 31. August 2009 geltende Recht sah dagegen nach dem sogenannten Rentnerprivileg vor, dass die Rente der zum Ausgleich verpflichteten Person erst ab dem Zeitpunkt zu vermindern war, ab dem die begünstigte Person einen Rentenanspruch hatte.

Die Abschaffung des Rentnerprivilegs könnte nach Ansicht der Fragesteller Schieflagen beim Versorgungsausgleich verursachen. Dies könnte vor allem bei der Erwerbsunfähigkeitsrente bzw. der Erwerbsminderungsrente der Fall sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die seit dem 1. September 2009 geltende Abschaffung des Rentnerprivilegs bewährt?

2

Kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen der Abschaffung des Rentnerprivilegs zu unverhältnismäßigen Härtefällen?

Wenn ja, um welche Fälle handelt es sich?

3

Welche anderen als fiskalische Gründe sprechen nach Meinung der Bundesregierung für die Beibehaltung der Abschaffung des Rentnerprivilegs?

4

Wie viel Euro insgesamt betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

5

Wie viel Euro insgesamt betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viel Euro betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten und Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 bei Erwerbsunfähigkeitsrentnerinnen und -rentnern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie viel Euro betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten und Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie viel Euro betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten und Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 bei dienstunfähigen Beamten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

9

Wie viel Euro betrugen nach Kenntnis der Bundesregierung Kürzungen bei Ausgleichsverpflichteten und Auszahlungen bei Ausgleichsberechtigten im Rahmen des Versorgungsausgleichs seit 2000 bei Berufssoldaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

10

Plant die Bundesregierung eine Evaluation der Abschaffung des Rentnerprivilegs (bitte begründen)?

11

Plant die Bundesregierung, die Abschaffung des Rentnerprivilegs für bestimmte Gruppen wieder rückgängig zu machen (bitte begründen)?

Berlin, den 29. August 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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