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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit

Kooperation zwischen einem Jobcenter im Saarland und dem dortigen Landesamt für Verfassungsschutz, Aufforderung zur Weitergabe von Hinweisen aus den Bereichen Rechts-, Links- und Ausländerextremismus, Sabotageabwehr und organisierte Kriminalität, gesetzliche Grundlage, Datenschutz, weitere Kooperationen von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit, Informationsveranstaltungen und Mitarbeiterschulungen durch Verfassungsschutzämter für Mitarbeiter einzelner Jobcenter (u.a. im Umgang mit Angehörigen der Reichsbürgerbewegung), Anzahl der durch Jobcenter-Mitarbeiter gemeldeten Verdachtsmomente nach Phänomenbereichen politisch motivierter Kriminalität<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

21.09.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1350701.09.2017

Kooperation von Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Katja Kipping, Jan Korte, Harald Weinberg, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann (Zwickau), Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Ein Jobcenter im Saarland forderte seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anlässlich einer „Kooperation“ mit dem dortigen Landesamt für Verfassungsschutz dazu auf, „alle Hinweise aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Sabotageabwehr und organisierte Kriminalität“ an den Inlandsgeheimdienst weiterzugeben. Das ist aus einer von der Leitung des Jobcenters verschickten E-Mail, die dem konservativen Onlineportal „Tichys Einblick“ von anonymer Seite zugeleitet wurde, erkenntlich. Für den Verfassungsschutz seien „Erkenntnisse von Ihnen über unsere Kunden aus den Tatbeständen Ortsabwesenheit von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer oder Krisengebiete, Auffälligkeiten im Verhalten dieser Personengruppe, Kenntnisse über Kunden, die der Reichsbürgerbewegung angehören und alle sonstigen Tatbestände die Ihnen ‚auffällig‘ erscheinen“ wichtig. Die Hinweise könnten an ein angegebenes Postfach versandt werden und würden mit „absoluter Vertraulichkeit“ behandelt. Mit dieser „Kooperation haben wir einen weiteren Mosaikstein im Sicherheitskonzept für unsere Mitarbeiter und Kunden eingefügt“, heißt es abschließend.

Ein Pressesprecher der Saarländischen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit bestätigte, dass Informationsveranstaltungen des Verfassungsschutzes für Behörden stattfänden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter per Mail darauf hingewiesen wurden, „gegebenenfalls konkrete Verdachtsmomente zu transportieren und zu kanalisieren“. Die Begrifflichkeit „Kooperationsabschluss“ sei aber missverständlich.

Aus dem saarländischen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hieß es, der Verfassungsschutz führe seit längerem vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen abstrakten Gefährdungslage bezüglich des islamistischen Terrorismus regelmäßig „Sensibilisierungsgespräche“ für Behörden durch, um „ggf. vorliegende Verdachts- und Radikalisierungshinweise im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig an das Landesamt für Verfassungsschutz zu übermitteln.“

Eine Pressereferentin der Bundesagentur für Arbeit konnte weder bestätigen noch dementieren, dass es auch bundesweit entsprechende Kooperationen mit Verfassungsschutzbehörden gäbe oder solche geplant seien (www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/mitarbeiterim-jobcenter-kooperieren-mit-verfassungsschutz/).

Da es sich bei der Bundesagentur für Arbeit um eine Bundesbehörde handelt, sind die Fragestellerinnen und Fragesteller der Auffassung, dass die Frage einer möglichen Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit oder einzelner ihrer Gliederungen mit dem Verfassungsschutz auch dann eine Bundes- und keine Landesangelegenheit ist, wenn entsprechende Kooperationen mit Landesämtern des Inlandsgeheimdienstes erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Inwiefern kann die Bundesregierung die Darstellungen in der Vorbemerkung der Fragesteller bestätigen?

2

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine „Kooperation“ oder sonstige Form der Zusammenarbeit zwischen einem Jobcenter im Saarland und dem Landesamt für Verfassungsschutz Saarland?

3

Inwiefern trifft es zu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters gebeten werden, dem Landesamt für Verfassungsschutz Saarland Hinweise aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Sabotageabwehr oder organisierte Kriminalität sowie Erkenntnisse über Kunden aus den Tatbeständen Ortsabwesenheit von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer oder Krisengebiete, Auffälligkeiten im Verhalten dieser Personengruppe, Kenntnisse über Kunden, die der Reichsbürgerbewegung angehören und alle sonstigen Tatbestände die den Mitarbeitern auffällig erscheinen, zu melden (www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexanderwallasch-heute/mitarbeiter-im-jobcenter-kooperieren-mit-verfassungsschutz/)?

a) Um welche Jobcenter im Saarland handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?

b) Welche Leitungsstelle hat wann und an wen genau entsprechende Aufforderungen per Mail oder verschickt?

c) Um welche Art von Kooperation zwischen dem Jobcenter und dem Landesamt für Verfassungsschutz Saarland handelt es sich genau, und wann wurde diese geschlossen?

d) Inwieweit wurde diese Kooperation des Jobcenters mit dem Landesamt für Verfassungsschutz Saarland mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt?

e) Inwiefern und auf welcher gesetzlichen Grundlage erachtet es die Bundesregierung für zulässig, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines an die Bundesagentur für Arbeit angeschlossenen Jobcenters im Saarland von einer Leitungsstruktur dazu angehalten werden, Hinweise aus den Bereichen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus, Sabotageabwehr und organisierte Kriminalität an das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz zu melden?

f) Auf welcher gesetzlichen Grundlage sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Jobcenters legitimiert, Erkenntnisse über ihre Kunden über die Ausreise von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer oder Krisengebiete, Auffälligkeiten im Verhalten dieser Personengruppe, Kenntnisse über Kunden, die der Reichsbürgerbewegung angehören, und alle sonstigen Tatbestände, die ihnen auffällig erscheinen, zu melden?

g) Inwieweit sieht die Bundesregierung hier den Datenschutz gewährleistet?

h) Inwiefern nutzen das Bundesamt – oder nach Kenntnis der Bundesregierung Landesämter – temporär oder dauerhaft Räumlichkeiten in Jobcentern, und falls ja, zu welchem Zweck?

4

Welche bereits offiziell vereinbarten oder noch geplanten Kontakte oder Kooperationen zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämtern für Verfassungsschutz mit der Bundesagentur für Arbeit oder ihren Untergliederungen sind der Bundesregierung bekannt?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Informationsveranstaltungen, Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierungsgespräche oder dergleichen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz oder Landesämter für Verfassungsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit bzw. einzelner Jobcenter?

Wie viele derartige Informationsveranstaltungen oder Sensibilisierungsgespräche mit welchem Inhalt und Ziel fanden in welchen Bundesländern für wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder einzelner Jobcenter unter Leitung welcher Behörden statt?

6

Inwieweit und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit bzw. von Jobcentern nach Auffassung der Bundesregierung dazu angehalten oder verpflichtet, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesämtern für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit ihren Kundinnen und Kunden auftretende Auffälligkeiten und Verdachtsmomente zu melden?

7

Wie viele Verdachtsmomente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zwei Jahren durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit bzw. von Jobcentern an das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Landesämter für Verfassungsschutz gemeldet, und wie verteilten sich diese Meldungen auf Phänomenbereiche wie Linksextremismus, Rechtsextremismus, Ausländerextremismus/ausländische Ideologie, Islamismus etc.?

8

Inwieweit werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter für den Umgang mit Angehörigen der Reichsbürgerbewegung sensibilisiert und geschult, und inwiefern sind das Bundesamt für Verfassungsschutz oder die Landesämter für Verfassungsschutz in diese Sensibilisierung eingebunden?

Berlin, den 31. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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