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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung

Aufgabenverteilung und Zuständigkeit für wolfssicheren Herdenschutz zw. Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium, Entwicklung bundesweit einheitlicher Kriterien, Forschungsbedarf, Forschungsvorhaben, Erkenntnisse aus EU-finanzierten Projekten, Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung betr. Einsatz von Herdenschutzhunden, Tierkörperbeseitigung aufgrund von Wolfsrissen, Definitionsfindung für "auffällige Wölfe", Erkenntnisse betr. Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

27.09.2017

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1353406.09.2017

Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Birgit Menz, Cornelia Möhring, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit Jahren steigt die Zahl, der sich in Deutschland ansiedelnden Wölfe in immer mehr Regionen und Bundesländern. Damit häufen sich die Begegnungen von Wölfen mit Weide- und auch Haustieren, in seltenen Fällen auch mit Menschen. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der gemeldeten Übergriffe und nachweislichen Wolfsrisse bei Nutztieren deutlich, auch in kürzlich neu besiedelten Regionen mit wenig Erfahrungen im Umgang mit dem Wolf. Parallel dazu hat sich das Konfliktpotenzial zwischen dem Arten- und Naturschutz und anderen Interessenbereichen, wie der Weidetierhaltung und auch der Jagd verstärkt. Dieser Entwicklung muss sich insbesondere das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft annehmen und zu Lösungen für einen effektiven präventiven Herdenschutz aktiv beitragen. Denn trotz seines hohen internationalen Schutzstatus, wird für die Zukunft des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland die gesellschaftliche Akzeptanz gebraucht. Ein Interessenausgleich mit der Weidetierhaltung und Wildforschung sind besonders wichtig. Sowohl Experteninnen und Experten aus der Wissenschaft, der Praxis der Weidetierhaltung als auch die Naturschutzverbände halten einen wolfssicheren Herdenschutz für eine vordringliche Aufgabe und unerlässlich, um die allgemeine Akzeptanz des Wolfes als wildlebende geschützte Tierart in unseren Regionen zu erreichen. Darüber hinaus ist auch die Aufklärung der Bevölkerung dringend erforderlich.

Die Fraktion DIE LINKE. hat in den letzten Jahren immer wieder in parlamentarischen Anträgen (z. B. Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“, Bundestagsdrucksache 18/6327) gefordert, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt und entsprechend der Expertenempfehlung ein bundesweites Herdenschutz-Kompetenzzentrum einrichtet zur Bündelung und zum Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie zur Entwicklung bundeseinheitlicher Standards auf Grundlage von aktuellen Ergebnissen der Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft.

Verschiedene Bundesländer haben – auch in Reaktion auf das fehlende Agieren der Bundesregierung – unterdessen eigene Initiativen zum Umgang mit Konflikten durch Wolfsübergriffe ergriffen. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise am 6. Juli 2017 eine „Leitlinie Wolf“ veröffentlicht. In Brandenburg wird aktuell über eine Wolfsverordnung diskutiert.

Aufgrund der sich in einigen Regionen zuspitzenden Situation besteht weiterhin die dringende Notwendigkeit einer Strategie für den Herdenschutz zur Klärung und Bündelung von Kompetenzen. Es geht um einen raschen Transfer von Wissen und Erfahrungen sowie die Entwicklung bundeseinheitlicher Standards für einen präventiven Herdenschutz auf der Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Verhaltensanpassung des Wolfes an die dicht besiedelte Kulturlandschaft. Nach Auffassung der Fragesteller muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft umgehend ein bundeseinheitliches Regelwerk auf den Weg bringen. Auch wenn die Aspekte des Artenschutzes klar in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit liegen, gehört der Herdenschutz hingegen in den Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung. Daraus ergeben sich eigens an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die nachfolgenden Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Aufgabenverteilung und der Zuständigkeit für einen wolfssicheren Herdenschutz zwischen Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium?

2

Wie und bis wann soll in welcher Zuständigkeit und nach welchen bundesweit einheitlichen Kriterien ein wolfssicherer Herdenschutz entwickelt werden (bitte ausführlich erläutern)?

3

Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung für die Entwicklung und Erprobung von wolfssicheren praxisnahen Herdenschutzsystemen zur Pflege verschiedener geschützter Lebensraumtypen durch Beweidung?

4

Gibt es derzeit Vorhaben in der Agrarressortforschung generell und für unterschiedliche Nutztierrassen zur Entwicklung und wissenschaftlichen Begleitung von wolfssicheren Herdenschutzsystemen einschließlich der praktischen Erprobung mit Referenzbetrieben?

Wenn ja, welche, von wem finanziert, und mit welcher Projektlaufzeit?

Wenn nein, warum nicht, und bis wann werden welche Vorhaben von der Bundesregierung initiiert?

5

Aus welchen EU-finanzierten Forschungsvorhaben sind welche Erkenntnisse in der Bundesrepublik Deutschland in Herdenschutzempfehlungen eingeflossen (bitte ausführlich erläutern; siehe Kleine Anfrage „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“, Bundestagsdrucksache 18/11393)?

6

Wann wird die Bundesregierung eine Änderung des § 4 (Vorschrift von Hund-Schutzhütten für Hunde im Freien) der Tierschutz-Hundeverordnung initiieren, um Rechtssicherheit für weidetierhaltende Betriebe beim Einsatz von Herdenschutzhunde zu gewährleisten, nachdem die Bundesratsinitiative der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Agrarministerkonferenz vom 14. März 2016, TOP 33) nicht weiter verfolgt wurde?

Beabsichtigt die Bundesregierung eine rechtliche Gleichstellung von Herdenschutz- und Hütehunden als Arbeitshunde entsprechend den Polizei- und Blindenhunden?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, warum nicht (bitte ausführlich erläutern)?

Beabsichtigt die Bundesregierung bis zur entsprechenden rechtlichen Regelung den oben genannten § 4 der Tierschutz-Hundeverordnung für Herdenschutzhunde auszusetzen?

Wenn ja, bis wann wird die Bundesregierung die einzelnen Schritte umsetzen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Wie und bis wann will die Bundesregierung in Fragen der Nutztierhaltung und des praktischen Herdenschutzes fachliche und rechtliche Kompetenzen in Bezug auf den Schutz von Weidetieren vor Wolfsübergriffen und der Stärkung der öffentlichen Akzeptanz des Wolfes als freilebende Tierart bündeln, und welche politische Einigung wird dazu zwischen den Ressorts angestrebt (bitte ausführlich erläutern)?

8

Wie will die Bundesregierung die in der Zuständigkeit des Landwirtschaftsressorts liegenden Themen zur Nutztierhaltung mit der Artenschutzzuständigkeit des Bundesumweltministeriums harmonisieren und effizient entwickeln (bitte ausführlich erläutern nach den Aufgaben: Entwicklung von Empfehlungen für Nutztierhalter, Beratung der Bundesländer, Forschungsdefizitanalyse, Anpassung der Fördermöglichkeiten sowie Prävention und Kompensation)?

9

Wie viele Nutztiere mussten in den Jahren 2014 bis 2016 Tierkörperbeseitigungsstellen zugeführt werden, und wie viele davon aufgrund von Wolfsrissen (bitte nach Jahren und Bundesländern für Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen einzeln auflisten)?

10

Wie lautet die bundeseinheitliche Definition für „auffällige Wölfe“, die von der Bundesregierung für das dritte bzw. vierte Quartal 2017 angekündigt wurde, bzw. wann wird sie konkret vorliegen, und welche Expertinnen und Experten und Verbände wurden zur Definitionsfindung angehört?

11

Welche Erkenntnisse und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen des Landes Sachsen zum Wolf mit ganzjährigem Schutz im Landesjagdgesetz, und wird sie in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages die Aufnahme des Wolfes in das Bundesjagdrecht vorantreiben?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie und ob das Land Sachsen Wolfsrisse als Wildschäden reguliert, wie dies nach Jagdrecht zu erwarten wäre, und welche Beispiele gibt es dafür, bei denen Schäden als Wildschäden reguliert wurden oder auch nur teilweise den Jagdausübenden angelastet wurden, und um welche Summen ging es dabei?

Können Wolfsrisse generell aus den Wildschadensregulierungen ausgenommen werden?

Wenn ja, wer kann das entscheiden, und welche Kriterien müssten einer solchen Entscheidung zugrunde liegen?

Berlin, den 5. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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