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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Schacht Konrad und das Nationale Entsorgungsprogramm

Auswirkungen des novellierten Standortauswahlgesetzes (StandAG) auf die Endlager-Strategie der Bundesregierung: Erfüllung von EU-Vorgaben zur nationalen Strategieentwicklung bzgl. Lagerung radioaktiver Abfälle, Umgang mit nicht zur Einlagerung im Schacht Konrad bestimmter schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, Entscheidung über Standortsuche zur Endlagerung jener Abfälle<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

28.09.2017

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1358414.09.2017

Schacht Konrad und das Nationale Entsorgungsprogramm

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Karin Binder, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen zum Gesetz zur Fortentwicklung des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle und anderer Gesetze wurde in Artikel 1 § 1 Absatz 2 Satz 1 das Wort „insbesondere“ gestrichen. Damit wurde deutlich gemacht, dass mit dem Gesetz ein Standort für die im Inland verursachten, hochradioaktiven Abfälle gesucht wird. Eine zusätzliche Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle ist nicht vorgesehen und wird, wenn überhaupt, nachrangig geprüft. Dies steht in eindeutigem Widerspruch zum Nationalen Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vom August 2015, das vorschreibt, dass die radioaktiven Abfälle, die aus der Schachtanlage Asse II zurückgeholt werden und die bei der Urananreicherung anfallen, „bei der Standortsuche für das Endlager nach dem Standortauswahlgesetz berücksichtigt werden“. Gleichzeitig hält das Nationale Entsorgungsprogramm an der Zwei-Endlager-Strategie fest.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie will die Bundesregierung nach der Novellierung des Standortauswahlgesetzes (StandAG) im März 2017 die Vorgaben der EU-Richtlinie 2011/70/ EURATOM erfüllen, die von den nationalen Regierungen ein überprüfbares Programm vorschreibt, wo die atomaren Abfälle gelagert werden sollen?

2

Welche gering wärmeentwickelnden Abfälle fallen an, die nicht aus der Schachtanlage Asse II oder der Urananreicherung stammen und ebenfalls nicht in Schacht Konrad eingelagert werden dürfen (bitte Auflistung nach Art, Menge und Herkunft der Abfälle)?

3

Zieht die Bundesregierung nach der Novellierung des StandAG doch wieder eine Erweiterung des Projektes Schacht Konrad in Betracht, und wenn nein, was soll mit den Abfällen geschehen?

4

Zieht die Bundesregierung die Suche nach einem dritten Standort für die gering wärmeentwickelnden Abfälle, die nicht in Schacht Konrad eingelagert werden können, in Betracht, und wenn nein, was soll mit den Abfällen geschehen?

5

Wie lange will die Bundesregierung die Frage offen lassen, was mit den gering wärmeentwickelnden Abfällen, die nicht in Schacht Konrad eingelagert werden können, geschehen soll?

Berlin, den 14. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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