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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zusammenarbeit mit Ägypten zur Kontrolle und Abwehr von Migration

Menschenrechtssituation in Ägypten, Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte, Maßnahmen der bilateralen Sicherheitskooperation, Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit, Details zur Ausgestaltung der migrationspolitischen Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene, Unterstützungsleistungen des BMVg, Einrichtung von Seenotrettungsbereichen durch nordafrikanische Staaten, Beschlüsse und Maßnahmen des EU-Afrika-Gipfels der Innenminister<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.10.2017

Aktualisiert

19.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 18/1358613.09.2017

Zusammenarbeit mit Ägypten zur Kontrolle und Abwehr von Migration

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit ägyptischen Behörden einen „migrationspolitischen Dialog“ begonnen und plant eine „verstärkte migrationspolitische Zusammenarbeit“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13091). Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben die Bundesregierung und die ägyptische Regierung hierzu am 27. August 2017 in Berlin eine „politische Vereinbarung“ unterzeichnet (Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Verabredet wurde ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Elementen, darunter die „Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz“, „Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration“, „verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat“. Über die Umsetzung der Pläne ist bislang nichts bekannt. Die genannten Zusammenarbeitsformen ähneln jedoch dem „Aktionsplan“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten, für dessen Umsetzung das „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) zuständig ist (Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11098). Auch dort ist die Rede von internationaler Zusammenarbeit, Trainingsmaßnahmen, Kapazitätsaufbau, Aufklärungskampagnen über die Risiken irregulärer Migration oder der „Operationalisierung des rechtlichen Rahmens zur Bekämpfung irregulärer Migration“. Ägypten plant außerdem die Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente, die sich aber der Bundesregierung zufolge verzögert.

Nach jahrelangen Verhandlungen haben die deutsche und die ägyptische Regierung am 11. Juli 2016 ein „Abkommen über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich“ unterzeichnet. Es soll die Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten verbessern und dadurch die innere Sicherheit in beiden Staaten erhöhen. Zu den Inhalten gehört auch die Bekämpfung unerwünschter Migration. Für das Sicherheitsabkommen hat die Bundesregierung am 13. März 2017 einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht (Bundestagsdrucksache 18/11508).

Die Bundesregierung setzt sich außerdem dafür ein, dass die Europäische Union „ihre migrationspolitische Zusammenarbeit auch mit Ägypten intensiviert“ (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 2). Zu den politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehöre „der Schutz der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration“. Der mögliche Rahmen einer solchen Kooperation werde „in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein“. Die ägyptische Regierung hat bei der Europäischen Kommission eine Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) eingereicht. Der Exekutivausschuss des EUTF hat daraus ein „Projekt zur Verbesserung der Reaktion auf die Herausforderungen der Migration“ entwickelt. Eine Behandlung der übrigen ägyptischen Vorschläge ist Gegenstand der Diskussion zwischen der Europäischen Kommission und der ägyptischen Regierung.

Verhandlungen der Europäischen Union mit Ägypten über eine Migrationspartnerschaft haben bislang nicht stattgefunden. Gespräche hierzu erfolgen jedoch unter anderem im Unterausschuss „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ im Rahmen des Assoziierungsprozesses der Europäischen Union und Ägyptens. Im vergangenen Jahr wurde dort das damals noch nicht verabschiedete Gesetz gegen „Menschenschmuggel“ diskutiert. Als dringlich erachtet die Bundesregierung die „Rückführung von Personen ohne Aufenthaltsstatus in der Europäischen Union“.

Im Oktober 2016 fand ein erstes Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex und ägyptischen Behörden zum „Informationsaustausch“ statt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 8). Zwischen der EU-Agentur Europol und Ägypten besteht zwar kein Kooperationsabkommen, die zukünftige Zusammenarbeit sollte jedoch vom Europol-Verwaltungsrat beraten werden. Die Europäische Union plant zudem die Entsendung eines Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo, der dort als „Schnittstelle zwischen nationalen und regionalen Behörden, internationalen Organisationen und EU-Agenturen im Bereich Migration“ fungieren soll. Auch die Bundespolizei hat einen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts und einen grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Kairo stationiert. Im November 2016 besuchte eine Delegation der Bundespolizeiakademie die ägyptische Polizeischule, um mögliche Kooperationsfelder in der Aus- und Fortbildung zu evaluieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu der Erklärung der Europäischen Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in Genf vom März 2017, in der diese ihre Sorge über die Lage der Menschenrechte in Ägypten zum Ausdruck bringt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)?

2

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Misshandlungen, Folterungen und das Verschwindenlassen durch ägyptische Polizisten und Mitarbeiter des Nationalen Sicherheitsdienstes sowie die Nichtverfolgung der Taten durch die Justiz unter dem Präsidenten Abdel Fattah al-Sisi zu- oder abnahmen?

3

Inwiefern stellt die durch einen neuen Bericht dokumentierte systematische Folter durch Sicherheitskräfte aus Sicht der Bundesregierung ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar, und welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um dies zu prüfen (Human Rights Watch, „‚We Do Unreasonable Things Here‘: Torture and National Security in al-Sisi’s Egypt“, abrufbar unter https://www.hrw.org/node/308368)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einem Bericht des UN-Ausschusses gegen Folter, der nach zwei öffentlichen Untersuchungen Beweise fand, die „unausweichlich zu dem Schluss führen, dass Folter in Ägypten systematisch angewandt wird“?

Welche Foltertechniken sind der Bundesregierung durch eigene Nachforschungen bekannt geworden?

4

Mit welchen der in den Berichten von Human Rights Watch und dem UN-Ausschuss gegen Folter genannten Sicherheitsbehörden arbeiten das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei derzeit zusammen?

5

An welchem Datum soll das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich vom 11. Juli 2016 nunmehr in Kraft treten, bzw. inwiefern ist dies mittlerweile erfolgt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 20)?

6

Welche Maßnahmen werden 2017 in den Bereichen Informationsaustausch von Polizei und Geheimdiensten, Internetkriminalität und Internetüberwachung, Terrorismus, Geldwäsche, Ausforschung von Finanzströmen, Fortführung der Ausbildung ägyptischer Polizei in Deutschland, Dokumentensicherheit, Biometrie und Grenzüberwachung durchgeführt (bitte wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/9965 beantworten)?

Wer sind die Teilnehmenden der Maßnahmen?

Inwiefern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit geprüft, ob gegen die Adressaten der in der Bundestagsdrucksache 18/9965 aufgeführten Maßnahmen Foltervorwürfe erhoben werden oder sogar gegen diese Personen ermittelt wird?

7

Auf welche Weise will die Bundesregierung das mit Ägypten verabredete Maßnahmenpaket zur „verstärkte[n] migrationspolitische Zusammenarbeit“ umsetzen, und welche Gespräche haben hierzu bereits stattgefunden (Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 14)?

8

Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Umsetzung der Ziele des Abkommens in den Bereichen engere wirtschaftliche Zusammenarbeit; Unterstützung im ägyptischen Bildungssektor, um Migrationsursachen wirksam zu bekämpfen; Unterstützung für Flüchtlinge und Aufnahmegemeinden in Ägypten; Zusammenarbeit bei der Schleuserbekämpfung und beim Grenzschutz; Aufklärungskampagnen gegen illegale Migration; Verbesserte Zusammenarbeit bei der Rückführung und freiwilligen Rückkehr von Ägyptern in ihre Heimat; mehr Stipendien für Ägypter zum Studium in Deutschland und für sich in Ägypten aufhaltende Flüchtlinge zum Studium in Ägypten für geeignet?

9

Welche Einzelmaßnahmen wird sie der ägyptischen Regierung zur Umsetzung der Ziele des Abkommens vorschlagen?

10

Inwiefern steht die Kooperation der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung eines „Aktionsplans“ des am 17. Oktober 2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der „illegalen Migration“ und des Menschenschmuggels in Ägypten?

11

Auf welche Weise und in welchen Maßnahmen werden welche Bundesbehörden zukünftig mit dem „National Coordinating Commitee on Combating and Preventing Illegal Migration“ (NCCPIM) kooperieren?

12

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem auf vier Jahre (von 2015 bis 2019) angelegten Projekt zum Kapazitätsaufbau bei Polizei und Zollbehörden an Grenzübergangsstellen im Bereich Auswertung und Analyse, Kommunikation und Verbesserung der technischen Ausstattung durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 17)?

Auf welche Weise wird das Projekt durch Japan, Großbritannien, Kanada, die Niederlande und die USA unterstützt?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Gründen sich die Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente in Ägypten verzögert?

Inwiefern sind auch Bundesbehörden an der Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale für Ausweisdokumente beteiligt oder beratend tätig?

13

Um welche Produkte welcher Hersteller handelt es sich bei den an die Polizei in Tunesien verschenkten Systemen zur Verarbeitung biometrischer Daten (bitte für die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13364 genannten Geräte angeben)?

14

Was ist der Bundesregierung über die Ausgestaltung der migrationspolitischen Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Ägypten bekannt, deren möglicher Rahmen dem Auswärtigen Amt zufolge „in Gesprächen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch mit der ägyptischen Regierung zu konkretisieren sein“ wird (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 12)?

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern der einseitig ausgesetzte Migrationsdialog zwischen Ägypten und der Europäischen Union wieder aufgenommen wurde (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)?

Inwiefern ist die formelle Annahme der Partnerschaftsprioritäten im Assoziationsrat EU-Ägypten nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile erfolgt oder terminiert (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 7)?

15

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die von der ägyptischen Regierung bei der Europäischen Kommission eingereichte Liste mit Vorhaben zur Finanzierung durch den Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) inzwischen komplett behandelt wurde?

16

Welche Sitzungen des Unterausschusses „Migration, Soziale Angelegenheiten und Gesundheit“ haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefunden, und welche Themen wurden dort behandelt?

17

Welche weiteren Treffen der europäischen Grenzagentur Frontex und ägyptischen Behörden haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11098 stattgefunden und, welche Themen wurden dort behandelt?

18

Aus welchen Gründen ist die Entsendung eines EU-Verbindungsbeamten für den Bereich Migration („European Migration Liaison Officers“) nach Kairo nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erfolgt?

19

Welche weiteren Unterstützungen will das Bundesministerium der Verteidigung über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/13091 hinaus im Jahr 2017 leisten?

20

Welche Aus- oder Fortbildungstätigkeiten der Bundespolizeiakademie wurden nach einem Besuch der ägyptischen Polizeischule erörtert und/oder konkretisiert, und zu welchen Themen werden „Fachlehrer der Bundespolizeiakademie im Rahmen von Vortragsreihen“ referieren (Bundestagsdrucksache 18/13091, Antwort der Bundesregierung zu Frage 5)?

Welche weiteren Fortbildungsseminare außer für ägyptische Diensthundeführer sind in Deutschland vorgesehen?

Aus welchem Grund wurde der Workshop des Bundeskriminalamts zum Thema „Internet-Straftaten, Beobachtung von Websites, die von Terroristen zur Verbreitung ihres extremistischen Gedankenguts und zur Vorbereitung von Terroranschlägen missbraucht werden“, bisher nicht durchgeführt (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort der Bundesregierung zu Frage 28)?

21

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund die ägyptische Regierung die Webseite von Human Rights Watch sperren ließ (hrw.org vom 7. September 2017, „Egypt Blocks Human Rights Watch Website")?

22

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wann und in welcher Form Ägypten, Tunesien und „jüngst auch Libyen“ Such- und Rettungsbereiche nach dem Internationalen Übereinkommen von 1979 über den Such- und Rettungsdienst auf See benannt haben (Bundestagsdrucksache 18/13486, Antwort der Bundesregierung zu Frage 14)?

Inwiefern hält die Bundesregierung diese Benennung von SAR-Zonen (SAR – Such- und Rettungsdienst auf See) für offiziell und endgültig?

Wann und wo ist die Notifizierung der Such- und Rettungsbereiche offiziell erfolgt?

23

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchem Grund Ägypten nicht an dem EU-Afrika-Gipfel der Innenminister („Kontaktgruppe“) am 24. Juli 2017 in Tunis teilgenommen hat?

In welchem Rahmen sollen Umsetzungsmaßnahmen für die in Tunis gefassten Beschlüsse folgen, und welche Maßnahmen wurden hierzu bereits beschlossen?

In welchen Ländern könnten aus Sicht der Bundesregierung „Informationskampagnen“ gegen irreguläre Migration unterstützt werden?

Wann und wo soll das Folgetreffen der „Kontaktgruppe“ in der Schweiz stattfinden?

Berlin, den 12. September 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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