Kontrolle unerwünschter Migration an der libyschen Südgrenze
der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In mehreren Vorhaben unterstützt die Bundesregierung derzeit Maßnahmen „zur verbesserten Migrationssteuerung“ und zur „Reduzierung und Prävention irregulärer Transitmigration in Richtung Libyen“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13487).
Für ein Projekt der nigrischen Regierung zur „Schleuserbekämpfung“ stellt das Bundesministerium der Verteidigung Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände bereit. Ein Maßnahmenpaket in Höhe von 66 Millionen Euro soll zur Bekämpfung der Transitmigration in Niger beitragen. Auch in Mali werden Vorhaben zur „Kooperation und Kapazitätsstärkung beim Grenzmanagement und dem Kampf gegen Schleusungskriminalität“ unterstützt. Gelder fließen etwa zur „Verbesserung von Identifizierung und Dokumentierung von irregulären Migranten“ durch die malischen Behörden. Einige der Projekte werden im Rahmen der bestehenden GSVP-Missionen (GSVP: Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger umgesetzt.
Mit 50 Millionen Euro aus Mitteln der Friedensfazilität für Afrika unterstützt die Bundesregierung ein Projekt der Europäischen Union zum Aufbau einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) der G5-Sahel-Staaten (Mali, Mauretanien, Burkina Faso, Niger, Tschad). Sie soll in der ersten Phase Grenzgebiete der beteiligten Länder umfassen und später auf weitere Gebiete der G5-Sahel-Staaten ausgeweitet werden. Im ersten Jahr kostet die Truppe 423 Millionen Euro. Weitere Hilfe hierzu kommt von den Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger.
Auch die libyschen „Grenzmanagementkapazitäten“ zur Eindämmung irregulärer Migration sowie zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden von der Europäischen Union (EU) gestärkt (Bundestagsdrucksachen 18/13487, 18/13486). Unterstützt von der GSVP-Mission „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) hat die libysche Einheitsregierung ein „nationales Koordinierungsgremium für Sicherheit und Grenzmanagement“ eingerichtet. Unter anderem soll die Mission im Bereich der Strafverfolgung „zu einer klareren Aufgabenteilung zwischen Küstenpolizei und Küstenwache“ beitragen. EUBAM Libyen arbeitet außerdem an der Schaffung einer „Arbeitsgruppe zum Thema Grenzmanagement an der libyschen Südgrenze“. Ihr sollen die „relevanten Akteure der libyschen Einheitsregierung“ angehören. Auch die Bundespolizei ist an EUBAM Libyen beteiligt.
Zudem engagiert sich die Bundesregierung mit ihrer Beteiligung am EU-Nothilfefonds für Afrika, der am 28. Juli 2017 ein Programm über 46 Millionen Euro zur „Stärkung der integrierten Migrations- und Grenzmanagementfähigkeiten Libyens“ angenommen hat. Wesentlicher Bestandteil der Anstrengungen ist ein gemeinsames Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“, das über den entwicklungspolitischen Nothilfefonds für Afrika (EUTF) finanziert wird (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Inhalte sind der „Kapazitätsaufbau an den libyschen Seegrenzen durch Ausbildungsmaßnahmen, die Instandsetzung vorhandener Schiffe sowie die Unterstützung mit Kommunikation- und Rettungsausstattung, Schlauchbooten und Fahrzeugen; der Aufbau libyscher Schiffsinstandsetztangskapazitäten; der Aufbau von nationalen Lage- und Koordinierungszentren inklusive einer Seenotrettungsleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) und der Unterstützung bei der Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereiches (Search and Rescue-Zone/SAR-Zone)“.
Ebenfalls gefördert wird eine „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze, deren genaue Ausgestaltung nach einer noch durchzuführenden Erkundungsmission vor Ort festgelegt werden soll. Die technische Abstimmung soll im September 2017 abgeschlossen und anschließend die Umsetzung begonnen werden.
Unterstützt von der Bundesregierung hat der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) mit der Regierung des Niger einen „Nottransfermechanismus“ vereinbart, wonach als „besonders schutzbedürftig erkannte Migranten“ aus Libyen nach Niger ausgeflogen werden können (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486). Dort soll ihr „Schutzbedarf“ überprüft werden, anschließend könnten die Personen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Bundeskanzlerin hat dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) hierfür bis zu 50 Millionen Euro für den Aufbau einer „humanitären Infrastruktur“ in Libyen in Aussicht gestellt. Schon jetzt finanziert das Auswärtige Amt über den EU Emergency Trust Fund ein IOM-Regionalvorhaben zu Migrationsmanagement und freiwilliger Rückkehr unter anderem aus Libyen mit 48 Millionen Euro.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Welche Maßnahmen wurden auf dem „Migrationsgipfel“ Deutschlands, Frankreichs, Spaniens und Italiens zur Verhinderung unerwünschter Migration am 28. August 2017 in Paris beschlossen (Guardian vom 28. August, „African and European leaders agree action plan on migration crisis“)?
Auf welche Weise will Deutschland die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten in Libyen ausweiten?
Welche weiteren nationalen Einzelmaßnahmen haben welche der übrigen beteiligten Regierungen zur Umsetzung der Gipfelerklärung angekündigt, und welche dieser Maßnahmen sollen im europäischen Rahmen erfolgen?
Welche „humanitäre Infrastruktur“ fördert die Bundesregierung durch zusätzlich bereitgestellte Mittel für den UNHCR und die IOM in Libyen?
In welchen Städten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die teilweise von Milizen geführten Lager und Gefängnisse für Geflüchtete in Libyen (www.stern.de vom 10. September 2017, „Die Beute der Menschenhändler“)?
Welche Gelder der Europäischen Union werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Schaffung oder Unterstützung einer „gemeinsamen Einsatztruppe“ („Force Conjointe“) der G5-Sahel-Staaten verausgabt (bitte nach den Finanzinstrumenten European Development Fund, EU Emergency Trust Fund, Instrument für Stabilität und Frieden, Friedensfazilität aufschlüsseln)?
Auf welche Weise wird die „gemeinsame Einsatztruppe“ der G5-Sahel-Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung von den EU-Missionen EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger unterstützt, und welche zivilen oder militärischen Maßnahmen sollen hierzu stattfinden?
In welchen Grenzgebieten soll die „gemeinsame Einsatztruppe“ zunächst operieren, und welche Erweiterungen des Mandatsgebietes stehen zur Diskussion?
Wo sollen die Hauptquartiere der Truppe angesiedelt werden?
Inwiefern soll die militärische Truppe auch eine Polizeikomponente erhalten, und welche Aufgaben sollen diese übernehmen?
Welche aktuellen Ergebnisse oder Zwischenergebnisse kann die Bundesregierung zu den Abstimmungen zum Aufbau eines „Sahel Security College“ mitteilen, das auf einer bilateralen Initiative Deutschlands und Frankreichs basiert und unter umfassender Koordinierung mit anderen Aktivitäten vor Ort verfolgt werden soll?
Welche von der Bundesregierung zusammen mit Frankreich bereitgestellten „Experten“ sollen die G5-Sahel-Staaten bei der Bekämpfung von Schleusungskriminalität und Menschenhandel unterstützen?
Mit welchen weiteren Maßnahmen außer der Schenkung von Fahrzeugen und Ausrüstung unterstützt die Bundesregierung derzeit Projekte „Schleuserbekämpfung sowie der Schaffung von Erwerbsälternativen zum Migrationsgeschäft“ in Niger?
Welche Vorhaben werden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Maßnahmenpaket in Höhe von 66 Millionen Euro zur Bekämpfung der Transitmigration in Niger unterstützt?
Welche weiteren Details sind der Bundesregierung zu dem über den EU-Nothilfefonds für Afrika geförderten gemeinsamen Projekt der Europäischen Kommission und Italiens zur „Unterstützung des Integrierten Grenz- und Migrationsmanagements in Libyen“ (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 1) in den Bereichen
„Kapazitätsaufbau an den libyschen Seegrenzen durch Ausbildungsmaßnahmen“
„Instandsetzung vorhandener Schiffe sowie die Unterstützung mit Kommunikation- und Rettungsausstattung, Schlauchbooten und Fahrzeugen“
„Aufbau libyscher Schiffsinstandsetzungskapazitäten“
„Aufbau von nationalen Lage- und Koordinierungszentren inklusive einer Seenotrettungsleitstelle“
„Unterstützung bei der Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereiches“ bekannt?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der ebenfalls über den EU-Nothilfefonds für Afrika unterstützen „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 1), deren genaue Ausgestaltung nach einer noch durchzuführenden Erkundungsmission vor Ort festgelegt werden und mit deren Umsetzung nach Ende einer technischen Abstimmung im September 2017 begonnen werden soll?
Auf welche Weise soll die „Pilotaktivität“ an der libyschen Südgrenze nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit der geplanten neuen Eingreiftruppe der G5-Sahel-Staaten kooperieren?
Welche weiteren Einzelmaßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in über den EU-Nothilfefonds für Afrika, der am 28. Juli 2017 ein Programm über 46 Millionen Euro zur „Stärkung der integrierten Migrations- und Grenzmanagementfähigkeiten Libyens“ angenommen hat, gefördert (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13487, Frage 6a)?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob und in welchem Umfang die Migration über die zentrale Mittelmeerroute im Sommer 2017 abgenommen hat, und welche Gründe kennt sie dafür?
Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, von wem die Schleuser Geld erhielten, um die Abfahrten von Booten im Sommer 2017 zu reduzieren, wie es Medienberichten zufolge über den italienischen Geheimdienst berichtet wird (www.stern.de vom 10. September 2017, „Die Beute der Menschenhändler“)?
Wo sind nach Kenntnis der Bundesregierung die vier Patrouillenboote stationiert, die von Italien an Libyen zurückgegeben und deren Besatzungen zuvor in Italien ausgebildet wurden?
Welche Trainings für die libysche Küstenwache finden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im Rahmen von EUNAVFOR MED statt, wer führt diese durch, und welche weiteren Trainings sind geplant?
Zu welchen Anlässen hat das Pilotprojekt „Luftgestützte Seeüberwachung“ der Europäischen Grenzagentur und der europäischen Agentur für Fischereiaufsicht (EFCA) über das „Frontex Situation Center“ in Warschau Aufklärungsergebnisse auch für Einsätze im Bereich der Operationen TRITON und EUNAVFOR MED übermittelt?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die „EU Border Assistance Mission in Libya“ (EUBAM Libyen) nach Kenntnis der Bundesregierung das „nationale Koordinierungsgremium für Sicherheit und Grenzmanagement“ der libyschen Einheitsregierung?
Auf welche Weise könnte die Mission im Bereich der Strafverfolgung „zu einer klareren Aufgabenteilung zwischen Küstenpolizei und Küstenwache“ beitragen?
Wann könnte die Einrichtung einer „leichten Präsenz“ von EUBAM Libyen in Tripolis aus Sicht der Bundesregierung erfolgen, bzw. wann könnten die Vertragsverhandlungen über geeignete Liegenschaften und „eventuelle sicherheitsbedingte Anpassungen“ abgeschlossen werden (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 15)?
Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der von EUBAM Libyen eingerichteten „Arbeitsgruppe zum Thema Grenzmanagement an der libyschen Südgrenze“ (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 15), und welche „relevanten Akteure der libyschen Einheitsregierung“ gehören ihr an?
Inwiefern hat der „Nottransfermechanismus“, den der UNHCR mit Niger für als in Libyen als „besonders schutzbedürftig erkannte Migranten“ vereinbart hat (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486), nach Kenntnis der Bundesregierung bereits begonnen, bzw. wann soll dies erfolgen?
Wohin werden die Personen im Rahmen des „Nottransfermechanismus“ nach Niger ausgeflogen, und wo werden diese dort untergebracht?
Welche Maßnahmen des IOM-Regionalvorhabens zu Migrationsmanagement und freiwilliger Rückkehr unter anderem des Auswärtigen Amts werden über den EU Emergency Trust Fund gefördert?
Was ergab die Prüfung des „wichtigste[n] Bedarf[s] an Ausrüstung und Instandhaltungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den libyschen Behörden“, den die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst, deren Bewertung der aktuellen Prioritäten der Bundesregierung zufolge „kurz vor dem Abschluss“ steht (Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/13486, Frage 20)?