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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Rolle der US-Basis Ramstein und anderer deutscher US-Basen bei der Lieferung von US-Rüstungsgütern nach Syrien

Kenntnisse zu diesbzgl. Medienberichten, Erteilung von Transitgenehmigungen, Klärung des Sachverhalts, Informationsaustausch mit US-Regierung, Waffenaufkauf aus der Ukraine, Bekämpfung des illegalen Handels mit Rüstungsgütern, notwendige Genehmigungsverfahren für Rüstungstransporte über deutsche US-Basen, Waffenlieferungen auf dem Landweg seit 2016, Presseberichterstattung durch deutsche Botschaften, Ausschreibungen der US-Regierung für Waffen und Munition, Rolle der Air Base Ramstein für US-Drohnenangriffe, völkerrechtliche Legitimität der Waffenlieferungen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.10.2017

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1367609.10.2017

Rolle der US-Basis Ramstein und anderer deutscher US-Basen bei der Lieferung von US-Rüstungsgütern nach Syrien

der Abgeordneten Heike Hänsel, Dr. Alexander S. Neu, Sevim Dağdelen, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Medien in Deutschland und Südosteuropa sowie die Vereinten Nationen haben seit Ende des Jahres 2015 wiederholt über Waffenlieferungen der USA über die US-Militärbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein berichtet (u. a. www.sueddeutsche.de/politik/us-waffenlieferungen-heikle-fracht-aus-ramstein-1.3663 289). Trotz dieser Erkenntnisse hat die Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11365 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12441 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele sowie auf die Schriftliche Frage 4 der Abgeordneten Heike Hänsel auf Bundestagsdrucksache 18/13667 angegeben, über „keine Erkenntnisse“ bzw. „keine gesicherten eigenen Erkenntnisse“ zu diesem mutmaßlichen Waffenlieferungen zu verfügen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Ist der Bundesregierung ein Bericht der serbischen Tageszeitung „Večernje Novosti“ vom Dezember 2015 bekannt, nach dem Waffen und Munition über die US-Basis in Ramstein nach Syrien verbracht wurden?

2

Hat die Bundesregierung Transitgenehmigungen erlassen, die für entsprechende Lieferungen hätten gelten können?

3

Wenn keine passenden Transitgenehmigungen vorlagen, was hat die Bundesregierung gegenüber der US-Regierung und/oder US-Behörden unternommen, um den Sachverhalt aufzuklären?

4

Wurde die Bundesregierung aus den USA über einen etwaigen Waffentransit über US-Militärbasen in Deutschland im Zuge des CIA-Trainings- und Rüstungsprogramms Timber Sycamore oder Folgeprogramme der USA für bewaffnete Akteure in Syrien unterrichtet?

5

Was hat die Bundesregierung seit den Schriftlichen Fragen 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11365 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/12441 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele unternommen, um eigene Erkenntnisse zu mutmaßlichen Waffenlieferungen aus Osteuropa nach Syrien über Deutschland zu erlangen, oder, wenn keine eigenen Erkenntnisse eingeholt wurden, weshalb nicht?

6

Wie viele Transitgenehmigungen staatlicher oder privater Akteure für den Transport von Rüstungsgütern nach Syrien sind bei der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eingegangen, und wie wurden sie beschieden (bitte detailliert aufführen)?

7

Wird die Bundesregierung auf Basis der genannten Medienberichte beim zuständigen US-Kommando für Spezialoperationen (Socom) erfragen, ob im Jahr 2016 und Anfang 2017 für Syrien bestimmte Waffen auf US-Stützpunkten in Deutschland gelagert wurden oder über diese nach Syrien verbracht wurden?

8

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass im Zuge des Konfliktes in der Ostukraine – spätestens nach einem zwischen den Konfliktparteien vereinbarten Waffenstillstand im Februar 2015 – Waffen aus ehemals staatlichen Beständen im Zuge geheimdienstlicher Programme aufgekauft und nach Syrien verbracht wurden, dies vor allem angesichts des Umstandes, dass der Small Arms Survey (www.smallarmssurvey.org/fileadmin/docs/T-Briefing-Papers/SAS-BP3-Ukraine.pdf) eine solche Proliferation von Kleinwaffen konstatiert?

9

Was hat die Bundesregierung seit dem 2015er Bericht der United Nations Office on Drugs and Crime (www.unodc.org/documents/firearms-protocol/UNODC_Study_on_Firearms_WEB.pdf), in dem eine mangelnde Datenlage zum Thema beklagt wird, unternommen, um den Schmuggel mit Rüstungsgütern durch kriminelle Akteure oder auch im Rahmen verdeckter Aktionen ausländischer Akteure zu unterbinden?

10

Welche Genehmigungsverfahren sind nach Auffassung der Bundesregierung für Transporte von Rüstungsgütern über deutsche US-Basen gemäß Artikel 53 Absatz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS); § 74 Absatz 1 Nummer 16 oder andere entsprechende Bestimmungen notwendig?

11

Haben die deutschen Verbindungsoffiziere in Ramstein oder anderen deutschen US-Militärbasen zu dem Thema nachgefragt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis; wenn nein, warum nicht?

12

Haben die Verbindungsoffiziere eigene Erkenntnisse zur Verbringung von Rüstungsgütern über Ramstein oder anderen deutschen US-Militärbasen?

13

Erstellt die deutsche Botschaft in Serbien Pressemappen für das Auswärtige Amt, und wenn ja, war dies auch im Jahr 2015 der Fall?

14

Gibt es Vorgaben vom Auswärtigen Amt an deutsche Botschaften in EU-Mitglied- oder -Anwärterstaaten, Pressemappen zur Berichterstattung im jeweiligen Land zu erstellen?

15

Aus welchen EU-Mitglied- oder -Anwärterstaaten mit deutschen diplomatischen Vertretungen gehen dem Auswärtigen Amt Pressemappen zu?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Ausschreibungen der US-Regierung für Waffen und Munition für den Krieg gegen den sogenannten Islamischen Staat, die den Ausschreibungen zufolge über Deutschland, etwa das Munitionsdepot in Miesau, abgewickelt werden sollten?

17

Wenn keine Erkenntnisse über diesen Sachverhalt vorliegen: Ist der Bundesregierung das Federal Procurement Data System (FDPS) bekannt, und wann wurde dies zuletzt von deutscher Seite nach Aufträgen mit Bezug zu Deutschland durchsucht, wenn dies nicht geschehen ist, warum nicht?

18

Welche Rolle spielt Ramstein nach Auffassung der Bundesregierung für den Drohnenkrieg der USA derzeit, und welche wird sie bei einer etwaigen Einbindung anderer US-Basen im europäischen Ausland spielen?

19

Ist die Lieferung von Rüstungsgütern an ausländische Staaten nach Ansicht der Bundesregierung mit geltendem Völkerrecht vereinbar, vor allem angesichts des Artikels 2, Absätze 1 und 7 der UN-Charta?

20

Welche Waffen und Munition wurden nach Erkenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 auf dem Landweg an US-Basen in Deutschland geliefert, woher kamen sie, und wer waren die Endnutzer?

Berlin, den 6. Oktober 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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