Einsatz von menschlichen Quellen beim Zoll
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie die „Ruhr Nachrichten“ am 20. Juni 2017 berichteten, konnte der Zoll durch den Einsatz eines Spitzels einen Waffenhändler wegen jahrelanger illegaler Geschäfte überführen (www.muensterlandzeitung.de/staedte/schwerte/58239-Schwerte/~/Illegale-Verkaeufe-belegt-Ein-Spitzel-verriet-den-Schwerter-Waffenhaendler;art937,3300759).
Den Einsatz von Vertrauenspersonen durch den Zoll hat die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7591 bestätigt. Offen ist, ob und wie der Zoll auch andere Informanten und Hinweisgeber führt und einsetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie werden die unterschiedlichen Arten von menschlichen Quellen im Rahmen der Informationsbeschaffung und Ermittlungen des Zolls bezeichnet?
In welcher Weise werden die unterschiedlichen Arten von menschlichen Quellen vertraglich, schriftlich oder mündlich durch den Zoll im Rahmen der Informationsbeschaffung und für Ermittlungen herangezogen und verpflichtet?
Welche Leistungen erhalten die unterschiedlichen Arten von menschlichen Quellen durch den Zoll (Aufwandsentschädigung, Vergütung, Auslagen etc.)?
Welche Arten von menschlichen Quellen im Sinne der Frage 1 wurden seit 2015 durch den Zoll zur Gewinnung von Informationen geführt oder genutzt?
Wie viele dieser Quellen im Sinne der Frage 1 wurden durch den Zoll seit 2015 genutzt bzw. eingesetzt (bitte einzeln nach Jahr und Art der menschlichen Quelle auflisten)?
Welche Phänomenbereiche wurden durch den Einsatz dieser Quellen im Sinne der Frage 1 vom Zoll bearbeitet, und wie viele der jeweiligen Quellen wurden je Phänomenbereich geführt?
Wie viele Ermittlungsverfahren wurden gegen die seit 2015 eingesetzten Quellen des Zolls im Sinne der Frage 1 selbst geführt, und wie viele davon waren bereits vor dem Einsatz als Quelle eingeleitet worden?
Wie viele der in der Frage 7 genannten Verfahren stehen nicht mit dem Einsatz der Quelle in Zusammenhang?
Wie viele Straf- oder Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die seit 2015 eingesetzten Quellen des Zolls im Sinne der Frage 1 durch Entscheidungen einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts beendet (bitte einzeln nach Jahr der Entscheidung, Einstellung und Urteil auflisten)?
Wie viele der in Frage 9 genannten Verfahren stehen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht mit dem Einsatz der Quelle in Zusammenhang?
Bei wie vielen der in Frage 9 genannten Verfahren wurde nach Kenntnis der Bundesregierung durch die quellenführende Behörde Einfluss auf das Verfahren genommen und wie im Einzelfall?
Wurden Disziplinarverfahren im Zusammenhang mit dem Einsatz der Quellen des Zolls im Sinne der Frage 1 seit 2015 gegen die verantwortlichen Quellenführer eingeleitet, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren und Art der Quelle auflisten)?
Wurden Straf- oder Bußgeldverfahren gegen die Quellenführer der seit 2015 eingesetzten Quellen des Zolls im Sinne der Frage 1 eingeleitet, und wenn ja, wie viele?
Welche dienstlichen Weisungen oder Dienstvorschriften regeln den Einsatz von Quellen im Sinne der Frage 1 durch den Zoll?
Welche Maßnahmen des Controllings sind für den Einsatz von Quellen im Sinne der Frage 1 durch den Zoll eingerichtet worden?
Welche Maßnahmen oder Arbeitsschritte sind bei der Quellenführung durch den Zoll zur Unterrichtung von der Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht einzuhalten?
Hat es seit der Vorlage der Empfehlungen des Untersuchungsausschusses zum Nationalsozialistischen Untergrund des Deutschen Bundestages in der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600) Veränderungen in den Richtlinien zur Führung und dem Einsatz von Quellen wie Informanten, Hinweisgebern oder Vertrauenspersonen (VP) u. Ä. des Zolls gegeben? Und wenn ja, welche Veränderungen hat es gegeben?