Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2017
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, Martina Renner, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Mit Stichtag 30. März 2017 lagen 596 Fahndungen vor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12649). Die Zahl jener Neonazis, die wegen eines dezidiert politisch motivierten Delikts gesucht wurden, lag mit 106 deutlich höher als in der Vergangenheit (79 im Herbst 2016, vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584).
Gestiegen war auch die Zahl von Personen, die wegen eines Gewaltdelikts gesucht werden, auf nunmehr 104 (93 bei der Abfrage ein halbes Jahr zuvor).
Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind besorgt über die Tatsache, dass ein Fünftel der offenen Haftbefehle aus dem Jahr 2015 oder früher stammt. Ein relevanter Teil der gesuchten Nazis entzieht sich damit über einen längeren Zeitraum der Festnahme, was die Frage aufwirft, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Diese Frage verdient, gründlich untersucht zu werden. Aus den Zahlen ist nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist.
Nach Aussage der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10584, Antwort zu Frage 4) trifft das Bundeskriminalamt (BKA) zwar eine Vorauswahl für die Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und listet darin sämtliche Personen auf, die seit mehr als einem halben Jahr erfolglos gesucht werden. Aus den vorliegenden Zahlen schlussfolgern die Fragestellerinnen und Fragesteller allerdings, dass nicht zu all diesen Personen auch ein Austausch innerhalb der AG Personenpotenziale erfolgt (auf Bundestagsdrucksache 18/12649 heißt es, ein solcher Austausch sei zu 38 Personen erfolgt). Ohnehin dauern die Besprechungen im GETZ nur durchschnittlich 3,3 Minuten pro Person (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584). Die Fragestellerinnen und Fragesteller können vor diesem Hintergrund nicht erkennen, dass diese Besprechungen tatsächlich, wie von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12649 ausgeführt, zu einigen Vollstreckungserfolgen beigetragen haben.
Fragen nach der Sorgfalt der polizeilichen Ermittlungen wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Tatsache auf, dass nur ein geringer Teil jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind (laut Bundestagsdrucksache 18/12649 nur acht von 104 und nur vier von 21 Personen, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wurden). Die Gründe, warum deutsche Polizeibehörden Neonazis, die ganz offensichtlich gewalttätig sind, nicht als „gewaltbereit“ erfassen wollen, verdienen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine genaue Überprüfung; sie sehen hierbei auch die Bundesregierung gefordert, entsprechend bei den Ländern nachzufragen.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf diese Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfällig erforderlich werdenden Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes (PMK: Politisch motivierte Kriminalität) vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf?
e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK-Delikt und/ oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)?
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Warum ist es nicht möglich, das Datum der Ausstellung eines Haftbefehls anzugeben, sondern lediglich den Zeitpunkt der Einstellung in INPOL-Z und SIS II (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12649)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit dem 1. April 2017 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen und wie viele nicht?
a) Welche Kriterien liegen hierbei zugrunde, und warum werden nicht alle seit über einem halben Jahr flüchtigen Neonazis einer solchen besonderen Betrachtung unterzogen?
b) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)?
c) Falls sich der Zeitrahmen von 3,3 Minuten pro gesuchtem gewalttätigem Neonazi nicht wesentlich geändert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584), inwiefern hält die Bundesregierung diesen Zeitrahmen für ausreichend?
d) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts) habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren?
e) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert?
f) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum spezifischen Beitrag der Geheimdienste zur Auffindung gesuchter Neonazis machen? In wie vielen Fällen (zu wie vielen Personen) lieferten die Geheimdienste einen Beitrag?
Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, um dies zu verhindern?
Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotenziale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) darüber vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten?
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben)?
a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. welche internationalen Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben?
d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
e) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 30. März 2017 nur acht von 104 gewalttätigen Neonazis in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert waren?
a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine sorgfältigere Speicherung anzuregen oder sich jedenfalls zu erkundigen, warum die meisten gewaltbereiten Neonazis nicht als solche registriert werden?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei?
c) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?