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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Keine Einbürgerungen von Extremisten und mutmaßlichen Terroristen (G-SIG: 15010066)

Anzahl der Einbürgerungsanträge von Personen mit tatsachengestütztem Terrorismusverdacht, Einbürgerungen gem. § 64a Abs. 4 Ausländergesetz

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.01.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/24417. 12. 2002

Keine Einbürgerungen von Extremisten und mutmaßlichen Terroristen

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Dr. Norbert Röttgen, Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Martin Hohmann, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Deutschland ist ein ausländerfreundliches, tolerantes Land. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Anstrengungen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vernachlässigt werden. Die Grenzen der Toleranz liegen dort, wo terroristische Bestrebungen befürwortet, geduldet oder unterstützt werden.

Das deutsche Ausländer- und Sicherheitsrecht schreckt islamistische Terroristen und Extremisten nicht hinreichend ab. Bereits seit Jahren hält sich eine Vielzahl – teilweise auch exponierter – islamistischer Extremisten in Deutschland auf, wie die Verfassungsschutzberichte der vergangenen Jahre belegen. Danach hielten sich im Jahr 2001 59 100 (2000: 58 800) Mitglieder und Anhänger extremistischer Ausländerorganisationen in Deutschland auf. In der Mehrzahl sind dies Anhänger islamistischer Organisationen: Im Jahre 2001 waren es 31 950, im Jahre 2000 waren es 31 450 Personen.

Islamisten lehnen das Prinzip der Volkssouveränität und alle Gesellschaftsmodelle ab, die auf der Entschließungs- und Entscheidungsfreiheit der Menschen, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Gleichstellung von Mann und Frau und der Pluralität der Meinungen beruhen. Sie wollen nicht nur in den Herkunftsländern, sondern auch in der westlichen Welt eine islamistische Gesellschaftsordnung etablieren.

Von besonderer Tragweite ist, dass viele dieser Personen offensichtlich mittlerweile Deutsche sind. So betreibt beispielsweise Milli Görüs e. V. ausweislich des Verfassungsschutzberichtes 2001 eine Staatsbürgerschaftskampagne, in der sie ihre Mitglieder aufruft, die Staatsangehörigkeit ihrer jeweiligen Gastländer anzunehmen, um auch Einfluss auf die bestehenden Parteien und deren Politik nehmen zu können. Vorgeblich dient diese Kampagne der Integration türkischer Muslime in Deutschland. Auch beim Verbotsverfahren des „Kalifat-Staates“ stellte sich heraus, dass viele eingebürgerte Islamisten dieser verfassungsfeindlichen Organisation angehören. Im Verbotsverfahren des Spendensammlervereins Al-Aqsa e. V. wollte dieser das Verbot mit der Begründung nicht für sich gelten lassen, Al-Aqsa sei gar kein Ausländerverein, sondern ein „Deutschen-Verein“. Die Mehrzahl der Mitglieder habe sich mittlerweile einbürgern lassen und die seien jetzt Deutsche.

Vor dem Hintergrund, dass islamistische Extremisten eingebürgert wurden, ist eine den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reform des Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsrechts erforderlich. Es muss auch bei Einbürgerungen sichergestellt werden, dass bereits bei tatsachengestütztem Terrorismusverdacht keine Einbürgerung erfolgen darf. Dies muss nicht nur bei der Frage, ob ein Ausländer Deutschland verlassen muss, sondern auch bei der Frage, ob er für immer in Deutschland bleiben kann, zum Maßstab werden.

Eine leichtfertige Einbürgerungspolitik ist bei dieser Rechtslage ein Schritt in die falsche Richtung. So hat die letzte von der rot-grünen Bundesregierung durchgeführte Neuordnung des Staatsangehörigkeitsrechts eine enorme Zunahme an Einbürgerungen, vor allem unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit, zur Folge.

Erfolgten 1999 143 267 Einbürgerungen (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 19 721), waren es im Jahre 2001 178 098 (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit 85 995). Fast die Hälfte (48,3 %) aller nach der neuen Rechtslage Eingebürgerten erhalten danach den Doppelpass, wie die Antwort der Bundesregierung vom 22. Juli 2002 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU – Bundestagsdrucksache 14/9815 – ergeben hat. 1999 waren es hingegen nur 13,8 %. Es schadet Deutschland, wenn z. B. berichtet wird, Islamisten mit deutschem Pass würden sich am Krieg in Tschetschenien beteiligen.

Die zwingende Regelanfrage beim Verfassungsschutz im Einbürgerungsverfahren muss endlich gesetzlich verankert und bundesweit eingeführt werden. Entgegen anders lautenden Behauptungen ist dies keineswegs der Fall. Es muss sichergestellt werden, dass bei Einbürgerungswilligen in allen Bundesländern gleichermaßen die Regelanfrage durchgeführt wird.

Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von Rechten eröffnet, darf nicht zum Hilfsmittel von Terroristen werden. Es ist eine Ergänzung der Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen, für den Fall zu prüfen, dass ein Deutscher, der die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben hat und über eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten verfügt, eine terroristische Vereinigung im In- oder Ausland gründet, dort Mitglied ist, sie unterstützt oder für sie wirbt.

Um gegen extremistische Ausländer zielgenau und besonnen vorgehen, letztlich aber auch ihre Einbürgerungsanträge sachgerecht beurteilen zu können, sind bereits genaue Kenntnisse des Verlaufs ihres Aufenthaltes und die Verfolgung ihrer Biografien in Deutschland, und zwar bereits vom Zeitpunkt der Einreise an, also Vorfelderkenntnisse, unverzichtbar.

Kommen Extremisten z. B. vorwiegend als Studenten, sind andere Maßnahmen, aber auch eine andere Prävention erforderlich, als wenn sie beispielsweise über das Asylverfahren einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland begründen. Die Bundesregierung hat hier bereits im Ausgangspunkt eklatante Erkenntnislücken.

Aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Fritz Rudolf Körper, vom 26. September 2001 auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Erwin Marschewski (Bundestagsdrucksache 14/6999, Frage 9) geht hervor, dass sie nicht in der Lage ist anzugeben, mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status das „ausländerextremistische Mitgliederpotenzial“ in Deutschland lebt.

Sollten sich ähnliche Erkenntnislücken auch bei der statistischen Erfassung der Einbürgerungsverfahren offenbaren, beispielsweise dadurch, dass keine genauen Erkenntnisse über die (Gesamt-)Antragszahlen, positive und negative Entscheidungen und die Gründe der Ablehnung eines Antrags vorliegen, sind solche Lücken umgehend zu schließen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie viele Personen, die den in den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ aufgeführten Organisationen angehören oder zuzurechnen sind, haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts einen Einbürgerungsantrag gestellt (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

2

Wie vielen Einbürgerungsanträgen von Personen, die den in den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ aufgeführten Organisationen zuzurechnen sind und bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt (tatsachengestützter Terrorismusverdacht), wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts stattgegeben (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

3

Wie viele Einbürgerungen von Personen, die den in den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ aufgeführten Organisationen zuzurechnen sind und bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt (tatsachengestützter Terrorismusverdacht), sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts erfolgt (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

4

Wurden Familienangehörige des in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten bzw. in Bezug genommenen Personenkreises nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts eingebürgert, und wenn ja, wie viele (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

5

Haben Personen aus dem in den Fragen 1, 2 und 3 erfragten bzw. in Bezug genommenen Personenkreis nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts Einbürgerungsanträge nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz gestellt, wenn ja, wie viele, und wie wurden diese entschieden (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

6

Wie viele der in den Fragen 2 bis 5 erfragten und erfolgten Einbürgerungen hätten nach Kenntnis der Bundesregierung nicht erfolgen dürfen, wenn im Rahmen des „Sicherheitspaketes II“ entsprechend der Forderung der CDU/CSU ein Regelausweisungstatbestand eingeführt worden wäre, nach dem es für die Ausweisung ausreicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Ausländer einer Vereinigung angehört, die den internationalen Terrorismus unterstützt, oder er eine derartige Vereinigung unterstützt – tatsachengestützter Terrorismusverdacht – (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder)?

7

Wie viele Personen aus dem in den Fragen 2 bis 5 erfragten bzw. in Bezug genommenen Personenkreis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (s. Frage 1) eingebürgert (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

8

Wie viele Kinder von Personen, die den in den Verfassungsschutzberichten 2000 und 2001 im Kapitel „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern“ aufgeführten Organisationen angehören oder zuzurechnen sind, haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben (bitte konkrete Angaben unter vollständiger Auflistung aller Herkunftsstaaten und nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

9

Wie viele Einbürgerungen von Staatsangehörigen „bestimmter Staaten“, die das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt (AA) gemäß § 64a Abs. 4 Ausländergesetz (AuslG) durch allgemeine Verwaltungsvorschrift festgelegt hat („Problemstaaten“), sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts erfolgt (bitte konkrete Angaben nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

10

Wie viele Einbürgerungen von „Angehörigen von in sonstiger Weise bestimmten Personengruppen“, die das BMI im Einvernehmen mit dem AA gemäß § 64a Abs. 4 AuslG durch allgemeine Verwaltungsvorschrift festgelegt hat, sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung seit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts erfolgt (bitte konkrete Angaben nach Auswertung aller Erkenntnisquellen/-möglichkeiten, insbesondere auch der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, und aufgeschlüsselt nach Jahren)?

Berlin, den 17. Dezember 2002

Wolfgang Bosbach Hartmut Koschyk Thomas Strobl (Heilbronn) Dr. Norbert Röttgen Wolfgang Zeitlmann Günter Baumann Clemens Binninger Hartmut Büttner (Schönebeck) Norbert Geis Roland Gewalt Ralf Göbel Reinhard Grindel Martin Hohmann Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Beatrix Philipp Dr. Ole Schröder Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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