Anpassung des Zivil- und Katastrophenschutzes an die realen Bedrohungen
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Wolfgang Schäuble, Hartmut Koschyk, Christian Schmidt (Fürth), Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Martin Hohmann, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Hans Raidel, Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der 11. September 2001 und die Hochwasserkatastrophe im Südosten Deutschlands haben auf unterschiedliche Weise gezeigt, dass wir dem Zivil- und Katastrophenschutz in unserem Land wieder einen neuen Stellenwert zumessen müssen. Nach dem Fall der Mauer und dem Ende des Kalten Krieges war die Bedeutung des Zivilschutzes in den Hintergrund getreten. Nun müssen wir erneut verstärkte Anstrengungen unternehmen, um Vorsorge zu treffen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und der Bevölkerung im Ernstfall wirksam helfen zu können. Die Terrorangriffe auf die Vereinigten Staaten von Amerika haben aber auch zu der Erkenntnis geführt, dass unser zweigeteiltes nationales Notfallvorsorgesystem auf Vorgaben fußt, die in dieser Trennschärfe nicht mehr gegeben sind: auf der einen Seite der drohende militärische Angriff als Grundlage für die Zivilschutzaufgabe des Bundes auf der anderen Seite die von Menschen verursachte oder auf natürlicher Ursache beruhende Katastrophe in der Zuständigkeit der Länder und Gemeinden.
Erforderlich, vielfach angemahnt, aber immer noch nicht umgesetzt sind u. a. ein verändertes strategisches Vorgehen, ein gemeinsames Gefahren-Management von Bund und Ländern sowie eine stärkere Bündelung der Einsatzpotenziale aller Verwaltungsebenen. Die Schaffung einer Koordinierungsstelle im Bundesministerium des Innern (BMI) reicht in diesem Zusammenhang nicht aus. Unverzichtbar sind eine stärkere Vernetzung der Informationssysteme, neue intelligente Warnsysteme und eine verbesserte Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung.
Die Kräfte für die Innere und Äußere Sicherheit müssen wegen der neuen Risiken im Rahmen eines neu zu schaffenden Gesamtverteidigungskonzeptes besser als bisher miteinander verzahnt werden. Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist bis auf die Ebene der Bezirke wieder zu verstärken. Ziel muss dabei sein, dass die Bundeswehr in besonderen Gefährdungslagen im Rahmen ihrer spezifischen Fähigkeiten ergänzend zu Polizei, Bundesgrenzschutz (BGS), Feuerwehren, Technischem Hilfswerk (THW) usw. eingesetzt werden kann.
Dabei darf die Bundeswehr nicht zum bloßen Lückenbüßer für Personal- und Ausrüstungsmängel der grundsätzlich zuständigen Kräfte der Inneren Sicherheit werden. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Was hat die Bundesregierung, nachdem die Innenministerkonferenz (IMK) bereits am 6. Juni 2002 das Konzept „Neue Strategie zum Schutze der Bevölkerung in Deutschland“ des zuständigen IMK-Arbeitskreises zustimmend zur Kenntnis genommen hat, zur grundlegenden Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes veranlasst?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um tradierte Zuständigkeitsbarrieren angesichts neuer Bedrohungsszenarien und außergewöhnlicher Gefahren- und Schadenslagen zu überwinden?
Inwieweit hat die Bundesregierung zwischenzeitlich einen umfassenden Gesamtplan zur Katastrophenvorbeugung, -abwehr und -bekämpfung entwickelt und was sind dessen Eckpunkte?
Was wurde zur Verbesserung der Kommunikations- und Kommandostrukturen im Katastrophenfall veranlasst?
Inwieweit wurde ein integriertes Führungs- und Koordinationssystem für überregional eingesetzte Hilfskräfte für verschiedene Stationen in großflächigen Einsatzräumen entwickelt?
Was wurde zur Verbesserung der Aus- und Fortbildung der Führungskräfte unternommen?
Was hat die Bundesregierung unternommen, damit der Digitalfunk unverzüglich bundeseinheitlich eingeführt wird?
Inwiefern ist die Vernetzung aller notwendigen Kommunikationsebenen (z. B. Zivilschutzstellen, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, private Sender, Gemeinden) gewährleistet?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der Einzelne durch ein flächendeckendes funktionierendes bundeseinheitliches Warnsystem rechtzeitig über drohende Gefahren informiert werden kann?
Was hat die Bundesregierung zur Verbesserung der Selbstschutzaktivitäten der Bevölkerung veranlasst?
Inwieweit wurde die Infrastruktur in ABC-Lagen (medizinische Versorgung, Transport, Unterbringung) der veränderten Bedrohungslage angepasst?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass angesichts der Ausstattung öffentlicher Schutzanlagen (Bunker) der maximale Schutzaufenthalt z. B. in Berlin zwischen zehn Stunden und 14 Tagen schwankt?
Inwieweit hat die Bundesregierung das Problem, dass die Schutzanlagen nur im drohenden Verteidigungsfall aktiviert werden dürfen, gelöst?
In welchem Zeitraum sind die Schutzanlagen in einem Katastrophenfall oder bei einem Terrorangriff belegungsfähig?
Wie ist der Schutzfaktor dieser Anlagen, insbesondere im ABC-Bereich, zu beurteilen?
Was hat die Bundesregierung getan, um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kräfte für die Innere und Äußere Sicherheit wegen der neuen Risiken im Rahmen eines neu zu schaffenden Gesamtverteidigungskonzeptes besser als bisher miteinander verzahnt werden?
Denkt die Bundesregierung daran, die Bundeswehr mit ihren gewachsenen und täglich erprobten Befehlsstrukturen künftig verstärkt einzusetzen und/ oder zur Koordinierung der Hilfs- und Rettungskräfte heranzuziehen?
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 gezogen, um die verschiedenen Hilfsdienste und -kräfte im Bund und in den Ländern möglichst effizient einzusetzen und Koordinierungsprobleme weitgehend zu vermeiden?
Ist der Bundesregierung der Bericht des Generals a. D. Hans-Peter von Kirchbach zur Flutkatastrophe im Sommer 2002 bekannt, und falls ja, teilt sie die Analyse, und welche Maßnahmen will sie zur Behebung eventuell festgestellter Mängel bei der Zusammenarbeit von Bund und Ländern ergreifen?