Der Bundesgrenzschutz nach der Organisationsreform und vor der EU-Osterweiterung
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Veronika Bellmann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Klaus Hofbauer, Martin Hohmann, Volker Kauder, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im Leitbild des Bundesgrenzschutzes vom Mai 1998 heißt es: Als Polizei des Bundes leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit der Menschen in unserem Lande. Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Akzeptanz prägen unser Miteinander.
Nach Auffassung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, hat der Bundesgrenzschutz (BGS) durch eine stete Anpassung der polizeilichen Einsatzkonzepte an die veränderten Sicherheitslagen, insbesondere nach den Terroranschlägen in den USA am 11. September 2001, die laufende Modernisierung der Führungs- und Einsatzmittel, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, die Qualifizierung des Personals sowie die Fortentwicklung der Personal- und Planstellenstruktur der Polizeivollzugsbeamtinnen und - beamten seine Aufgaben effektiv erfüllen können. Die Reform ist seiner Meinung nach erfolgreich abgeschlossen worden (Presseerklärung vom 24. Oktober 2002 zum BGS-Jahresbericht 2000/2001).
Herz- und Kernstück der BGS-Aufgaben ist der Schutz der Grenzen. 20 000 Sicherheitskräfte sind an den deutschen Außengrenzen der EU stationiert: 12 000 vom BGS, 5 500 vom Zoll und 2 200 von der Bayerischen Grenzpolizei.
12 100 Sicherheitskräfte schützen die Landgrenzen, 2 800 die Seegrenzen und 5 100 finden sich auf den Flughäfen.
Der Schwerpunkt der Grenzsicherung liegt an der 1 264 km langen Grenze zu Polen und Tschechien. Die deutsche Ostgrenze ist die bestgesicherte Grenze Europas.
Mit der bevorstehenden EU-Osterweiterung sind, auch wenn zunächst nur die Zollkontrollen wegfallen werden und der Wegfall der Grenzkontrollen erst nach Erfüllung der sog. Schengen-Bedingungen vorstellbar sein wird, gravierende qualitative Veränderungen zu erwarten.
Es muss daher sichergestellt sein, dass auch in Zukunft der Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gewährleistet ist.
Eine deutliche Verbesserung der Personalstruktur wurde durch die Neuorganisation des BGS (Reform II) bisher jedoch nicht erreicht.
Die angestrebte Erhöhung des Stellenanteils im gehobenen Polizeivollzugsdienst wurde nicht realisiert.
Aufgrund der mangelhaften Personalentwicklung für den BGS hat der Bundesminister des Innern, Otto Schily, im Attraktivitätsprogramm II angekündigt, den gehobenen Polizeivollzugsdienst in den nächsten 10 Jahren von 20 % auf 40 % zu verstärken.
Durch die BGS-Reform II wurde den 103 BGS-Inspektionen Personal aus den bisherigen BGS-Verbänden zugeführt. Insofern ist es dringend erforderlich, die Inspektionen beschleunigt nach dem geltenden Rahmenprogramm auszustatten.
Instandsetzung, Renovierungsarbeiten und Maßnahmen zur Sicherheit der Dienststellen sind unverzüglich einzuleiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Inwieweit ist das sog. Attraktivitätsprogramm II, also die Hebung der Stellen vom mittleren zum gehobenen Polizeivollzugsdienst in jährlichen Raten bis 2003, mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) abgestimmt und daher sichergestellt?
Wie sollen diese Raten pro Jahr ausgestaltet sein, und welche Stellen im Organisations- und Dienstpostenplan (ODP) des BGS sollen gehoben werden?
Wann und wie werden die Stellen des mittleren Polizeivollzugsdienstes im BGS an die Stellenobergrenzen angeglichen?
Wie ist der Zustand der Dienststellen nach der Reform II im Hinblick auf Raumausstattung, Instandsetzung, Renovierung und Sicherungsmaßnahmen?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung nach der Osterweiterung zur effektiven, gesteigerten Zusammenarbeit der Grenzsicherungskräfte der EU-Staaten vor?
Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Bundesregierung die EU-Osterweiterung mittel- und langfristig auf die Struktur des BGS und seine Organisation, insbesondere an der Ostgrenze?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung zur Entwicklung und Ausgestaltung einer europäischen Grenzpolizei?
Inwieweit ist die Luftsicherheit an den Flughäfen organisatorisch durch Einsatz von ausreichendem Personal des BGS nach den neuen Luftsicherheitsvorgaben der EU sichergestellt?
Welche Sicherheitsüberprüfungen erfolgen bei dem Personal der privaten Sicherheitsunternehmen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Fluktuation des Personals bei privaten Sicherheitsunternehmen?
Wann legt die Bundesregierung den Erfahrungs- und Evaluierungsbericht zur Anwendung des § 22 Abs. 1a Bundesgrenzschutzgesetz (verdachtsunabhängige Personenkontrollen) vor?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit den verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch den BGS gemacht, und welche konkreten Vorstellungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf das Außerkrafttreten dieser Vorschrift am 31. Dezember 2003 entwickelt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Regelung in § 23 Abs. 1 Nr. 3 Bundesgrenzschutzgesetz, wonach der BGS die Identität einer Person im Grenzgebiet nur bis zu einer Tiefe von 30 km zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet oder zur Verhütung von Straftaten im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Bundesgrenzschutzgesetz feststellen kann?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung im Hinblick auf den möglichen Einsatz der Grenzschutzgruppe (GSG) 9 bei polizeilichen Bedrohungslagen maritimer Art (z. B. terroristische Bedrohungen von Fährschiffen)?
Welche Vorstellung hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Effektivierung der Zusammenarbeit zwischen dem BGS und dem Bundeskriminalamt (BKA) z. B. bei der Terrorismusbekämpfung, der Bekämpfung von Schleusungen, Kfz-Verschiebung, Drogenhandel, Menschenhandel entwickelt, und welche operativen Aufgaben werden beim BGS verbleiben?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die nicht besetzten Stellen bei der GSG 9 zu besetzen, und hat sie die ggf. sinnvolle Übernahme von Spezialeinheiten aus der Bundeswehr ins Auge gefasst?