Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses
der Abgeordneten Dr. Günter Rexrodt, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Dr. Andreas Pinkwart, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In seiner Sitzung am 4. Juli 2002 hat der Deutsche Bundestag den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses vor dem Hintergrund der Empfehlungen der internationalen Expertenkommission „Historische Mitte“ mit fraktionsübergreifender Mehrheit beschlossen. Bei der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2003 wurde der Wiederaufbau erneut thematisiert, wobei Planungen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Dr. Christina Weiss, hinsichtlich einer Zwischennutzung des Palastes der Republik bekannt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welchen konkreten Plan verfolgt die Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Wiederaufbau des Stadtschlosses? Wie sieht der konkrete Zeitablauf hinsichtlich der Umsetzung aus?
Was hat die Bundesregierung bislang getan, um den beschlossenen Wiederaufbau voranzubringen?
Weshalb enthält der Haushaltsplan für das Jahr 2003 keinerlei Ansätze für im Zusammenhang mit der Planung entstehende Projektkosten?
Befürwortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Zwischennutzung des „Palastes der Republik“?
Wofür soll der „Palast der Republik“ konkret genutzt werden, und sollen zu diesem Zwecke Mittel zur Verfügung gestellt werden?
Will die Bundesregierung die Zwischennutzung mit Mitteln aus dem Hauptstadtkulturfonds finanzieren, und wofür sollten diese Mittel ursprünglich verwendet werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung Planungen, zusätzliche Investitionen für eine Zwischennutzung des „Palastes der Republik“ zu unternehmen?
Würden Investitionen für die Zwischennutzung den bereits beschlossenen Wiederaufbau verzögern?
Wird die Bundesregierung die Finanzierung der nächsten Schritte zur Wiedererrichtung sicherstellen, und welche Planungen bestehen diesbezüglich?
Wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung der „Palast der Republik“ abgerissen werden?
Wo sieht die Bundesregierung die Zuständigkeiten bei der Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages, gerade auch im Hinblick auf das Zusammenwirken von Berliner Senat und Deutschem Bundestag?