Reform des Transsexuellengesetzes
der Abgeordneten Jörg van Essen, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Helga Daub, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Transsexuellengesetz aus dem Jahre 1980 ist seit Inkraftreten am 1. Januar 1981 nicht mehr geändert worden. In den vergangenen Jahren hat sich aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen und Erfahrungsberichten der Kenntnisstand über das Leben transsexueller Menschen wesentlich vergrößert. Das Transsexuellengesetz ist daher in der Vergangenheit von in Transsexuellenverfahren tätigen Verbänden, Sachverständigen und Betroffenen oft kritisiert und Reformbedarf angemahnt worden. Insbesondere die lange Verfahrensdauer, Anzahl und Qualität der zu erstellenden Sachverständigengutachten, aber auch die gerichtliche Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht und das Fehlen einer begleitenden psychotherapeutischen Behandlung werden von den Betroffenen wiederholt als vorrangig reformbedürftig dargestellt. Die Bundesregierung hat in der 14. Wahlperiode Änderungen im Transsexuellengesetz als erforderlich angesehen (Bundestagsdrucksache 14/7835). Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bislang nicht vorgelegt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Plant die Bundesregierung in der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages eine Reform des Transsexuellengesetzes?
Wenn ja, wann ist mit der Einbringung eines solchen Gesetzes in den Deutschen Bundestag zu rechnen?
Liegt der Bundesregierung mittlerweile die Auswertung der von dem Bundesministerium des Innern im Oktober 2001 angeforderten Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen über die Erfahrungen mit dem Transsexuellengesetz vor?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus?
Hält die Bundesregierung weiterhin an den in der Bundestagsdrucksache 14/7835 genannten Eckpunkten für eine Novelle des Transsexuellengesetzes fest oder sieht sie mittlerweile andere Schwerpunkte?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, den Begriff „Transsexuellengesetz“ zu ersetzen gegen den Begriff „Transidentitätsgesetz“ oder „Transgendergesetz“?
Wenn ja, warum?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die spezifische Situation von intersexuellen Menschen bei der Reform des Transsexuellengesetzes zu berücksichtigten?
Wenn ja, wie?