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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (G-SIG: 15010232)

Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die durch die Wiedervereinigung Bundeseigentum wurden, Anträge auf Ausgleichsleistungen gem. Ausgleichsleistungsgesetz, Antragsbearbeitung durch die Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH, finanzieller Umfang der Ausgleichsleistungen, Tilgung der Schuldverschreibungen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/77201. 04. 2003

Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

der Abgeordneten Dr. Peter Jahr, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Albert Deß, Dr. Michael Meister, Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Otto Bernhardt, Peter Bleser, Jochen Borchert, Cajus Caesar, Gitta Connemann, Leo Dautzenberg, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Georg Fahrenschon, Klaus-Peter Flosbach, Helmut Heiderich, Ursula Heinen, Uda Carmen Freia Heller, Susanne Jaffke, Julia Klöckner, Manfred Kolbe, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Hans Michelbach, Marlene Mortler, Stefan Müller (Erlangen), Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Peter Rzepka, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Christian Freiherr von Stetten, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) steht vor der Aufgabe, die land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu verwerten, die im Rahmen der Wiedervereinigung in Bundeseigentum gefallen sind. Ein Großteil der Flächen unterliegt der Verwertung nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG).

Nach dem Vergabeverfahren der BVVG sind neben den Bewirtschaftern von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch sog. Alteigentümer, welche die Flächen nicht selbst bewirtschaften, berechtigt, am Flächenerwerb im sog. Nachschlagverfahren nach § 3 Abs. 9 AusglLeistG teilzunehmen, wenn sie vorher von den zuständigen Vermögensämtern einen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten haben. Bisher hatten bei konkurrierenden Flächenerwerbsansprüchen die Pächter Vorrang vor den nicht selbst bewirtschaftenden Alteigentümern. Im Rahmen der Nachschlagsregelung nach § 3 Abs. 9 AusglLeistG (Antragsfrist: 1. Halbjahr 2004) haben die Alteigentümer nunmehr einen gleichberechtigten Flächenerwerbsanspruch.

Darüber hinaus werden die Ausgleichsleistungsansprüche nach § 2 Abs. 1 AusglLeistG i.V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 Entschädigungsgesetz (EntschG) in Form von Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds erfüllt. Sie sind ab dem 1. Januar 2004 mit 6 % p. a. zu verzinsen und werden vom Jahr 2004 an in fünf gleichen Jahresraten durch Auslosung – erstmals zum 1. Januar 2004 – getilgt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Mit welcher Anzahl von Antragstellern auf Erteilung eines Ausgleichsleistungsbescheides rechnet die Bundesregierung?

2

Wie viele Anträge auf Erteilung eines Ausgleichsleistungsbescheides liegen zurzeit bei den zuständigen Behörden vor?

3

Sind die zuständigen Behörden in der Lage, bis zum 31. Dezember 2003 alle Ausgleichsleistungsanträge der Alteigentümer zu bescheiden?

4

Wie wird sichergestellt, dass Flächenansprüche, die aus bereits erteilten bzw. noch zu erteilenden Ausgleichsleistungsbescheiden resultieren, durch die BVVG befriedigt werden können?

5

Welche Kenntnisse über die Bearbeitungsdauer der Ausgleichsleistungsanträge in den einzelnen Ländern liegen der Bundesregierung vor?

6

Worin liegen nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Ursachen für eine ggf. lange Bearbeitungsdauer?

7

Wie viele Antragsteller haben noch keinen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten?

8

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um Benachteiligungen derjenigen Erwerbsberechtigten beim Landerwerb nach § 3 Abs. 9 AusglLeistG zu vermeiden, die nicht rechtzeitig einen Ausgleichsleistungsbescheid erhalten?

9

Auf welchen finanziellen Umfang schätzt die Bundesregierung die zu erwartenden Zinsen für Ausgleichsleistungsansprüche?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der Haushaltslage des Bundes und des allgemeinen Zinsniveaus, die bisher vorgesehene Verzinsung in Höhe oder Laufzeit zu verändern?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Tilgung der Schuldverschreibungen des Entschädigungsfonds nach § 1 Abs. 1 EntschG hinsichtlich ihres Beginns, der Anzahl der Tilgungsjahre oder ihres Endes zu verändern?

12

Ist seitens der Bundesregierung zur Vermeidung oder zum Abbau von Antragsrückständen oder zur Verringerung von Zinskosten vorgesehen, Mitarbeiter von Bundesbehörden, wie z. B. der Bundesvermögensverwaltung, den zuständigen Landesbehörden unterstützend zur Verfügung zu stellen?

13

Inwieweit sind von der Bundesregierung Maßnahmen geplant, die über das Ausgleichsleistungsgesetz hinausgehen, um für die in den Jahren 1945 bis 1949 enteigneten Grundstückseigentümer Verbesserungen über die bisher geschaffenen Möglichkeiten hinaus zu ermöglichen?

Berlin, den 31. März 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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