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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Geoinformationspolitik in Deutschland (G-SIG: 15010364)

Nutzung öffentlicher Informationen, insbesondere von Geoinformationen, durch die Wirtschaft, internetfähige Preismodelle für Datenabgabe, Vertriebsrechte zwischen Bund und Ländern, Datenmakler in Behörden, Qualitätssicherung (Verbraucherschutz) bei Geodaten, europaweite Nutzung von Geodaten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.06.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/115704. 06. 2003

Geoinformationspolitik in Deutschland

der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Geoinformation bildet einen wichtigen Standortfaktor und den Schlüssel zu wirtschaftlichem Wachstum unter beschränkten Ressourcen. Von Bedeutung sind Geoinformationen in der Landvermessung und der Gestaltung von Landkarten, in Luft- und Raumfahrt, Landschafts- und Verkehrsplanung, Umwelt- und Naturschutz, Städtebau- und Agrikultur, Telekommunikation und Navigation, Produktion und Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Auch in den Wissenschaften entstehen neuartige Geoinformationen von großem volkswirtschaftlichem Wert. Wissenschaftliche Geoinformationen fügen sich derzeit in Deutschland noch schlecht in entsprechende Informationsinfrastrukturen ein und sind damit für die Gesellschaft kaum nutzbar. Positive Beispiele gibt es bereits in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Programmen der EU.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Entschließung vom 15. Februar 2001 die „Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen“ als „ein zentrales Element der modernen Informationsgesellschaft“ bezeichnet (Bundestagsdrucksache 14/5323).

Im Januar 2003 wurde eine im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) erstellte Studie des Düsseldorfer Consulting-Unternehmens MICUS veröffentlicht. In ihrer Analyse stellten die Verfasser der Studie klar: „Die Analyse verdeutlicht, dass die öffentlichen Datenanbieter derzeit ihrer Rolle bei der Bereitstellung der Datengrundlage für Geodatenanwendungen weder auf Bundesebene noch in den Ländern und Kommunen gerecht werden. Das Angebot ist intransparent, der Datenbezug mit hohen Transaktionskosten verbunden und die Daten selbst entsprechen häufig nicht den Qualitätsansprüchen der Nutzer.“ Die Expertise unterbreitet dem Gesetzgeber zur Aktivierung des Geoinformationsmarktes zehn Handlungsempfehlungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Was unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung des Vorschlags, Unternehmen die ungehinderte Nutzung öffentlicher Informationen, insbesondere Geoinformationen, zu ermöglichen?

2

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestehende Regelungen zu den Nutzungsrechten von Geoinformationen zu vereinheitlichen?

3

Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung unternommen, um einheitliche, marktgerechte und internetfähige Preismodelle für die Datenabgabe einzuführen?

4

Wie weit sind die Aktivitäten fortgeschritten, alle raumbezogenen Verwaltungsvorgänge durch digitale Verfahren medienbruchfrei abzubilden?

5

Wie weit ist die Bundesregierung bei dem Unternehmen, bisher unverortete statistische Daten mit einem Raumbezug zu versehen und damit Mehrwerte zu schaffen?

6

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Empfehlung der MICUS-Studie umzusetzen, gegenseitige Vertriebsrechte zwischen Bund und Ländern einzuführen?

7

Was unternimmt die Bundesregierung, um Technik- und Vertriebsstrukturen gemeinsam mit Partnern kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aufzubauen?

8

Wann benennt die Bundesregierung den hochrangigen politischen Beauftragten für Geoinformation?

9

Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung, um in allen Behörden und Instituten in Bundeszuständigkeit Datenmakler zu benennen?

10

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um Geoinformationen aus öffentlich geförderten Forschungs- und Entwicklungs-(F&E)-Projekten (800 bis 900 Mio. DM gemäß Kabinettbeschluss vom 17. Juni 1998) für die Nachnutzung verfügbar zu machen?

11

Was unternimmt die Bundesregierung, um auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene die tagaktuelle Online-Bereitstellung von Geoinformationen zu realisieren?

12

Inwieweit werden Maßnahmen zum Verbraucherschutz auf Geodaten übertragen (Qualitätssicherung und unabhängige Zertifikate)?

13

Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die Nutzung von Geoinformationen europaweit voranzubringen?

Berlin, den 3. Juni 2003

Ernst Burgbacher Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Jörg van Essen Ulrike Flach Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Dr. Christel Happach-Kasan Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Gisela Piltz Carl-Ludwig Thiele Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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