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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

6. Staatenbericht zum Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) (G-SIG: 16012392)

<span>Zeitpunkt der Übergabe des verspätet vorgelegten 6. Staatenberichts zu CEDAW an den UN-CEDAW-Ausschuss, Zeitpunkt der UN-CEDAW-Ausschusssitzung, geplante Form der Öffentlichkeitsarbeit, Konsultationen mit Nichtregierungsorganisationen zum Dialogprozess zum 6. Staatenbericht, eigene Stellungnahme der NGOs im Sinne eines Schattenberichts</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.07.2007

Antwortdauer

13 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/602506. 07. 2007

6. Staatenbericht zum Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)

der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Monika Knoche, Dr. Martina Bunge, Heike Hänsel, Katja Kipping, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Frauenrechte sind universelle und unteilbare Menschenrechte. Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Resolution 34/180 der Vereinten Nationen) war das erste internationale Rechtsdokument, das die Diskriminierung von Frauen definiert und wurde von der Bundesrepublik Deutschland 1980 ratifiziert. Im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen und gemäß ihrer nationalen Gesetzgebung hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, dieses Abkommen umzusetzen und dem UN-Überprüfungsausschuss spätestens alle vier Jahre einen Staatenbericht vorzulegen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist der Zugang zu diesem Bericht zu ermöglichen. Zum einen, um der auch im Abkommen festgehaltenen Informationspflicht nachzukommen und zum anderen, um mit der Zivilgesellschaft einen Dialog über die Umsetzung von CEDAW zu führen.

Der 6. Staatenbericht zu CEDAW hätte bereits 2006 vorgelegt werden müssen und wurde nun dem Bundestag vom Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugeleitet (Bundestagsdrucksache 16/5807).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wann wird die Bundesregierung den 6. Staatenbericht zu CEDAW dem UN-CEDAW-Ausschuss übergeben?

2

Wann wird UN-CEDAW-Ausschusssitzung unter Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland stattfinden?

3

In welcher Weise plant die Bundesregierung den 6. Staatenbericht der Öffentlichkeit vorzustellen?

4

Wie will die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger über das Erscheinen den Beginn des Dialoges von Regierung, UN-Ausschuss und der Zivilgesellschaft informieren und diesen organisieren?

5

Wie wird sie in diesem Zusammenhang die Bevölkerung über die Bedeutung des Abkommens und des Dialoges sowie der Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger informieren?

6

In welcher Form hat die Bundesregierung Nichtregierungsorganisationen im Vorfeld der Berichtserstellung konsultiert, wie dies der UN-CEDAW-Ausschuss wünscht, und wenn nicht warum?

7

Plant die Bundesregierung Konsultationen mit den Nichtregierungsorganisationen zum Dialogprozess zum 6. Staatenbericht, und wer wird diese ausrichten?

8

Welche finanziellen und anderen Mittel plant die Bundesregierung ein, um Nichtregierungsorganisationen bei der Erstellung einer eigenen Stellungnahme im Sinne eines Schattenberichtes durch finanzielle oder andere Hilfen zu unterstützen, damit diese die Koordinierung und Übersetzung sicherstellen sowie am Dialogprozess mit den Vereinten in New York bzw. Genf mit ihren Schattenberichten teilnehmen können?

Wenn keine Unterstützung vorgesehen ist, warum nicht?

9

Wird die Bundesregierung ihren zunächst schriftlichen Dialog mit dem UN-CEDAW-Ausschuss im Vorab der Sitzung öffentlich zugänglich machen?

Wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 5. Juli 2007

Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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