Abwicklungsgesellschaft der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
der Abgeordneten Günter Nooke, Jochen-Konrad Fromme, Dietrich Austermann, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek), Albrecht Feibel, Herbert Frankenhauser, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Steffen Kampeter, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Dr. Michael Luther, Friedrich Merz, Kurt J. Rossmanith, Antje Tillmann, Arnold Vaatz, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat mit der Drucksache 234/03 vom 11. April 2003 einen Gesetzentwurf zur Abwicklung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvSAbwicklungsgesetz – BvSAbwG) zugeleitet, welcher nunmehr als Bundestagsdrucksache 15/1181 vom 18. Juni 2003 vorliegt.
Im Zusammenhang mit der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Organisation sowie effiziente Verwaltung und Verwertung des Immobilienvermögens des Bundes“ (Bundestagsdrucksache 15/476) und der Antwort der Bundesregierung hierauf (Bundestagsdrucksache 15/547) ergeben sich hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) selbst folgende Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Weshalb bedarf es dieses Abwicklungsgesetzes, wenn die BvS einerseits nach eben diesem Gesetz weiterhin rechtlich fortexistiert, sie sich andererseits aber seit dem 1. Januar 1995 auf Grund des „Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt“ vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) bereits selbst abwickelt und seit 1. Januar 2001 ihre Tätigkeit eingestellt hat und ihre Aufgaben inzwischen umfassend durch Geschäftsbesorger, ihrer Zahl nach ganz überwiegend Bundesunternehmen, erledigen lässt?
Hat die Bundesregierung Alternativen zu der jetzt vorgelegten BvS-Abwicklung geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wurden noch ausstehende Vermögensübertragungen geprüft, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Welche Effizienzsteigerungen und Verwaltungskosteneinsparungen erwartet die Bundesregierung durch dieses Gesetz?
Wie werden die Rechte und Interessen der neuen Bundesländer dabei gewahrt?
Wie wird sich im vorgenannten Zusammenhang eine neue Regelung von dem bisherigen Verwaltungsrat der BvS unterscheiden?
Mit welchen jährlichen Kosten ist die seit 1. Januar 2001 praktizierte Organisation der BvS verbunden?
Welche Veränderungen in der Kostenstruktur sind im vorgenannten Zusammenhang vor und nach dem 1. Januar 2001 aufgetreten (bitte tabellarische Aufstellung beifügen)?
Über wie viele Mitarbeiter bzw. Berater verfügen die Stäbe des BvS-Verwaltungsratsvorsitzenden und des BvS-Präsidenten?
Über welche Haushaltsansätze bzw. Budgets verfügen die Stäbe des BvS-Verwaltungsratsvorsitzenden und des BvS-Präsidenten?
Welche Aufgaben werden im vorgenannten Zusammenhang dort wahrgenommen?
Warum werden die im vorgenannten Zusammenhang bestehenden Aufgaben nicht unmittelbar durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder die bereits erwähnten Geschäftsbesorger erledigt?
Wie positioniert sich die Bundesregierung heute zu den Erklärungen, welche sie anlässlich der umfassenden Geschäftsbesorgungsauflösung im Jahr 2000 im Hinblick auf die Ausstattung und die Wirtschaftlichkeit der BvS abgegeben hatte (vgl. etwa Mitteilungsblatt NIMBUS aktuell 3/2000 vom 18. Dezember 2000)?
In welchem Zeitraum soll nach der Vorstellung der Bundesregierung die weitere Abwicklung der BvS vonstatten gehen, und besteht hierfür eine konkrete Planung?
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung von der im Gesetz vorgesehenen Vermögensübertragung Gebrauch zu machen?
Warum erfolgen diese Vermögensübertragung und die endgültige Auflösung nicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es für den Fall, dass Parteivermögen der SED/PDS zukünftig noch auftaucht, im Zusammenhang mit diesem Gesetz einer ausdrücklichen Regelung der Klagebefugnis bedarf, welche bislang von der BvS für die „Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ ausgeübt wurde?
Wer wäre im beschriebenen Fall und ohne eine gesetzlich geregelte Übertragung der Klagebefugnis dazu berechtigt?
Welche Gründe stehen im vorgenannten Zusammenhang einer Übertragung eben dieser Klagebefugnis auf das BMF entgegen?
Welche Funktionen üben Mitarbeiter der BvS oder ihrer Nachfolgeeinrichtungen im Rahmen des Projektes NIMBUS, in dem es um die Planung des Bundes zur Neuorganisation seines Immobilienvermögens geht, aus – vgl. auch Bundestagsdrucksachen 15/476 und 15/547 (bitte tabellarische Aufstellung beifügen)?
Welche konkreten positiven Effekte für den Arbeitsmarkt wurden mit dem in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Karl Diller, vom 31. Juli 2001 auf die schriftlichen Fragen 21 und 22 des Abgeordneten Gunnar Uldall in der Bundestagsdrucksache 14/6782 mit insgesamt 591,8 Mio. DM bezeichneten Restvolumen erzielt?
Welche Zweckänderungen wurden bezüglich dieser Mittel vorgenommen?
Wurden diese Mittel zurückgefordert und der Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellt, und wenn nein, warum nicht?
Aus welchen Beträgen setzen sich die Kosten der Kontrolle dieser Mittelverwendung zusammen?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Beschäftigung von sog. Scheinselbständigen, unter Zugrundelegung der bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Rechtslage, bei der BvS?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Stand des in diesem Zusammenhang eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens (vgl. FOCUS vom 22. Januar 2001 und DER SPIEGEL vom 22. Januar 2001, vgl. auch DER SPIEGEL vom 2. April 2001)?
Hat die BvS in diesem Zusammenhang Nachversicherungen vorgenommen oder sind solche beabsichtigt, und welche Kosten sind auch im Zusammenhang mit der Überprüfung dieser Vorgänge bei der BvS entstanden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Falle der Nachversicherung möglicherweise eintretende Doppelbegünstigung der betroffenen Personen (Kumulation von Beraterhonoraren und Erwerb von Versorgungsanwartschaften) und die Möglichkeit, dass dadurch bei der BvS ein Schaden entsteht?
Wie fügt sich dies nach alledem in das von der Bundesregierung angekündigte Gesamtkonzept zur Neuordnung des Immobilienvermögens des Bundes (vgl. Bundestagsdrucksache 15/547) ein?