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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Steuerliche Behandlung internationaler Sportgroßveranstaltungen (G-SIG: 15010388)

Besteuerung von internationalen Sportgroßveranstaltungen im Vergleich zum Ausland, Harmonisierung auf europäischer Ebene, Gleichbehandlung deutscher Sportverbände bei der Bewerbung, Verzicht auf Steuereinnahmen für die Fußballweltmeisterschaft 2006, gesamtwirtschaftlicher Vorteil internationaler Sportveranstaltungen, steuerbefreite Großveranstaltungen seit 1980

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.07.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/125024. 06. 2003

Steuerliche Behandlung internationaler Sportgroßveranstaltungen

der Abgeordneten Klaus Riegert, Dr. Michael Meister, Peter Letzgus, Heinz Seiffert, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Dirk Fischer (Hamburg), Klaus-Peter Flosbach, Eberhard Gienger, Dr. Reinhard Göhner, Bernd Heynemann, Gerlinde Kaupa, Manfred Kolbe, Walter Link (Diepholz), Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Dr. Peter Ramsauer, Peter Rauen, Peter Rzepka, Norbert Schindler, Wilhelm Josef Sebastian, Christian Freiherr von Stetten, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland und die Bewerbung deutscher Städte um die Austragung der Olympischen Sommerspiele und Paralympics 2012 haben in der Bevölkerung eine Welle der Begeisterung ausgelöst und der gesamten Sportbewegung einen gewaltigen Impuls gegeben.

Internationale Sportgroßveranstaltungen sind sportliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ereignisse von herausragender Bedeutung. Sie erreichen eine Akzeptanz, die weit über den rein sportlichen Charakter und Wert der jeweiligen Veranstaltung hinaus wirkt, tragen zur wirtschaftlichen Stärkung regionaler Strukturen bei und erhöhen über das Ereignis hinaus die Attraktivität Deutschlands als Wirtschafts- und Tourismusstandort.

Die Vergabe herausragender internationaler Sportgroßveranstaltungen werden immer häufiger an Steuerbefreiungen bzw. an Steuervergünstigungen für den veranstaltenden Verband, deren Funktionäre und Einkünften aus der Veranstaltung selbst verbunden. Dies führt auf internationaler Ebene aufgrund unterschiedlicher Steuergesetzgebung zu Wettbewerbsverzerrungen und drängt auf nationaler Ebene kleinere Sportverbände ins Abseits.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Besteuerungsgrundlagen gelten in Deutschland für internationale Sportgroßveranstaltungen und wie sehen die Besteuerungsgrundlagen in den europäischen Ländern, in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, China und Japan aus (die Besteuerungsgrundlagen für den Verband, Funktionäre/ Mitarbeiter und Sportler bitte gesondert und vergleichbar ausweisen)?

2

Sieht die Bundesregierung angesichts zunehmender Konkurrenz Standortnachteile für deutsche Sportverbände bei der Bewerbung um die Austragung internationaler Sportgroßveranstaltungen durch die deutsche Steuergesetzgebung?

Wenn ja, was hat die Bundesregierung unternommen, um diese Nachteile zu beseitigen?

3

Welche Bemühungen hat die Bundesregierung international unternommen, um eine Harmonisierung im Bereich der Steuergesetzgebung auf europäischer Ebene bei der Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen zu erreichen?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf die internationalen Sportverbände dahin gehend einzuwirken, damit die Bewerbung um und die Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen nicht an steuerliche Bedingungen geknüpft werden?

5

Ist sichergestellt, dass alle nationalen Sportverbände in Deutschland bei der Bewerbung um die Austragung internationaler Sportgroßveranstaltungen im steuerlichen Sinne gleich behandelt werden oder ergeben sich Unterschiede bei der Bewertung eines Sportgroßereignisses in Bezug auf steuerliche Behandlung?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die unterschiedliche Behandlung?

6

Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Forderungen internationaler Sportverbände nach Steuerbefreiung und hält die Bundesregierung diese Forderungen angesichts der beträchtlichen Summen für berechtigt?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die Bewerbungen deutscher Sportverbände um die Austragung einer internationalen Sportgroßveranstaltung seit 1990 aufgrund der deutschen Steuergesetzgebung nicht erfolgreich waren?

Wenn ja, um welche Bewerbungen welcher Verbände handelt es sich und aus welchen Gründen haben die Bundesregierung und die Länder Anträge auf Steuerbefreiung abgelehnt?

8

Bei welchen Bewerbungen von Verbänden um die Austragung internationaler Sportgroßveranstaltungen haben Bundesregierung und Länder im Vorfeld der Bewerbung auf die Erhebung von Steuern verzichtet und in welcher Höhe haben Bundesregierung und Länder Steuerausfälle in Kauf genommen bzw. abgeschrieben (bitte Veranstaltung und einkalkulierte Steuerausfälle für die jeweilige Veranstaltung gesondert anführen)?

9

In welcher Höhe haben Bundesregierung und Länder wegen der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland auf Steuereinnahmen verzichtet?

In welchem Maße trifft das für den Verband, die Sportler und Funktionäre zu (bitte die Steuerausfälle auf die Gruppen einzeln aufführen)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der gesamtwirtschaftliche Vorteil einer internationalen Sportgroßveranstaltung bedeutsamer ist als der Verzicht auf die Erhebung von Steuern?

11

Wie viele internationale Sportgroßveranstaltungen olympischer Fachverbände sind in Deutschland seit 1980 durchgeführt worden, welche waren dies und welche waren von Steuern befreit?

Berlin, den 24. Juni 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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