Beschäftigung von Absolventen mit dem Bachelor-Abschluss im öffentlichen Dienst des Bundes
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Cornelia Pieper, Ulrike Flach, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der 6. Novellierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) wurden die Bachelor- und Masterstudiengänge in § 19 als Regelstudiengänge eingeführt.
Für die Wertigkeit der Abschlüsse ist in Deutschland nach wie vor die Einstufung möglicher Absolventen in Bezug auf die Eingangsstufe in den öffentlichen Dienst von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Einerseits stellt sich dabei die Frage nach den Einstufungen gemäß der Bundeslaufbahnverordnung, andererseits die Frage nach der Einstellungspraxis.
Insbesondere der Bachelor als neuartiger berufsqualifizierender Studienabschluss bedarf im Hinblick auf seine Akzeptanz der sorgfältigen Beobachtung.
Studierende, die einen solchen Abschluss anstreben, haben Anspruch auf Offenlegung ihrer Möglichkeiten auch im öffentlichen Dienst.
Wir fragen die Bundesregierung:
- Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bachelor- Absolventen pro Semester, die seit den ersten Abschlussprüfungen ohne Anschlussstudium die Hochschulen verlassen haben?
- Wie viele Bachelor-Absolventen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2002 für den öffentlichen Dienst in Bund, Ländern oder auf der kommunalen Ebene beworben?
- Wie viele Bachelor-Absolventen deutscher Hochschulen sind seit dem 1. Januar 2002 in den öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder oder der kommunalen Ebene eingetreten?
- Wie viele Bachelor-Absolventen wurden ggf. bei Bewerbungen zurückgewiesen?
- In welche Eingangsämter/Eingangsstufen wurden die Absolventen ggf. eingestuft?
- Wie und wie lange wurde ggf. der Vorbereitungsdienst durchgeführt?
- Bestehen Pläne der Bundesregierung, im Zuge des Ansteigens der Anzahl der Bachelor-Absolventen diesen Abschluss ausdrücklich in das Bundeslaufbahnrecht zu integrieren?
- Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
Fragen8
Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Bachelor- Absolventen pro Semester, die seit den ersten Abschlussprüfungen ohne Anschlussstudium die Hochschulen verlassen haben?
Wie viele Bachelor-Absolventen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2002 für den öffentlichen Dienst in Bund, Ländern oder auf der kommunalen Ebene beworben?
Wie viele Bachelor-Absolventen deutscher Hochschulen sind seit dem 1. Januar 2002 in den öffentlichen Dienst des Bundes, der Länder oder der kommunalen Ebene eingetreten?
Wie viele Bachelor-Absolventen wurden ggf. bei Bewerbungen zurückgewiesen?
In welche Eingangsämter/Eingangsstufen wurden die Absolventen ggf. eingestuft?
Wie und wie lange wurde ggf. der Vorbereitungsdienst durchgeführt?
Bestehen Pläne der Bundesregierung, im Zuge des Ansteigens der Anzahl der Bachelor-Absolventen diesen Abschluss ausdrücklich in das Bundeslaufbahnrecht zu integrieren?
Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?