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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Geplanter Umzug des Bundeskriminalamts (BKA) nach Berlin (G-SIG: 15010796)

Umstände der Entscheidungsfindung, Alternativen, Umzugskosten, Arbeit der Projektgruppe Umzug, Regelungen zu den BKA-Standorten Meckenheim und Wiesbaden, organisatorische Behandlung der operativen Einheiten

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

31.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/262502. 03. 2004

Geplanter Umzug des Bundeskriminalamts (BKA) nach Berlin

der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Hartmut Koschyk, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Norbert Röttgen, Thomas Strobl (Heilbronn), Wolfgang Zeitlmann, Günter Baumann, Clemens Binninger, Hartmut Büttner (Schönebeck), Norbert Geis, Ralf Göbel, Reinhard Grindel, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Laurenz Meyer (Hamm), Beatrix Philipp, Dr. Ole Schröder, Klaus-Peter Willsch und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Am 7. Januar 2004 wurde die Entscheidung des Bundesministers des Innern, Otto Schily, bekannt, dass der Hauptsitz des Bundeskriminalamts (BKA) von Wiesbaden nach Berlin verlegt und der BKA-Standort Meckenheim geschlossen werden soll. Es gibt unterschiedliche Ansichten darüber, ob die Zentralisierung des BKA in Berlin notwendig ist und zur Stärkung der inneren Sicherheit beiträgt. Der Bundesminister des Innern, Otto Schily, hat eine ergebnisoffene Überprüfung der Umzugsentscheidung angekündigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wer hat die am 7. Januar 2004 in der Presse bekannt gegebene Entscheidung getroffen, den Hauptsitz des BKA von Wiesbaden nach Berlin zu verlagern und den Standort Meckenheim zu schließen?

2

Inwiefern trägt die Abberufung des BKA-Präsidenten Dr. Ulrich Kersten durch den Bundesminister des Innern, Otto Schily, dieser Verantwortung Rechnung?

3

Von wem ging die Initiative für einen Umzug des BKA nach Berlin aus, und wann genau wurde ein solcher Umzug erstmals in Erwägung gezogen?

4

Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, in Planungen für eine komplette Verlegung des BKA einzutreten?

5

Wer ordnete eine Geheimhaltung der Umzugspläne an?

6

Welche Alternativen zu einem Umzug des BKA wurden in der Zeit der geheimen Ausarbeitung der Umzugspläne geprüft, und welche Alternativen zu einem Umzug der wichtigsten BKA-Einheiten nach Berlin kommen für eine Stärkung der Präsenz des Amtes in der Bundeshauptstadt in Betracht?

7

Soll ein eventueller Umzug aus dem laufenden Haushalt des Bundesministeriums des Innern/BMI (Einzelplan 06) finanziert werden, und wenn ja, wie ist dies möglich, ohne die Finanzierung wichtiger innen- und sicherheitspolitischer Projekte zu gefährden?

8

Treffen Schätzungen über Umzugskosten in Höhe von 600 Mio. Euro zu, und aus welchen Positionen setzen sich die Gesamtkosten des Umzugs zusammen?

9

Hat die Bundesregierung für die geplante Verlegung des BKA Haushaltvorsorge getroffen, und wenn ja, in welcher Höhe bei welchen Titeln des Bundeshaushalts bzw. des Finanzplans?

10

Hat die Bundesregierung bezüglich der Verlagerung des BKA Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nach § 6 Haushaltsgrundsätzegesetz bzw. § 7 der Bundeshaushaltsordnung durchgeführt?

11

Mit welchen personalwirtschaftlichen Kosten der Verlegung des BKA von Wiesbaden und Meckenheim nach Berlin rechnet die Bundesregierung, und ist für diese Kosten Vorsorge im Bundeshaushalt getroffen?

Wenn ja, in welcher Höhe bei welchen Titeln des Bundeshaushalts bzw. des Finanzplans?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung für die personalwirtschaftlichen Kosten das Bonn-Berlin-Gesetz und die dazu ergangenen Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen zu lassen?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang Bedienstete des BKA wegen der aus ihrer Sicht noch immer nicht glaubwürdig gestoppten Umzugsplanungen das Verlassen des BKA planen?

14

Hat die Bundesregierung bereits eine Liegenschaft für die Gesamtunterbringung des BKA in Berlin vorgesehen, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern, Otto Schily, vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages erklärt hat, für die geplante Verlagerung von großen Teilen des BKA sei die bisherige Liegenschaft „Treptower Park“ nicht ausreichend, und wenn ja, wie hoch werden die Kosten für einen etwaigen Erwerb und die Herrichtung einer entsprechenden Liegenschaft veranschlagt?

Sind dafür Mittel im Bundeshaushalt bzw. im Finanzplan vorgesehen, und wenn ja, bei welchen Titeln in welcher Höhe?

15

Welche polizeifachlichen Argumente wurden dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, bei Dienstversammlungen von Mitarbeitern des BKA am 13. Januar 2004 vorgetragen, die ihn veranlassten, eine ergebnisoffene Prüfung der geplanten Verlegung des BKA zuzusagen?

16

Hat die Projektgruppe, die sich mit der ergebnisoffenen Überprüfung der Umzugspläne befasst, neue Erkenntnisse gewonnen, die gegen die ursprünglichen Pläne sprechen, den BKA-Hauptsitz von Wiesbaden nach Berlin zu verlagern und den Standort Meckenheim zu schließen?

17

Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder der Projektgruppe ausgewählt, die sich mit der Überprüfung der geplanten Verlegung des BKA nach Berlin befassen soll?

18

Haben sich Mitglieder der Projektgruppe bereits zu Standortfragen geäußert, bevor die Projektgruppe ihre Arbeit aufgenommen hat, und wenn ja, wie?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in der Projektgruppe verschiedene Positionen zur Verlegung des BKA gleichermaßen vertreten sind, und wenn ja, worauf gründet sich diese Einschätzung der Bundesregierung, und wenn nein, mit welchen Gründen hält die Bundesregierung dann eine ergebnisoffene Prüfung für möglich?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das BKA seiner Kernaufgabe, nämlich seiner Zentralstellenfunktion, vom Hauptsitz Wiesbaden aus nicht mehr gerecht wird?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum ist eine Verlegung des Hauptsitzes in die Bundeshauptstadt erforderlich?

21

Trifft es zu, dass der Bundesminister des Innern, Otto Schily, eine Standortgarantie für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln gegeben hat, und wenn ja, aus welchen Gründen soll diese Garantieerklärung glaubhafter sein als jene Garantieerklärungen, die in der Vergangenheit für die BKA-Standorte Wiesbaden und Meckenheim gegeben wurden?

22

Aufgrund welcher Überlegungen und Kriterien hielt die Bundesregierung bislang die räumliche Nähe von BKA und BfV zueinander für notwendig und vorteilhaft?

23

Trifft es zu, dass im Falle der Auflösung des BKA-Standorts Meckenheim das künftige Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und die Zentrale des Technischen Hilfswerks (THW) in Meckenheim angesiedelt werden sollen?

In welchem Ausmaß würde damit durch neue Arbeitsplätze der Wegfall der BKA-Arbeitsplätze ausgeglichen und inwieweit wäre die Liegenschaft in Meckenheim bei Unterbringung von BBK und THW ausgelastet?

24

Wurden Bereiche des Standortes Meckenheim bereits nach Berlin verlagert, und wenn ja, welche?

25

Welche Aufgaben werden heute am Standort Meckenheim wahrgenommen?

26

Welche Ausgleichsmaßnahmen hat die Bundesregierung für den Standort Wiesbaden vorgesehen, falls die Umzugspläne wie bisher geplant realisiert werden?

27

Gibt es bereits Vorstellungen über die Anschlussnutzungen der Liegenschaften in Wiesbaden, sollte die Bundesregierung ihr Vorhaben, das BKA von Wiesbaden nach Berlin zu verlagern, weiter verfolgen?

28

Hat die Bundesregierung feststellen lassen, ob die Liegenschaften in Wiesbaden anderweitig genutzt werden können, oder könnten ggf. entsprechende Auflagen der Stadt Wiesbaden solche Anschlussnutzungen hindern?

29

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, die operativen Einheiten des BKA von der Basis/Logistik – z. B. Kriminaltechnik, zentrale Informationssammlung und -auswertung und Tatortgruppe – zu trennen?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung?

30

Spielt bei den bisherigen Überlegungen der Bundesregierung zur Zentralisierung des BKA in Berlin auch eine Rolle, die Bundeshauptstadt bzw. die neuen Länder zu stärken, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung nicht auch das neu gegründete Bundesamt für Verbraucherschutz entsprechend der Empfehlungen der Föderalismuskommission in den neuen Ländern angesiedelt?

Berlin, den 2. März 2004

Wolfgang Bosbach Hartmut Koschyk Kristina Köhler (Wiesbaden) Dr. Norbert Röttgen Thomas Strobl (Heilbronn) Wolfgang Zeitlmann Günter Baumann Clemens Binninger Hartmut Büttner (Schönebeck) Norbert Geis Ralf Göbel Reinhard Grindel Susanne Jaffke Volker Kauder Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Laurenz Meyer (Hamm) Beatrix Philipp Dr. Ole Schröder Klaus-Peter Willsch Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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