Auswirkungen der Strukturreformen der Deutschen Bundesbank auf die Bargeldversorgung
der Abgeordneten Dr. Michael Meister, Heinz Seiffert, Dietrich Austermann, Steffen Kampeter, Ilse Aigner, Norbert Barthle, Otto Bernhardt, Jochen Borchert, Manfred Carstens (Emstek), Leo Dautzenberg, Georg Fahrenschon, Albrecht Feibel, Klaus-Peter Flosbach, Herbert Frankenhauser, Jochen-Konrad Fromme, Hans-Joachim Fuchtel, Susanne Jaffke, Bartholomäus Kalb, Bernhard Kaster, Volker Kauder, Norbert Königshofen, Manfred Kolbe, Dr. Michael Luther, Hans Michelbach, Stefan Müller (Erlangen), Kurt J. Rossmanith, Peter Rzepka, Hartmut Schauerte, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Christian Freiherr von Stetten, Thomas Strobl (Heilbronn), Antje Tillmann, Klaus-Peter Willsch, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Deutsche Bundesbank ist dabei, ihre Strukturen an die Veränderungen anzupassen, die sich aus der europäischen Währungsunion ergeben. So hat die Deutsche Bundesbank ihre Dienstleistungen im Barzahlungsverkehr bereits standardisiert und ihr Leistungsangebot in diesem Bereich gestrafft. Zudem hat der Vorstand der Bundesbank im Mai 2002 beschlossen, alle ehemaligen Zweigstellen der Bundesbank in Betriebsstellen umzuwandeln und diese innerhalb von höchstens fünf Jahren zu schließen. Ende 2003 wurde die Schließung von weiteren 19 Filialen in Deutschland bis zum Jahr 2007 bekannt gegeben.
Grundsätzlich begrüßt die Fraktion der CDU/CSU diese Strukturreformen der Deutschen Bundesbank. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Bürger und Kreditwirtschaft sind jedoch noch unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Dienstleistungen gehören zu dem gesetzlichen Versorgungsauftrag für Bargeld?
Sieht die Bundesregierung nach den Strukturreformen der Deutschen Bundesbank die Versorgung mit Bargeld als gesichert an, insbesondere was die langfristige Entwicklung von Fälschungssicherheit und Qualität umlaufender Banknoten angeht?
Welche Kosteneinsparungen werden durch die Maßnahmen der Bundesbank erwartet und wie verteilen sich diese auf die Verringerung der Leistungsangebote der Bundesbank und die Filialschließungen?
Führen die Kosteneinsparungen der Bundesbank zu Mehrbelastungen von Bürgern und Kreditwirtschaft?
Wenn ja, wie verteilen sie sich auf Bürger und Kreditinstitute?
Wie sind vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung einerseits einvernehmlich mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank verlangt, dass die Kreditwirtschaft mehr Stabilität auch mit durchgreifenden Kostensenkungsprogrammen erreicht, andererseits die Kreditwirtschaft aber die entstehenden Mehrkosten der die Bundesbank entlastenden strukturellen Änderungen im Bereich der Bargeldlogistik tragen muss und unter volkswirtschaftlichen Aspekten die Maßnahmen der Bundesbank zu bewerten?
Wie schätzt die Bundesregierung hierbei insbesondere die Auswirkungen auf kleine und mittlere Banken und Sparkassen ein?
Kann die Bundesregierung verantworten, dass auf der einen Seite durch die Strukturreformen der Bundesbank Mehrkosten auf die Kreditinstitute zukommen und auf der anderen Seite die Möglichkeit der verursachergerechten Bepreisung durch die Urteile des Bundesgerichtshofs, Aktenzeichen XI ZR 80/93 und XI ZR 217/95, begrenzt werden?
Welche Maßnahmen werden von der Bundesbank gemeinsam mit den Bargeldakteuren auf nationaler Ebene ergriffen, um die Prozessabläufe effizienter zu gestalten und damit die Gesamtkosten der Bargeldlogistik zu senken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das „Out-Sourcing“ der Bargeldleistungen der Bundesbank auf Dienstleister und Kreditinstitute mit höheren Sicherheitsrisiken verbunden ist?
Welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen sind im Zuge des „Out-Sourcing“ des Bargeldes vorgesehen und wie sollen die entstehenden Kosten verteilt werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ausgabe von Bargeld über den Handel, auch vor dem Hintergrund, dass von Handelsunternehmen die Auszahlung von Bargeld im Rahmen von elektronischen Lastschriftverfahren praktiziert wird?
Erwartet die Bundesregierung, dass in Zukunft das Bargeld verstärkt über den Handel ausgegeben wird?
Bestehen hier sicherheitstechnische Bedenken?
Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität bzw. die Fälschungssicherheit des sich im Umlauf befindenden Euro-Bargelds?
Befürwortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang mittelfristig die Einführung neuer Euro-Banknoten und -münzen?