Anti-Mobbingberatung als Präventionsleistung der Krankenkassen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Monika Knoche, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Immer mehr Menschen leiden unter Angriffen durch Mobbing. Ein vielschichtiges Problem, dass sich durch alle Gesellschaftsschichten zieht und sowohl Schülerinnen und Schüler, vor allem aber Berufstätige betrifft.
Oftmals sind Beschwerden wie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Schlaflosigkeit, Bluthochdruck, Herzschmerzen, Geschwüre, Muskelverspannungen und schwere Depressionen die Folgen von andauernden Schikanen, Belästigungen, Bloßstellungen, Ausgrenzungen und Beleidigungen durch Arbeitskollegen oder Vorgesetzte. Laut Mobbing-Report des Bundesministeriums für Arbeit leiden 53,2 Prozent der Betroffenen unter Angstzuständen, 60,9 Prozent unter Nervosität und 57 Prozent unter Leistungs- und Denkblockaden.
In wirtschaftlicher Hinsicht entstehen durch Arbeitsausfälle oder abnehmende Arbeitsleistung sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Krankenkassen beträchtliche Schäden. Noch wichtiger aber ist das Leid der Betroffenen.
Anti-Mobbing-Beratungsstellen helfen. Sie bieten sowohl Aufklärung als auch praktische Unterstützung. So tragen sie dazu bei, möglicherweise schwerwiegenden – und teuren – Krankheitsverläufen vorzubeugen. Leider scheitert die Arbeit der Beratungsstellen oftmals an der Finanzierung. Eine Beteiligung der Krankenkassen könnte dieses Problem vermindern.
Laut der gemeinsamen Vereinbarung der Spitzenverbände der Kassen dürfen Leistungen für folgende Bereiche zur Verfügung gestellt werden:
- für eine bedarfsgerechte Veränderung des Bewegungsverhaltens und der Bewegungsgewohnheiten
- zur gesundheitsbewussten Ernährung und zur Reduktion von Übergewicht
- zur Entspannung und Stressbewältigung sowie
- zur Förderung des Nichtrauchens bzw. zur Prävention des riskanten und schädlichen Konsums von Suchtmitteln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Was unterscheidet nach Auffassung der Bundesregierung die oben geschilderten Mobbing-Folgen von „Stress“?
Wie viele professionell betriebene Anti-Mobbing-Beratungsstellen sind der Bundesregierung bekannt (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Trägern)?
Welche Erkenntnisse über Erfolge bzw. Misserfolge von Anti-Mobbing-Beratung liegen der Bundesregierung vor?
Was spricht nach Ansicht der Bundesregierung dagegen, dass Krankenkassen auf Grund des § 20 SGB V an der Mitfinanzierung von Anti-Mobbing-Beratungsstellen beteiligt werden?