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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entsorgung von Schiffsabfällen in Deutschland (G-SIG: 16012388)

Fehlende Abfallbewirtschaftungspläne für Häfen, mögliches Klageverfahren der Europäischen Kommission aufgrund unzureichender Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände, geplante Maßnahmen, Art der Strafe bei Verurteilung, Höhe der geschätzten Müllmenge, Entsorgungskosten, Auswirkungen auf Meerestiere und Seevögel

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

20.07.2007

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/601705. 07. 2007

Entsorgung von Schiffsabfällen in Deutschland

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Rainder Steenblock, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske, Nicole Maisch, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat am 27. Juni 2007 angekündigt, Deutschland aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (ABl. L 332 vom 28. Dezember 2000, S. 81) zu verklagen. Laut EU-Kommission wurden keine Abfallbewirtschaftungspläne für alle nationalen Häfen – einschließlich der Fischereihäfen und Yachthäfen – aufgestellt und genehmigt oder deren Durchführung ist mangelhaft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Für welche Deutschen Häfen – einschließlich der Fischereihäfen und Yachthäfen – wurden keine Abfallbewirtschaftungspläne aufgestellt oder genehmigt?

2

Seit wann ist der Bundesregierung dieser Mangel bekannt und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, ein Klageverfahren noch abzuwenden?

3

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die oben genannte Richtlinie in allen deutschen Häfen zur Geltung zu bringen?

4

Welche Strafen drohen der Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Verurteilung?

5

Wie hoch sind die geschätzten Mengen an Müll, die durch die unvollständige Umsetzung der Richtlinie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden können?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, wo dieser Müll entsorgt wird? Wenn ja, wo?

7

Welche Kosten fallen bei der Entsorgung dieses Mülles an, und wer trägt diese Kosten?

8

Welche und wie viele Meerestiere und Seevögel fallen dem Müll in den deutschen Meeresgebieten zum Opfer bzw. werden an den deutschen Küsten verendet aufgelesen?

Berlin, den 5. Juli 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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