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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Transparenz der Verwaltung (G-SIG: 15011083)

Vorlage eines Informationsfreiheitsgesetzes, mit der Herausgabe von Informationen betroffene Verwaltungen, Stellung des Datenschutzes, Umsetzung des Gesetzes

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.07.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/352130. 06. 2004

Transparenz der Verwaltung

der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Birgit Homburger, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Michael Kauch, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In der Koalitionsvereinbarung 2002 zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbarten diese: „Die Verwaltung soll für die Bürgerinnen und Bürger transparenter werden. Deshalb bringen wir ein Informationsfreiheitsgesetz für die Bundesbehörden ein, das dem Grundsatz des freien Zugangs zu öffentlichen Daten und Akten Geltung verschafft.“

Bislang hat die Bundesregierung kein entsprechendes Gesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Das Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger am Verwaltungshandeln ist jedoch gestiegen. Korruptionsskandale wie der Kölner Müllskandal haben die Menschen alarmiert. Sie möchten wissen, nach welchen Kriterien die Verwaltung entscheidet.

Demokratie braucht Kontrolle. Die Offenlegung von Informationen der Exekutive gegenüber Bürgerinnen und Bürger wie auch insbesondere gegenüber der Presse ist notwendig, um die Akzeptanz staatlichen Handelns zu sichern.

Doch zugleich besteht ein Bedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Unternehmen, dass ihre Daten und vertraulichen Informationen bei den Behörden in guten Händen sind und nicht weitergegeben oder offen gelegt werden. Die informationelle Selbstbestimmung und der daraus resultierende Datenschutz sind hohe Güter unseres Rechtsstaates.

In vielen anderen europäischen Staaten wie auch in einigen Bundesländern existieren bereits Informationsfreiheitsgesetze. Auch die Institutionen der EU sind durch die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission an die Grundsätze der Informationsfreiheit gebunden.

Auch in Deutschland wäre ein Informationsfreiheitsgesetz ein Schritt auf dem Weg in die Bürgergesellschaft, die davon lebt, dass die Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln umfassend beobachten und sich so eine Meinung bilden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben fest, ein Informationsfreiheitsgesetz in den Deutschen Bundestag einzubringen?

Wenn nein, warum nicht?

2

Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitung eines derartigen Gesetzentwurfs, und wann wird die Bundesregierung diesen voraussichtlich vorlegen?

3

Welche öffentlichen Stellen sollen durch ein Informationsfreiheitsgesetz zur Herausgabe oder zur Gestattung von Einsichtnahme in Dokumente verpflichtet werden?

4

Welche Verwaltungsvorgänge sollen von einem Informationsfreiheitsgesetz erfasst werden?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass keine vertraulichen und/oder personenbezogenen Daten natürlicher Personen an Dritte herausgegeben werden?

6

Wie will die Bundesregierung den Schutz von Betriebsgeheimnissen sicherstellen?

7

Sollen bestimmte Verwaltungsvorgänge, Informationen oder Dokumente grundsätzlich von Herausgabe oder Einsichtnahme ausgenommen sein?

8

Wer soll vor der Herausgabe von Dokumenten oder der Gestattung einer Einsichtnahme prüfen, ob Datenschutzbelange berührt sind?

9

Sollen Gebühren für die Herausgabe von Dokumenten oder die Einsichtnahme erhoben werden, und falls ja, in welcher Höhe, und welche Kosten stehen dem voraussichtlich gegenüber?

10

Welche Rechtsschutzmöglichkeiten soll ein Informationsfreiheitsgesetz enthalten?

11

Inwieweit soll die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes durch den Einsatz neuer Medien (z. B. Internet) geschehen?

12

Falls Dokumente im Internet angeboten werden, soll es einen Gleichlauf zwischen elektronischer und physischer Einsichtnahme geben, oder sollen die Bürger nur den einen oder anderen Weg beschreiten können?

13

Falls die Verwaltung ihren Informationspflichten durch Zurverfügungstellung von Dokumenten im Internet nachkommt, inwieweit ist geplant, private Unternehmen mit der technischen Umsetzung und Administration zu beauftragen und den Staat damit zu entlasten, und wie soll der Datenschutz in solchen Fällen sichergestellt werden?

Berlin, den 30. Juni 2004

Gisela Piltz Dr. Max Stadler Birgit Homburger Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Michael Kauch Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Harald Leibrecht Ina Lenke Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Volker Wissing Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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