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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Verwertung und Entsorgung von Elektro-, Elektronikaltgeräten (G-SIG: 16012196)

Statistische Angaben zu Aufkommen und Entsorgungskapazitäten von Elektro- und Elektronikschrott, Stand der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in anderen EU-Staaten, Informationsaustausch zwischen den Staaten, spezielle Entsorgungs- und Verwertungsproblematik bei Kühlgeräten (Kohlenwasserstoff/Cyclopentan), Maßnahmen, Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, illegaler Export von Elektronikschrott in Entwicklungs- und Schwellenländer, Gegenmaßnahmen u.a. Überarbeitung der Basler Konvention <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.07.2007

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/557008. 06. 2007

Verwertung und Entsorgung von Elektro-, Elektronikaltgeräten

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, Dr. Reinhard Loske, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In Deutschland werden jährlich 1,2 Mio. Tonnen Elektro- und Elektronikgeräte zu Abfall. In diesen befinden sich wertvolle Rohstoffe wie Kupfer und Silber sowie hochwertige Kunststoffe – aber auch giftiges Blei, Asbest und Quecksilber. Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) im März 2006 dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland ihre ausgedienten Elektrogeräte – vom Computer bis zum Toaster – nicht mehr in den Restmüll werfen. Stattdessen können sie die Altgeräte bei den rund 1 500 kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Die Rücknahme und Entsorgung der aus den privaten Haushalten gesammelten Geräte ist Aufgabe der Hersteller. Auf der Basis des Ausstattungsgrades von Haushalten in einzelnen Produktkategorien sowie der durchschnittlichen Nutzungszeit von Elektrogeräten geht man davon aus, dass es in Deutschland ein Rückholpotenzial von maximal 1,2 Mio. Tonnen gibt. Dies entspricht knapp 15 kg pro Einwohnerin und Einwohner pro Jahr (EW/a).

Seit dem Inkrafttreten des ElektroG ist inzwischen mehr als ein Jahr vergangen und die ersten Erfahrungen zu Sammlung und Verwertung liegen vor. Daraus ergeben sich Fragen hinsichtlich der Umsetzung des ElektroG und des Vollzuges. Offene Fragen gibt es u. a. hinsichtlich der Behandlung von Kühlmitteln aus Kühlgeräten. So gibt es derzeit unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Kohlenwasserstoffe aus Altkühlgeräten vollständig entnommen und dann als solche beseitigt oder verwertet werden müssen oder ob diese umweltrelevanten Substanzen (z. B. im Rahmen eines Shredder-Prozesses) in die Umwelt emittiert werden dürfen. Das absolute Entfernungsgebot im ElektroG bezieht sich explizit nur auf Flüssigkeiten (§ 11 ElektroG, Behandlung, bzw. Artikel 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 der WEEE Directive). Bei dem jedoch ebenfalls vielfach in Kühlgeräten verwendeten Kühlmittel Cyclopentan, gibt es derzeit unterschiedliche Ansichten ob dieses als Flüssigkeit im Sinne der Richtlinie zu betrachten ist. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anbieter von Kühlgeräten mit Cyclopentan diese nicht kennzeichnen oder Aufkleber anbringen, die sich relativ schnell ablösen. Werden diese Cyclopentanhaltigen Geräte in der Behandlung nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu Bränden und Explosionen in den Anlagen der Kühlgeräte-Recycler kommen. Darüber hinaus ist der Kontakt mit Pentan mit Gesundheitsgefahren verbunden.

Weitere Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des ElektroG ergeben sich hinsichtlich der Möglichkeit des Exportes von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Entwicklungsländer. Die Baseler Konvention erlaubt zwar den Export von Altgeräten zur Wiederverwendung, Fachzeitschriften wie RECYCLING magazin (Ausgabe 3/2007) weisen aber darauf hin, dass es klare Hinweise auf den illegalen Export von Elektronik-Schrott gibt. So werden zum Beispiel alte Computer unter dem Vorwand der erneuten Verwendung – als „Gebrauchtgeräte zur Wiederverwendung“ – in Entwicklungsländer gebracht. Ein solcher Export ist wirtschaftlich sehr lukrativ, da die fachgerechte Abfallbehandlung in Industrieländern meist teurer ist und insbesondere die schnelle Zunahme an Elektronikschrott durch die weitere Verbreitung und gleichzeitig Kurzlebigkeit von Elektronikgeräten wie Mobiltelefonen und Computern, das Abfallaufkommen stetig erhöht.

Den Importländern mit ihren häufig schwachen staatlichen Institutionen fehlen dagegen die technologischen Kapazitäten und das notwendige Know-how, um mit giftigen Abfallimporten sachgemäß umzugehen. Hinzu kommen schwache staatliche Strukturen, Demokratiedefizite und eine allgegenwärtige Korruption, die gesicherte staatliche Kontrollen zum Schutz der Bevölkerung unmöglich machen. Neben asiatischen Ländern (China, Sri Lanka, Indien) gilt auch Nigeria als ein Ziel für „unerlaubt ausgeführte Mengen an E-Schrott.“ In Lagos, so der Bericht „The Digital Dump“ von BAN (Oktober 2005), landen schätzungsweise jede Woche ca. 500 Container mit 400 000 gebrauchten Computern an. Es ist davon auszugehen, dass der Inhalt kaum wieder verwendet wird, sondern vielfach auf ungesicherten Deponien landet oder ohne professionelle Vorsichtsmaßnahmen teilweise demontiert wird (siehe dazu auch Bundestagsdrucksache 16/3422, Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gefährliche Müllexporte in Entwicklungsländer – Folgen und Lösungsansätze“.)

Wir fragen die Bundesregierung:

Aufkommen und Entsorgungskapazitäten von Elektro- und Elektronikschrott

Fragen28

1

Wie viele Tonnen Elektro- und Elektronikschrott fallen in Deutschland jährlich an (bitte nach Typ aufschlüsseln)?

2

Wie viel Elektro- und Elektronikschrott wird in Deutschland jährlich gesammelt?

3

Wie hoch sind die Kapazitäten in Deutschland zur fachgerechten Verwertung oder Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott, und wie viele Tonnen elektronische oder elektrische Altgeräte aus Deutschland werden pro Jahr auch in Deutschland fachgerecht entsorgt (bitte nach Typ aufschlüsseln)?

4

Betrachtet die Bundesregierung die in Deutschland vorhandenen Entsorgungs- und Verwertungskapazitäten als ausreichend?

Wie verhält sich vor allem die Menge an gesammelten Altkühlgeräten zu den in Deutschland vorhandenen Entsorgungskapazitäten in diesem Bereich?

5

Wie viel Elektronikschrott wird aus Deutschland in andere Länder (EU und weltweit) exportiert (bitte nach Typ der Geräte und Ländern aufschlüsseln)?

Welche Informationen liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor allem hinsichtlich der der Entsorgung von Altkühlgeräten in den Ländern Afrikas und Asiens vor?

6

Wie viele und welche elektronischen Altgeräte aus anderen Ländern (EU und weltweit) werden in Deutschland fachgerecht entsorgt?

Werden in Deutschland insbesondere auch Kühlgeräte aus anderen Ländern entsorgt?

Wenn ja, um wie viele Geräte aus welchen Ländern handelt es sich dabei, und warum werden diese nicht in den Herkunftsländern entsorgt?

7

Wie weit sind andere EU-Länder in der Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten?

8

Wie tauschen sich die Länder der Europäischen Union Informationen bezüglich des in ihren jeweiligen Ländern anfallenden Elektro- und Elektronikschrotts und der jeweils vorhandenen Kapazität zur Entsorgung aus?

Entsorgungs- und Verwertungsproblematik speziell bei Kühlgeräten

9

Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Frage der Pflicht zur Entfernung aller Kohlenwasserstoffe aus Altkühlgeräten ein (§ 11 ElektroG, Behandlung, Annex II Nr. 1 Spiegelstrich 9, WEEE Directive)?

10

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Auffassung, dass Cyclopentan als Flüssigkeit anzusehen ist und daher auch aus allen Altkühlgeräten entfernt werden muss?

Wenn nein, auf welche rechtliche Grundlagen stützt sich diese Auffassung?

11

Welche Maßnahmen erachtet die Bundesregierung als notwendig, um die für das Jahr 2010 geschätzte jährliche Fracht von 2 500 000 kg Kohlenwasserstoffen aus Altkühlgeräten zu kontrollieren und zu entsorgen?

Vollzug des ElektroG

12

Ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass vor allem Geräte, die vor dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden, ordnungsgemäß entsorgt werden?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele vor allem kleine Elektro- und Elektronikaltgeräte nach wie vor über den Hausmüll entsorgt werden?

Wie will die Bundesregierung die Situation ggf. verbessern?

Gibt es entsprechende Kontrollen, und wer ist für diese zuständig?

14

Ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass die Hersteller die einzelnen Stoffe aus Elektronikgeräten ordnungsgemäß entsorgen?

15

Betrachtet die Bundesregierung die vorhandenen Regelungen bezüglich der Kontrollen und Nachvollziehbarkeit der Entsorgungswege als insgesamt ausreichend?

16

Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, einen zertifizierten Wertstoffverwertungsnachweis einzuführen?

Wenn nein, durch welche anderen Mechanismen will die Bundesregierung sicherstellen, dass Wertstoffe ordnungsgemäß verwertet werden?

17

Wie wird angesichts der hohen Menge von anfallendem Elektronikschrott gewährleistet, dass gemäß der europäischen Abfallverbringungsverordnung exportiert wird?

Exporte von Elektro- und Elektronikaltgeräten unter dem Vorwand der Wiederverwendung

18

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Elektro- und Elektronikschrott als „Altgeräte zur Wiederverwendung“ exportiert werden (bitte nach Art und Bestimmungsländern aufschlüsseln)?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Geräte davon tatsächlich wiederverwendet werden und welche lediglich auf diese Wiese entsorgt werden?

Wie beurteilt die Bundregierung diese Zahlen, und gibt es eine Kontrolle, ob exportierte Altgeräte tatsächlich wiederverwendet werden, und wer ist dafür zuständig?

20

Sieht die Bundesregierung die Kapazitäten von Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika zur fachgerechten Entsorgung von Elektronikschrott für ausreichend an (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?

21

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu verhindern, dass die Einstufung von Altgeräten „zur Wiederverwendung“ eingesetzt wird, um illegal Material zu exportieren?

22

Werden die Verantwortlichen (Hersteller, Exporteure) strafrechtlich verfolgt, wenn festgestellt wird, dass die Altgeräte nicht wiederverwendet, sondern lediglich entsorgt werden?

Wer ist dafür zuständig?

23

Hält die Bundesregierung die vorhandenen Möglichkeiten zur Kontrolle und Verfolgung der für illegale Exporte verantwortlichen Hersteller für ausreichend?

24

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Basler Konvention bezüglich der Bestimmungen zum Export von „Altgeräten zur Wiederverwendung“ zu überarbeiten?

Wenn ja, setzt sich die Bundesregierung in Vertragsstaatenkonferenzen für eine solche Überarbeitung ein, und wie gestalten sich ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht?

Wenn nein, warum nicht?

25

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den illegalen Export von Elektronikschrott in Entwicklungs- und Schwellenländer zu beenden oder zumindest zu begrenzen?

Berlin, den 8. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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