Bürokratieabbau durch Nutzung innovativer Finanzierungsmodelle bei der Auslagerung von IT-basierten Verwaltungsprozessen
der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Ulrich Heinrich, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Gisela Piltz, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bürokratieabbau ist eng mit einem Mehr an Bürgerautonomie, Bürgernähe und Bürgerservice verbunden. Erreicht werden können diese Ziele auch durch den Einsatz von Informationstechnologien bei Verwaltungsprozessen. Die Bundesregierung hat daher eine Initiative BundOnline 2005 angekündigt. Eine Erfolgskontrolle dieser Verwaltungsmodernisierung ist schwierig. Eine Erfolgsmessung ist nur quantitativ möglich, indem die Anzahl der online verfügbaren Dienstleistungen genannt wird. Nicht gemessen werden kann, wie hoch die geschaffene Wertschöpfung dabei ist, wie der Bürgerservice verbessert wurde und wie die Akzeptanz der Online-Dienste ist. Dazu kommen nicht unerhebliche Kosten für die Entwicklung, Installation und Einführung der IT-basierten Systeme. Budgetengpässe in den öffentlichen Haushalten führen häufig dazu, dass Vorhaben dieser Art nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung realisiert werden.
Aus diesen Gründen stellt sich die Frage, ob eine Erfolgsmessung durch Auslagerung von Verwaltungsprozessen (Outsourcing) an private Unternehmen diese Probleme beheben kann. Die Effizienz kann erhöht, Kosten können gesenkt und die Bürokratiebelastung der Bürger auf ein Minimum reduziert werden. Die Finanzierung auch größerer Vorhaben kann in Zeiten knapper Kassen durch innovative Finanzierungsmodelle erfolgen, bei dem sich die öffentliche Hand als Auftraggeber und private Unternehmen als Auftragnehmer Kosten und Risiken teilen. Grundprinzip ist dabei: Die öffentliche Hand vergibt Aufträge nicht mehr zu einem Festpreis. Im Vertrag werden Erfolgskriterien (Funktionsfähigkeit, Akzeptanz der Bürger gemessen an Nutzerzahlen, Kostenreduzierung, Fehleranfälligkeit usw.) festgelegt. Die Honorierung erfolgt entsprechend dieser Kriterien.
Für eine Vertragsgestaltung dieser Art gibt es verschiedene Modelle. Dazu gehören verschiedenste Bonus-/Malus-Systeme ebenso wie Finanzierungsmodelle, bei denen die vorher definierte und erzielte Wertschöpfung oder erreichte Einsparungen zur Grundlage der Finanzierung IT-basierter Dienstleistungssysteme und zur Vergütung der Auftragnehmer dienen.
Finanzierungsmodelle dieser Art werden in anderen Ländern schon häufig genutzt, um moderne Verwaltungsprozesse zu entwickeln und einzuführen sowie die Bürokratielasten für die Bürger zu reduzieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Sind der Bundesregierung Finanzierungsmodelle zur Aufteilung von Kosten und Risiken zwischen Auftraggebern (öffentliche Hand) und Auftragnehmern (private Unternehmen) im Zusammenhang mit der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen generell bekannt?
Hält die Bundesregierung diese Art von Finanzierungsmodellen grundsätzlich für geeignet, die Verwaltungsvereinfachung schneller, effektiver und kosteneffizienter voranzubringen?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen anderen europäischen Ländern werden solche Modelle nach Kenntnis der Bundesregierung bereits angewandt?
Welche Erfahrungen mit dem Einsatz innovativer Finanzierungsinstrumente beim Abbau von Verwaltungsbürokratie in anderen Ländern sind der Bundesregierung bekannt?
Werden derartige Finanzierungsmodelle bei der Realisierung IT-basierter Verwaltungsmodernisierung auch in Deutschland eingesetzt?
Wenn ja, auf welcher Verwaltungsebene wurden solche Finanzierungsmodelle eingesetzt und welcher Art sind die bereits genutzten Modelle?
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung damit generell gemacht bzw. hat die Bundesregierung Kenntnis über Erfahrungen auf anderen Verwaltungsebenen?
Wenn nein, aus welchen Gründen wurden innovative Finanzierungsmodelle bislang nicht genutzt?
Gibt es Überlegungen, innovative Finanzierungsmodelle künftig anzuwenden?
Welche Art von Vergütung wird bei der Auftragsvergabe für Bausteine der Initiative BundOnline2005 derzeit vertraglich festgelegt?
Ist die Bundesregierung an potentielle Auftragnehmer mit dem Ziel herangetreten, innovative Finanzierungsmodelle als Grundlage der Angebote zu nehmen und die Vergütung auf Basis solcher Modelle abzuwickeln?