Stand der technologischen Entwicklung im Bereich barrierefreier Informationstechnik
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Michael Hennrich, Volker Kauder, Gerlinde Kaupa, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) vom 27. April 2002, in Kraft getreten am 1. Mai 2002, regelt den Abbau von Benachteiligungen behinderter Menschen und die Gewährleistung ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Der Schlüsselbegriff der „Barrierefreiheit“ ist in § 4 BGG legaldefiniert. Barrierefrei sind danach u. a. technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Die praktische Umsetzung des BGG regelt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist der Stand der Umsetzung der BITV im Hinblick auf die barrierefreie Gestaltung von Internetauftritten und -angeboten sowie öffentlich zugänglichen Intranetauftritten und -angeboten?
Wie weit ist die Umsetzung bezüglich öffentlich zugänglicher mittels Informationstechnik realisierter grafischer Programmoberflächen der Behörden der Bundesverwaltung?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß § 11 Abs. 2 BGG darauf hinzuwirken, dass auch gewerbsmäßige Anbieter von Internetseiten sowie von grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, durch Zielvereinbarungen nach § 5 BGG ihre Produkte entsprechend den technischen Standards gestalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung das bisherige Ergebnis dieser Bemühungen?
Was wird die Bundesregierung tun, um die technologischen Aspekte der Barrierefreiheit bei der Anwendung und Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen der Informationstechnik stärker zu berücksichtigen?
Welche Regelungen des Rehabilitation Act Amendment (Section 508) von 1998 der USA, das alle Bundesbehörden zur Berücksichtigung barrierefreier Produkte verpflichtet, wenn sie Informationstechnik entwickeln, beschaffen, unterhalten oder nutzen, hält die Bundesregierung für geeignet als Vorbild für deutsche Regelungen?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen und den Bedarf an barrierefreier Gestaltung von Software im beruflichen Bereich, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ein großer Teil der Einschränkungen und Behinderungen bei Berufstätigen im Laufe des Lebens erworben werden, sowie unter Berücksichtigung der absehbaren demographischen Entwicklung?
Inwiefern nimmt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Gleichstellungsgesetze der Länder Einfluss darauf, dass auch hier die BITV berücksichtigt bzw. eine solche Verordnung länderspezifisch erlassen wird?
Inwieweit hat die Bundesregierung bei der Anschaffung des Content Management Systems durch das Bundesverwaltungsamt auf Barrierefreiheit geachtet?
Wie plant die Bundesregierung im Rahmen der Gesundheitsreform in „e-Health“ die Barrierefreiheit zu berücksichtigen?
Wie möchte die Bundesregierung umsetzen, dass künftig auch das Erstellen elektronischer Signaturen barrierefrei möglich wird?