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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Beteiligung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder (G-SIG: 15010726)

Anteil der Bundes an der Kulturstiftung der Länder, Übertragung von Förderungen an die Kulturstiftung des Bundes nach Ablaufen der Mitwirkungsabkommens am 31.12.2003

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

13.02.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/242827. 01. 2004

Beteiligung des Bundes an der Kulturstiftung der Länder

der Abgeordneten Günter Nooke, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, Dr. Peter Gauweiler, Siegfried Helias, Steffen Kampeter, Volker Kauder, Dr. Günter Krings, Dr. Martina Krogmann, Dr. Norbert Lammert, Vera Lengsfeld, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Erika Steinbach, Christian Freiherr von Stetten, Edeltraut Töpfer, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Kulturstiftung der Länder (KSL) wurde 1987 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet und hat 1988 in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Der Stiftungszweck ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur nationalen Ranges. Im Rahmen des so genannten Errichtungsabkommens, dem nach 1990 auch die Neuen Länder beitraten, beteiligen sich alle sechzehn Länder der Bundesrepublik Deutschland an der Finanzierung der Stiftung.

Im Rahmen des so genannten Mitwirkungsabkommens obliegt der Kulturstiftung die Förderung von überregional und international bedeutsamen Kunst- und Kulturvorhaben mit Mitteln des Bundes als eigene Aufgabe. In Wahrnehmung dieser Zielvorgabe betreut die Kulturstiftung unter anderem vier Fonds (Kunstfonds, Literaturfonds, Fonds Soziokultur, Fonds Darstellende Künste), sowie die Förderung von insgesamt rund 30 Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen.

Nach der nicht zustande gekommenen Fusion der Kulturstiftung der Länder mit der im Jahr 2002 gegründeten Kulturstiftung des Bundes (KSB) mit Sitz in Halle an der Saale hat die Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Christina Weiss, das Mitwirkungsabkommen bei der Kulturstiftung der Länder gekündigt. Unmittelbar nach Verabschiedung des Bundeshaushalts für 2004 wurden in der Kulturstiftung des Bundes Beschlüsse über die Bereitschaft zur Übernahme von Förderungen herbeigeführt, die Auswirkungen auf den Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien bereits im Jahr 2004 haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Auf welche Summe beläuft sich der Anteil des Bundes an der Kulturstiftung der Länder im Rahmen des Mitwirkungsabkommens?

2

Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen werden in welcher Höhe im Rahmen des Mitwirkungsabkommens durch den Bund finanziert?

3

Welche Förderungen von Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen werden nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005 – und in welcher Höhe – der Kulturstiftung des Bundes zur Finanzierung aus dem Haushalt der KSB übertragen?

4

Wird die Kulturstiftung des Bundes im Zuge der Übertragung von Förderungen die bisher für die Kulturstiftung der Länder aufgewendeten oder andere zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, und wenn ja, in welcher Höhe?

5

Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Förderung derjenigen Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen, zu deren Förderung der Stiftungsrat der KSB seine Bereitschaft bereits am 2. Dezember 2003 erklärt hat, aus Haushaltsmitteln der Kulturstiftung des Bundes?

6

Welche Institutionen, Veranstaltungen und Initiativen wird die Bundesregierung nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens am 31. Dezember 2005 auch weiterhin – nicht über die Kulturstiftung des Bundes – fördern und in welcher Höhe, und welche nicht?

7

Welche Planungen bestehen bei der Bundesregierung hinsichtlich der durch die Übertragung von Förderungen an die Kulturstiftung des Bundes nach Ablauf des Mitwirkungsabkommens frei werdenden Mittel, und um Mittel in welcher Größenordnung handelt es sich?

Berlin, den 27. Januar 2004

Günter Nooke Bernd Neumann (Bremen) Renate Blank Dr. Peter Gauweiler Siegfried Helias Steffen Kampeter Volker Kauder Dr. Günter Krings Dr. Martina Krogmann Dr. Norbert Lammert Vera Lengsfeld Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Erika Steinbach Christian Freiherr von Stetten Edeltraut Töpfer Wolfgang Zeitlmann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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