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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Konsequenzen für Flugreisende aus dem Kontrollsystem CAPPS II (G-SIG: 15010788)

Datenschutz beim Austausch von Flugpassagierdaten (PNR) mit den USA, gesetzliche Grundlagen für CAPPS II, Datenumfang, Prüfung, Übermittlung, Zugriff und Sicherung, Löschung; Passagierzahlen, Informationspflicht, Risikobewertung von Fluggästen, Rechte im Konfliktfall, Beitrag zur Terrorismusbekämpfung, Überwachung und Kontrolle, Aufwand und Kosten auf europäischer Seite, Auswirkungen auf den Luftverkehr, europäische Haltungen und Aktivitäten, künftige zentrale Datenweiterleitung

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

30.03.2004

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/261102. 03. 2004

Konsequenzen für Flugreisende aus dem Kontrollsystem CAPPS II

der Abgeordneten Jürgen Klimke, Klaus Brähmig, Hartmut Koschyk, Dirk Fischer (Hamburg), Ernst Hinsken, Eduard Oswald, Edeltraut Töpfer, Günter Baumann, Clemens Binninger, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Wolfgang Bosbach, Georg Brunnhuber, Hartmut Büttner (Schönebeck), Cajus Caesar, Hubert Deittert, Dr. Hans Georg Faust, Albrecht Feibel, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Norbert Geis, Roland Gewalt, Ralf Göbel, Peter Götz, Reinhard Grindel, Gerda Hasselfeldt, Uda Carmen Freia Heller, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Kristina Köhler (Wiesbaden), Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dorothee Mantel, Erwin Marschewski (Recklinghausen), Stephan Mayer (Altötting), Maria Michalk, Klaus Minkel, Bernward Müller (Gera), Henry Nitzsche, Günter Nooke, Beatrix Philipp, Anita Schäfer (Saalstadt), Dr. Ole Schröder, Bernhard Schulte-Drüggelte, Wilhelm Josef Sebastian, Kurt Segner, Johannes Singhammer, Gero Storjohann, Thomas Strobl (Heilbronn), Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Klaus-Peter Willsch, Wolfgang Zeitlmann und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Dezember 2003 kam es zur vorläufigen Einigung zwischen der Europäischen Union mit den USA hinsichtlich des Austausches von Flugpassagierdaten. EU-Kommissar Frits Bolkestein erklärte am 2. Dezember 2003 vor dem zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments, man habe die Zusicherung der Regierung der USA, dass PNR-Datensätze (Passenger Name Record) vorerst nicht für das Flugpassagier-Kontrollsystem CAPPS II (Computer Assisted Passenger Prescreening System) verwendet würden.

Die amerikanische Transportation Security Administration (TSA) beabsichtigt, CAPPS II zum Juni 2004 einzuführen. Von dieser Regelung würden alle Passagiere betroffen, die auf internationalen Flügen in die USA einreisen oder auf dem Weg zu anderen Destinationen einen Zwischenstopp in den USA haben.

Diese Passagiere sollen künftig bereits bei der Buchung ihres Fluges bestimmte persönliche Daten angeben. Diese Angaben werden mit nicht näher bezeichneten amtlichen und nichtamtlichen Datenbanken abgeglichen, die dem Fluggast einen bestimmten Sicherheitsstatus verleihen. Abhängig vom zugewiesenen Sicherheitsstatus, der abgestuft nach einer Farbskala vergeben werden soll, wird durch die US-Behörden über die Einreise, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen oder bereits über den Ausschluss vom Flug befunden. Getestet wurde CAPPS II seit dem Frühjahr 2003 in Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft Delta Airlines auf drei Inlandsflughäfen in den USA. Als Folge hat sich in den USA eine Koalition aus 11 Interessenverbänden gebildet, die im März 2003 das Repräsentantenhaus aufgefordert haben, sich für einen sofortigen Einführungs-Stopp von CAPPS II einzusetzen.

Aus der Tourismusbranche, insbesondere von Reisebüros, Reiseveranstaltern und Flughäfen, sowie von Datenschützern werden Befürchtungen geäußert, dass CAPPS II zu Problemen im Reiseverkehr führen könnte und die gesammelten Daten auch für andere Zwecke als die Terrorismusbekämpfung eingesetzt werden könnten. Unklar ist weiter, inwieweit Passagiere über den Verbleib und die Verwertung ihrer persönlichen Daten informiert werden und mit welchen Kosten die Einführung dieses Kontrollsystems sowie der laufende Betrieb auf deutscher Seite verbunden sein werden. Bisher ist anzunehmen, dass vor allem die Reisebürounternehmen und die Buchungsstellen der Fluggesellschaften mit den zusätzlichen Kosten für die geforderte Datenerhebung belastet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Welche Rolle haben Datenschutzbestimmungen bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA hinsichtlich des Austauschs von Flugpassagierdaten (PNR) gespielt?

2

Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert CAPPS II?

3

Welches sind die 34 Datenelemente pro Passagier, die den USA künftig übermittelt werden müssen (nicht beispielhaft, sondern vollzählig genannt)?

4

Weshalb werden PNR-Daten, die Rückschlüsse auf besonders schutzwürdige Daten zulassen und die zunächst manuell und später automatisiert gelöscht werden, überhaupt in die USA übermittelt und nicht in Europa ausgefiltert?

5

Findet die Übermittlung der PNR-Daten durch die Fluggesellschaften, die Global Distribution Systems (GDS) oder beide statt?

Haben die übermittelnden Stellen Bedenken dagegen angemeldet?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, anstelle des vollständigen Systemzugriffs der US-Behörden ein Übermittlungsverfahren der Fluggesellschaften einzurichten (Filter- und Push-System), bei dem ausschließlich die erforderlichen PNR-Merkmale durch die Fluggesellschaft übersendet werden, ohne dabei den US-Behörden unkontrollierten Zugang zu den Computersystemen der Fluggesellschaften zu gewähren?

7

Ist der Bundesregierung Kritik von Datenschützern an CAPPS II bekannt und wie bewertet sie Äußerungen wie beispielsweise der European Digitals Rights Organisation?

8

Wie viele Bundesbürger reisen jährlich in die USA und wie viele davon sind Geschäftsreisende?

9

Wann und wie sollen Fluggäste, die in die USA zu fliegen beabsichtigen, über die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen sowie das Kontrollsystem CAPPS II informiert werden?

10

Welche Informationen über die Passagiere werden geprüft?

Reicht bei Mehrfachreisenden in die USA eine einzige Überprüfung aus?

11

Werden auch Daten von Regierungsmitgliedern, Regierungsvertretern und Diplomaten überprüft?

12

Wen würden etwaige Informationspflichten gegenüber den Passagieren über die Weitergabe von PNR-Daten treffen, z. B. bei der Buchung über Reisebüros, Callcenter oder das Internet?

13

Welchen Sicherheitsstatus können Fluggäste erhalten und welche Konsequenzen hat dies für sie im Einzelnen?

14

Wirkt sich die Risikobewertung eines Fluggastes innerhalb einer Gruppe auch auf seine Mitreisenden und bei Geschäftsreisen auf Angehörige desselben Unternehmens aus?

15

Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Fehlerquote bei der Risikobewertung von Fluggästen durch CAPPS II?

16

Können nach Erkenntnissen der Bundesregierung Passagiere ihre Kategorisierung anfechten, und wenn ja, wie?

17

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden deutsche Behörden Entscheidungen der US-Behörden in Folge von CAPPS II umsetzen und wie soll diesbezüglich die schadensersatzrechtliche Verantwortung geregelt werden?

18

Welche Rechte haben Passagiere im Konfliktfall vor Ort und waren diese Rechte Gegenstand der Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den USA?

19

Sind die deutschen diplomatischen Vertretungen in den USA darauf vorbereitet, betroffenen Reisenden kurzfristig, unbürokratisch und kompetent zu helfen?

20

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche US-Behörden Zugriff auf die Daten von CAPPS II haben, und wenn ja, welche Behörden sind dies im Einzelnen?

21

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, als wie wirksam der Beitrag von CAPPS II bei der Terrorismusbekämpfung eingeschätzt wird, und wenn ja, welche?

22

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Institutionen oder Einrichtungen CAPPS II überwachen oder kontrollieren, und wenn ja, welche Institutionen oder Einrichtungen sind dies im Einzelnen?

23

Nach welcher Speicherzeit sollen PNR-Daten, die Zugriff auf besonders schutzwürdige Informationen zulassen, gelöscht werden und sind diese Daten bis dahin speziell zugriffsgesichert?

24

Welcher logistische, personelle und finanzielle Aufwand entsteht nach Einschätzung der Bundesregierung auf europäischer Seite hinsichtlich CAPPS II, bei den Reisebüros, Fluggesellschaften und Firmenreisestellen, und wer soll diese Kosten in Deutschland kompensieren?

25

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von CAPPS II auf den Luftverkehr in Europa ein, insbesondere durch eine mögliche zunehmende Absage von Flügen und daraus folgende Schadensersatzansprüche der Passagiere an die Fluggesellschaften bzw. einer Verunsicherung von Touristen und Geschäftsreisenden?

26

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass diejenigen, die PNR-Daten verarbeiten, besonders geschult und sicherheitsüberprüft sind, und wenn ja, welche?

27

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung Private Zugang zu Fluggastdaten, die aufgrund einer CAPPS II-Überprüfung gewonnen wurden?

28

Wie sicher ist nach Erkenntnis der Bundesregierung das Kontrollsystem CAPPS II vor dem Zugriff Dritter?

29

Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Kontrollsystem CAPPS II oder ähnliche Systeme von Regierungen der Europäischen Union oder anderen Einrichtungen eingeführt sind bzw. werden sollen, und wenn ja, von welchen?

30

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Nicht-EU-Staaten gegenüber den USA der Überprüfung von Fluggastdaten mit dem Kontrollsystem CAPPS II zugestimmt haben, und wenn ja, welche?

31

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie angesichts der operationellen Probleme der Fluggesellschaften die Verantwortlichkeit für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Fluggast gelieferten Daten zugeordnet werden kann und wie weitgehend dabei die Überprüfungspflichten der Buchungsstelle sein sollen?

32

Unterstützt die Bundesregierung die EU-Kommission bei ihren Verhandlungen mit den USA, und wenn ja, in welcher Form?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Datenweiterleitung der PNR-Daten an die USA künftig zentral über eine Europäische Institution zu gewährleisten, sodass Ansprechpartner für die US-Behörden künftig ein überstaatliches Organ und nicht mehr die einzelne Fluggesellschaft ist?

Berlin, den 2. März 2004

Jürgen Klimke Klaus Brähmig Hartmut Koschyk Dirk Fischer (Hamburg) Ernst Hinsken Eduard Oswald Edeltraut Töpfer Günter Baumann Clemens Binninger Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Wolfgang Bosbach Georg Brunnhuber Hartmut Büttner (Schönebeck) Cajus Caesar Hubert Deittert Dr. Hans Georg Faust Albrecht Feibel Enak Ferlemann Dr. Michael Fuchs Norbert Geis Roland Gewalt Ralf Göbel Peter Götz Reinhard Grindel Gerda Hasselfeldt Uda Carmen Freia Heller Bernd Heynemann Klaus Hofbauer Kristina Köhler (Wiesbaden) Norbert Königshofen Werner Kuhn (Zingst) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Dorothee Mantel Erwin Marschewski (Recklinghausen) Stephan Mayer (Altötting) Maria Michalk Klaus Minkel Bernward Müller (Gera) Henry Nitzsche Günter Nooke Beatrix Philipp Anita Schäfer (Saalstadt) Dr. Ole Schröder Bernhard Schulte-Drüggelte Wilhelm Josef Sebastian Kurt Segner Johannes Singhammer Gero Storjohann Thomas Strobl (Heilbronn) Lena Strothmann Volkmar Uwe Vogel Gerhard Wächter Klaus-Peter Willsch Wolfgang Zeitlmann Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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