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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Konsequenzen der Bundesregierung aus den Ergebnissen der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes (G-SIG: 16012362)

Bewertung der Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, Auswirkungen der Studiengebühren auf die wirtschaftliche Situation der Studenten, soziale Ungleichheiten, Rückgang der Studierendenquote, angekündigte Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze, Problem der Quersubventionierung der Studiengebühren über das BAföG, Studienfinanzierung u.a. durch KfW-Kredite, Höhe der Rückzahlungsbelastung der Studenten, Änderung der Datenabfrage für die 19. Sozialerhebung, Bedeutung der Sozialerhebung, Vertretung der Bildungsministerin Schavan durch den Parlamentarischen Staatssekretär Storm

Fraktion

DIE LINKE

Datum

27.07.2007

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/605409. 07. 2007

Konsequenzen der Bundesregierung aus den Ergebnissen der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 19. Juni 2007 stellten der Präsident des Deutschen Studentenwerkes, Ralf Dobischat, und der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Andreas Storm, die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes der Öffentlichkeit vor.

Die Untersuchung hat erneut gravierende soziale Ungleichheiten an den Hochschulen aufgedeckt: Von 100 Akademikerkindern schaffen 83 den Hochschulzugang, dagegen nur 23 von 100 Kindern aus Familien ohne akademische Tradition. Kinder aus Beamtenfamilien, in denen mindestens ein Elternteil studiert hat, haben eine fünfeinhalb Mal so hohe Studierchance wie Kinder aus finanzschwachen und bildungsfernen Haushalten.

Dieses Ergebnis erschreckt umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass die Untersuchung die Entwicklungen des letzten Jahres noch gar nicht abbildet. Da die BAföG-Sätze erneut nicht angepasst wurden und zudem noch allgemeine Studiengebühren in vielen Bundesländern eingeführt wurden, hat sich die soziale Selektivität seit der Erhebung der Daten weiter verschärft und würde bei einer heutigen Erhebung aller Voraussicht nach noch deutlicher sichtbar werden.

Bei der Bewertung der Ergebnisse muss hierüber hinaus die hohe Zahl der Inanspruchnahmen von Studienkrediten der KfW-Bankengruppe berücksichtigt werden, die in die Sozialerhebung noch nicht mit eingeflossen ist: Die Übersicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau über die Vergabe von Studienkrediten zeigt auf, dass sich unter den Studierenden, die einen KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen, ein Drittel im ersten Semester befindet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

a) Wie bewertet die Bundesregierung den Rückgang der Studierendenquote von 39 Prozent in der 17. Sozialerhebung auf nur noch 36 Prozent in der 18. Sozialerhebung?

1

b) Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund weiterhin an ihrem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, die Studierendenquote auf mindestens 40 Prozent zu steigern, fest?

Falls nein, warum nicht?

Falls ja, mit welchen politischen Maßnahmen möchte sie dieses Ziel erreichen?

2

Anhand welcher Ergebnisse der 18. Sozialerhebung lässt sich die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm in der Fragestunde am 20. Juni 2007 belegen, dass sich „über den Zeitraum der letzten zwei Jahrzehnte die Bildungsbeteiligung der Kinder aus den unterschiedlichen Herkunftsmilieus tendenziell angenähert hat“, wo die Ergebnisse doch aufzeigen, dass sich die Zahl der Studierenden aus der sozialen Herkunftsgruppe „hoch“ zwischen 1982 und 2006 von 17 auf 38 Prozent erhöht hat, während die Zahl der Studierenden aus der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ im gleichen Zeitraum von 23 auf 13 Prozent gesunken ist?

3

Welche konkreten Prozentzahlen bzw. Summen schweben der Bundesregierung vor, wenn sie eine „spürbare Erhöhung“ der Bedarfssätze und Freibeträge beim BAföG ankündigt?

4

Welche Priorität misst die Bundesregierung einer Erhöhung der Bedarfssätze im Verhältnis zu einer Erhöhung der Freibeträge beim BAföG bei?

5

a) Welche Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um dem Knick im Bildungstrichter beim Übergang in die Sekundarstufe II erfolgreich zu begegnen?

5

b) Wird die Bundesregierung eine Initiative zu einem Ausbau des Schülerinnen/Schüler-BAföG, orientiert an den Regelungen der 70er Jahre in denen die Bildungsbeteiligung Studierender aus der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ bei über 20 Prozent lag, ergreifen?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Falls nein, warum nicht?

6

Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass die Zahl der studienbezogenen Auslandsaufenthalte nach einer kontinuierlichen Steigerung in den letzten Jahren bei den Ergebnissen der 18. Sozialerhebung erstmals stagnieren?

7

a) Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der 18. Sozialerhebung, wonach rund ein Drittel der Studierenden weniger als den in der Rechtsprechung festgelegten monatlichen Bedarf von 640 Euro zur Verfügung hat?

7

b) Mit welchen politischen Initiativen wird die Bundesregierung auf dieses Ergebnis reagieren?

8

a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass die in mehreren Bundesländern nach Abschluss der Erhebung eingeführten allgemeinen Studiengebühren mindestens zehn Prozent des in der Sozialerhebung ermittelten monatlichen durchschnittlichen Einkommens von Studierenden betragen?

8

b) Wird die Bundesregierung die bei der BAföG-Anhörung im Bildungsausschuss des Bundestages geäußerte Forderung aufgreifen, den Bedarf für eventuell zu zahlenden Studiengebühren in den Bedarf des BAföG mit aufzunehmen, wie es beim Vorgänger des BAföG, dem Honnefer Modell, geregelt war?

Falls ja, wann und in welcher Form?

Falls nein, wie möchte die Bundesregierung dann das Problem lösen, dass Studierende, die mit dem BAföG eine Sozialleistung empfangen, dessen ungeachtet zusätzlich mit Gebühren belastet werden?

8

c) Wie möchte die Bundesregierung das Problem der Quersubventionierung der Gebühren in den Ländern über das BAföG beenden?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Einkommensunterschied zwischen Studierenden aus der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ und der sozialen Herkunftsgruppe „hoch“ seit der letzten Sozialerhebung von 35 Euro auf 48 Euro angestiegen ist?

10

a) Wie bewertet die Bundesregierung, dass nur noch 39 Prozent der Studierenden aus der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ die Finanzierung ihres Lebensunterhaltes während des Studiums als relativ sicher erachten, wohingegen es 2003 noch 47 Prozent waren?

10

b) Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Studienfinanzierung verlässlicher zu gestalten?

11

a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass unter den Studierenden, die einen KfW-Studienkredit beantragen ein Drittel im ersten Semester ist?

11

b) Wie bewertet die Bundesregierung diese hohe Zahl der Inanspruchnahme von Studienkrediten bereits im ersten Semester vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Verschuldung durch ein Studium?

12

Welche Lücke bei der Finanzierung des Lebensunterhaltes sollen Studienkredite füllen, wo doch laut § 1 BAföG gilt: „Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen“?

13

a) Bis zu welcher Höhe werden die Studierenden, die bereits im ersten Semester einen KfW-Studienkredit in durchschnittlicher Höhe in Anspruch nehmen, nach den Berechnungen der Bundesregierung bei ihrem Studienabschluss verschuldet sein?

13

b) Handelt es sich bei der unter 13a angegebenen Höhe allein um die Verschuldung durch KfW-Studienkredite oder sind weitere Darlehen unter anderem im Rahmen des BAföG bzw. weiterer Kredite zur Finanzierung von Studiengebühren mit berücksichtigt?

13

c) Hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund daran fest, dass das um die KfW-Studienkredite erweiterte System der Bildungsfinanzierung eine „im Blick auf die Rückzahlungsbelastung in jedem Einzelfall tragbare individuelle Finanzierungsmöglichkeit im Bildungssektor“ darstellt (siehe Pressemitteilung des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 9. Februar 2006)?

14

Welche nicht-staatlichen Kreditangebote werden neben KfW-Studienkrediten von Studierenden in Anspruch genommen?

15

a) Inwieweit haben nicht-staatliche Kredite für Studierende günstigere Kreditkonditionen als die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau?

15

b) Stehen diese Angebote ebenfalls allen Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und unabhängig von ihrer gewählten Studienrichtung zur Verfügung?

16

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung des Deutschen Studentenwerkes nach einer sozialen Flankierung des Hochschulpaktes, indem im Rahmen des Paktes zusätzliche Mittel zum Ausbau der sozialen Infrastruktur und für Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden?

17

a) Plant die Bundesregierung in Absprache mit dem Deutschen Studentenwerk für die 19. Sozialerhebung Änderungen bzw. Ergänzungen bei den zu erfragenden Daten?

Falls ja, welche?

17

b) In welcher Form sollen die Auswirkungen durch die Einführung von Studiengebühren zukünftig thematisiert werden, welche bei der 18. Sozialerhebung noch nicht sichtbar wurden, da die Erhebung der Daten im Sommersemester 2006 stattgefunden hat?

18

a) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes bei?

18

b) Aus welchem Grund hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, die Ergebnisse der 18. Sozialerhebung nicht, wie bei den früheren Vorstellungen üblich, persönlich vorgestellt, sondern sich durch ihren Parlamentarischen Staatssekretär vertreten lassen?

Berlin, den 6. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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