Mobbing am Arbeitsplatz
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Lothar Bisky, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Dr. Herbert Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mobbing ist per Definition Schikane, Intrige und Psychoterror in Organisationen, insbesondere am Arbeitsplatz und in Schulen. Mobbing am Arbeitsplatz betrifft einen großen Teil der erwerbstätigen Bevölkerung in unserer Gesellschaft. Die Folgen von Mobbing am Arbeitsplatz berühren nicht nur die Opfer, sondern richten auch ökonomischen Schaden auf betrieblicher und gesellschaftlicher Ebene an. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern, wie z. B. Schweden und Frankreich, gibt es in Deutschland kein explizites Gesetz gegen Mobbing am Arbeitsplatz. Die Zahl der Betroffenen lag in den untersuchten Jahren bereits bei über 1 000 000 (Quelle: Der Mobbing-Report Meschkutat, Stackelbeck & Langenhoff (2002)).
Gewerkschaften und Wissenschaftler berichten, dass einige Unternehmen Mobbing als Strategie verwenden, um ihre Mitarbeiter zur Kündigung zu bewegen und somit den Kündigungsschutz oder Abfindungszahlungen bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber zu umgehen.
Mobbing hat weitreichende negative Folgen für die Gesundheit, für die berufliche und die private Situation des Opfers.
Regelmäßige feindselige Angriffe rufen negative Gefühle und starke Verunsicherungen bei den Betroffenen hervor, was zumeist nicht ohne Folgen auf ihr Arbeits- und Leistungsverhalten bleibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Sind der Bundesregierung repräsentative wissenschaftliche Untersuchungen zum Thema Mobbing bekannt und wie steht die Bundesregierung dazu, dass in der Bundesrepublik Deutschland mindestens jeder neunte Erwerbstätige im Laufe seines Berufslebens bereits einmal von Mobbing betroffen war?
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem Mobbing-Report des Forschungsinstituts Sozialforschungsstelle Dortmund aus dem Jahr 2002 gezogen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um Mobbing am Arbeitsplatz in der Folgezeit und bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu verhindern?
In welchem Umfang und mit welchen Mitteln werden die Unternehmen in die Pflicht genommen, ihrer Verantwortung zur Ausübung der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmern gerecht zu werden?
Ist nach der Erprobungsphase der „Handlungsanleitung für die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder LV 34“, die im September 2003 in Kraft gesetzt wurde, eine Prüfung erfolgt, wie die Vorgehensweise von den Aufsichtsbehörden angenommen wurde und ob damit Mobbingprävention in den Betrieben erfolgreich umgesetzt worden ist?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung die Absicht, eine gesetzliche Definition von Mobbing zu schaffen und Mobbing explizit unter Strafe zu stellen?
Wenn ja, wann und mit welchen Sanktionen?
Wenn nein, warum nicht und wie gedenkt sie dann dem Problem zu begegnen?
Zu welchem Zeitpunkt wird die Bundesregierung eine eigene Studie in Auftrag geben?
Wenn nicht, warum nicht?