Zur Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung bei Betriebsrenten
der Abgeordneten Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung kündigte Ende Juni 2007 an, die Förderung der beitragsfreien Entgeltumwandlung über den 31. Dezember 2008 hinaus zu verlängern. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), Franz Müntefering, wurde am 25. Juni 2007 im Handelsblatt zitiert: „Ich habe die Bedingungen für die Fortführung der bisherigen Förderung gründlich geprüft. Ich meine, wir sollten uns für sie entscheiden.“ Damit hat Bundesminister Franz Müntefering ein breites und sehr positives Medienecho ausgelöst, sind doch die Sozialpartner ebenso wie die Versicherungsunternehmen klar für eine Fortführung der Beitragsfreiheit eingetreten (vgl. Pressemeldung des DGB vom 26. Juni 2007, Tagesspiegel vom 1. Juli 2007). Noch im März hatte sich Bundesminister Franz Müntefering klar gegen eine Fortführung ausgesprochen und selbst danach sagte er, die Beitragsfreistellung führe zu großen Ausfällen in den Sozialversicherungen, weswegen er eine Fortführung der Sozialabgabenfreiheit nicht begrüße (zuletzt in der FTD vom 7. Mai 2007). Mitte Juni 2007 hatte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (Bundestagsdrucksache 16/5575) behauptet, die Entgeltumwandlung laufe nach geltendem Recht Ende 2008 aus. Zu diesem Zeitpunkt war die Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung über 2008 hinaus bereits geltendes Recht. Die Regierung hat damit die Unwahrheit gesagt. Dieser Sachverhalt und das widersprüchliche Auftreten des Ministers bedürfen der Aufklärung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Aufhebung des § 4 II SvEV (Sozialversicherungsentgeltverordnung) durch Artikel 2 der „Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), die dauerhafte (also über den 31. Dezember 2008 hinausgehende) Beitragsfreiheit der Entgeltteile, die auf einer Entgeltumwandlung an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen beruhen, bereits geltendes Recht geworden ist?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, dass die Beitragsfreiheit über den 31. Dezember 2008 hinaus verlängert ist, und wann hat sie durch wen von dieser Tatsache erstmals erfahren?
Welche Mitglieder der Regierung, der Ministerien und der Landesregierungen waren ab welchem Zeitpunkt über die Auswirkungen der Verwaltungsverordnung informiert?
Welche unterschiedlichen Auffassungen über das weitere Vorgehen gab es zwischen den Beteiligten nach Bekanntwerden der eingangs geschilderten Entfristung der beitragsfreien Entgeltumwandlung?
Wenn der Bundesregierung bereits vor dem 21. Dezember 2006 bekannt war, welche Wirkung die beschlossene Verwaltungsverordnung auf die Beitragsfreiheit entfaltet, wieso hat sie dann offiziell die Linie vertreten, dass sie die Fortführung der beitragsfreien Entgeltumwandlung noch prüfe, diese aber tendenziell nicht für geeignet halte?
Wenn die Bundesregierung bis zum 21. Dezember 2006 keine Kenntnis hatte, wie war es dann möglich, dass eine solch weitreichende Änderung unbemerkt in der Verwaltungsverordnung beschlossen werden konnte, obwohl sie der Auffassung der Bundesregierung widerspricht, und durch wen bzw. unter wessen Verantwortung wurde die Streichung des Absatzes 4 der SvEV in die „Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt“ vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) aufgenommen?
Wenn der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage 16/5401 der Fraktion DIE LINKE. die Wirkung der Verwaltungsverordnung bekannt war, wieso verweigerte sie dann teilweise die Beantwortung der Fragen und verwies mehrfach darauf, dass „nach geltender Rechtslage“ die Beitragsfreistellung zum 31. Dezember 2008 ausläuft?
Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. unrichtig war?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass sie ihrer Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Frage nicht nachgekommen ist?
Wenn der Bundesregierung die Auswirkungen der Verwaltungsverordnung schon länger bekannt sind, wann gedachte sie die Bevölkerung darüber zu informieren, oder sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit, die Öffentlichkeit über den Sachverhalt aufzuklären, und warum nicht?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung ihre Meinung zur Fortführung der Beitragsfreiheit der Entgeltumwandlung zwischen Anfang Juni und Ende Juni geändert?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/5575 vom 11. Juni 2007, Angaben zu Fragen verweigert hat, da vermeintlich die Entgeltumwandlung zum 31. Dezember 2008 enden würde, während bereits am 25. Juni 2007 das Handelsblatt Bundesminister Franz Müntefering zitiert: „Ich habe die Bedingungen für die Fortführung der bisherigen Förderung gründlich geprüft. Ich meine, wir sollten uns für sie entscheiden …“, und heißt dies, dass das BMAS seine Auffassung zwischen dem 15. Juni 2007 und dem 24. Juni 2007 geändert hat?