Barrierefreie Kommunikation für Menschen mit Seheinschränkungen – Umsetzung von Rechtsverordnungen zum Behindertengleichstellungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Monika Knoche, Katrin Kunert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vom 27. April 2002 wurde von der Bundesregierung am 24. Juli 2002 die „Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (VBD) in Kraft gesetzt. Diese Verordnung sollte laut § 7 spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach ihrem Inkrafttreten auf ihre Wirkung überprüft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wann und wie ist die Folgenabschätzung (§ 7 VBD) erfolgt?
Welches Resümee und welche Schlussfolgerungen konnte die Bundesregierung aus der Folgeabschätzung ziehen?
In welchen Bundesbehörden konnte die VBD noch nicht bzw. nur unzureichend umgesetzt werden?
Inwieweit wurde das Personal auf den Umgang mit sehbehinderten und blinden Menschen in der telefonischen Kommunikation eingestellt, z. B. kein Abfragen von Zahlenreihen, Kontakte über E-Mail und Nutzer (PC mit Spracherkennung)?
Ist die Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) an das BGG und die damit verbundenen Rechtsverordnungen gebunden?
Inwieweit erfüllt die GEZ nach Kenntnis der Bundesregierung die VBD?
Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung bei der GEZ sichergestellt, dass durch die organisatorischen Prozesse z. B. beizubringende Kopien und Bescheinigungen keine zusätzlichen Mobilitätsprobleme und Kosten entstehen wie Fahrten zu Bürgerämtern oder sonstigen Verwaltungsstellen?